Hallo!
Falls du es noch nicht als Antwort bekommen hast: Ja, natürlich gilt auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag der Kündigungsschutz! Allerdings läuft der Vertrag trotzdem aus.
Wie das mit dem dazu verdienen im BV ist, weiß ich nicht..
LG
My Babyclub.de
Kündigungsschutz im befristeten Arbeitsvertrag
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Eintrag vom 02.11.2013 11:02Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 03.11.2013 08:33huhu!!!Antwort
Ich schliesse mich wolke7 an.
du hast klar ein Kündigungsschutz und gehst ja auch sofort ins BV.
Aber arbeiten darfst du soweit ich weiss nihct....
lg und gutes gelingen ;)