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Kündigungsschutz im befristeten Arbeitsvertrag

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  • Profilfoto  Wolke7
    Eintrag vom 02.11.2013 11:02
    Hallo!
    Falls du es noch nicht als Antwort bekommen hast: Ja, natürlich gilt auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag der Kündigungsschutz! Allerdings läuft der Vertrag trotzdem aus.

    Wie das mit dem dazu verdienen im BV ist, weiß ich nicht..

    LG
    Antwort
  • Profilfoto  Kristin29
    Kommentar vom 03.11.2013 08:33
    huhu!!!

    Ich schliesse mich wolke7 an.
    du hast klar ein Kündigungsschutz und gehst ja auch sofort ins BV.
    Aber arbeiten darfst du soweit ich weiss nihct....

    lg und gutes gelingen ;)
    Antwort

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