Hallo,
ich bin Mama von 3 Jungs im Alter von 3,75 Jahren, 2,25 Jahren und knapp 5 Monaten.
Mein Großer geht seit September letzten Jahres hier im Stadtteil in den Waldkindergarten.
Mein mittlerer Sohn soll ab April 2014 (wenn er 3 wird) ebenfalls in diesen gehen.
Leider tut sich da momentan ein Problem auf. Die ganze Zeit war es so, dass der Kindergarten Geschwisterkinder auch unterm Jahr als so genanntes 21. Kind aufgenommen hat, sprich die Gruppe mit 1 Kind überbelegt hat. Das ist ihnen recht problemlos möglich gewesen, da sie auch einen sehr hohen Betreuungsschlüssel haben.
Jetzt ist es leider so, dass dies ab nächstem Jahr nicht mehr so ohne weiteres geht (so die Ansage vom Jugendamt). D.h. wir stehen jetzt vor der Möglichkeit einen Platz ab dieses Jahr im September zu bekommen (und ihn von September bis April zu bezahlen ohne dass unser Sohn hingehen kann (der KiGa nimmt erst ab 3)) oder zu versuchen unseren Sohn als Härtefall beim zuständigen Jugendamt als 21. Kind in die Gruppe zu bekommen.
Dafür müssen wir wohl schreiben und darlegen warum wir diesen Platz unbedingt brauchen :/
Die Bürokraft des Kindergartens meinte, dass sie damit leider keine Erfahrung haben, da sie ja sonst immer mit der Überbelegung bei Geschwisterkindern verfahren sind. Und meinte jedoch, dass so Sachen wie "3 Kinder in kurzen Abständen" und "zuhause geringer Wohnraum vorhanden" evtl. durchaus einen solchen Härtefall darstellen könnten. (es ist so, dass wir momentan zu fünft in einer 70qm, 3ZKB Wohnung leben und eigentlich vorhatten ab nächstem Frühjahr, wenn Yannik in den Kindergarten geht auszubauen)
Also den Kindergartenplatz zu bezahlen über 7 Monate, also ca. 1000 € zu bezahlen ist indiskutabel, das Geld haben wir zum einen nicht und das kann auch nicht die Lösung sein.
Und in der Tat ist es so, dass das mit unserem Ausbau sehr schwierig werden würde wenn Yannik wirklich ein halbes Jahr länger komplett zuhause ist (er ist nicht in einer U3 Betreuung), da wir schon unseren kompletten Zeitplan drauf geplant hatten, dass ich dann vormittags nur noch 1 Kind habe und auf der Baustelle auch was machen kann.
Mein Mann hat zwar momentan 1 Jahr Elternzeit, aber geht spätestens ab nächstem Jahr auch wieder arbeiten, d.h. ich wäre vormittags allein mit 2 Kindern + Baustelle + Haushalt etc.
Arbeitet zufällig jemand beim Jugendamt und kann mir Tipps geben, was ich da schreiben muss, dass ich meinen Sohn als 21. Kind in die Gruppe schicken darf?
Oder hat jemand sonst damit Erfahrung oder eine Idee?
Viele Grüße und danke fürs Lesen,
xenaka
My Babyclub.de
Problem mit Kindergartenplatz / Schreiben ans Jugendamt
Antworten Zur neuesten Antwort
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Eintrag vom 09.07.2014 21:14Antwort
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Kommentar vom 12.07.2014 20:16Hi ich habe als Soz.päd. Familienhilfe gearbeitet und ich würde einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, dass kann auch in Form eines Kita-Platzes sein. Einfach mal persönlich zum JA gehen. Viel Erfolg!Antwort
LG
Maxx -
Kommentar vom 04.04.2015 12:13Hallo ,Antwort
naja du kannst doch sicherlich begründen warum du den Kita platz unbedingt möchtest oder nicht
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Kommentar vom 04.04.2015 13:15Ich bin Leitung einer Kita und es ist mein Job die Überbelegung beim JA zu beantragen und zu begründen. Das geht bei uns sehr unkompliziert. Sonst ist auch die Gemeinde oder Stadt verpflichtet dir einen Kigaplatz zur Verfügung zu stellen oder dir alternativ die Betreuung einer Tagesmutter oä. zu zahlenAntwort
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Kommentar vom 04.04.2015 13:32Also in BW wird dir der Kindergartenplatz nicht bezahlt, jedoch muss ein Platz zu Verfügung stehen ( zwecks gesetzlicher Anspruch), in welcher Form und wie wieviel der dann kostet, kommt auf den Platz und den Träger an. Eine Überlegung kann bei uns auch immer beantragt werden. Jedoch wird sie nicht bewilligt, wenn eine andere Einrichung im Umkreis noch Plätze frei hat. Tagesmütter sind sehr seltene Exemplare und heißbegehrt. Aber so wie ich xenaka verstanden habe, möchte sie ihre Kinder in einer Einrichtung unterbringen. Das macht auch Sinn bei ihr und ich hoffe, dass sich ihr Anliegen schon lange erledigt hat. Der Post ist ja schon ein paar Monate alt.😉Antwort
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Kommentar vom 04.04.2015 16:34Oh das hab ich nicht gesehen dass das schon so alt ist. Aber auch in BaWü muss eine Gemeinde zahlen wenn sie keinen Platz zur Verfügung hat. Habe auch schon in BaWügewohnt und ggearbeitet.Antwort
Aber das hat sich ja wirklich bestimmt geklärt. -
Kommentar vom 04.04.2015 18:52Ja Ela, da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet. Klar muss die Stadt/Kommune genügend Plätzr zur Vergügung stellen oder dann eben für die Unterbringung Zahlen,Möwen sie ihre apflicht nicht erfüllt. Bei uns in der Region gibt es immer einen Platz, wenn Anspruch besteht. Die werden bei uns dann sehr teuer angeboten, deshalb ist da immer was frei. Wenn du den dann nicht haben möchtest, ist das dein Problem, denn die Plätze stehen ja zur Verfügung. Ich rede hier aber von einer absoluten ländlichen Region und von einer riesigen Sauerei.Antwort