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Krankenversicherung im Babyjahr

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 27.01.2015 20:48
    Hallo.
    Ich habe ein Problem und hoffe jemand kennt sich etwas aus.
    Ich bin Abiturientin, 18 Jahre alt und besuche noch bis Juli diesen Jahres die Schule
    Dh offiziell. Im Mai beginnt der Mutterschutz.
    Ich erhalte zur Zeit vom Jobcenter Schwangerenmehrbedarf sowie zusätzlich mein kindegeld, was die Einkommensgrenze von 395€ für familienversicherte über steigt.
    Ab Geburt des Babys werde ich doppelt Kindergeld, sowie Elterngeld als auch Zuschüsse vom Jobcenter erhalten. Ich werde dann bis Oktober 2016 ein Babyjahr einlegen und will dann studieren.
    Weiss jemand wie das mit der Krankenversicherung läuft?
    Meine Mutter soll jetzt Auskünfte über mein Einkommen einreichen.
    Fliege ich dann aus der Familienversicherung, weil ich noch 5 Monate den Mehrbedarf bekomme?
    Das ich mich im Babyjahr selbst versichern werden muss ahne ich jetzt schon, da Kinder und Elterngeld ja als Einkommen zählen..

    Hat damit jemand Erfahrungen?
    Wie das läuft, wo man sich am besten versichert und wieviel so was kostet?
    Ich möchte ungern in der Klemme stecken, weil ich einen Großen teil meines bisschen Geldes im Monat in die Versicherung stecken muss.
    Mein Freund beginnt direkt zu studieren und erhält BAföG, also betrifft ihn das nicht.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.01.2015 19:44
    Kindergeld vom Baby, mein eigenes Kindergeld, 300€ Elterngeld und Zuschüsse vom Jobcenter. Aber halt nur die ersten Monate. Ab Studium bekomme ich Unterhalt von meinen Eltern.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.01.2015 20:09
    Hmmm wieso bist du denn immernoch familiwn versichert bei deiner mutter? ..also normalerweise ist die gesetzliche krankenversicherung im babyjahr beitragsfrei da du aber auch vom job center unterstützt wirst sollten eigentlich auch die dafüe aufkommen.....

    Bei mir haben die beiträge für die elternzeit zumindest ausgesetzt bis ich wieder arbeiten gegangen bin ... dein kind ist nachher bei dir mitversichert
    Antwort

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