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wie lange Arbeiten?

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 08.04.2015 16:51
    Hey ihr Lieben,
    wie lange geht ihr in der SS arbeiten??
    bzw.in welchen Berufen arbeitet ihr??


    Ich habe gerade erst einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann erfahren das ich schwanger bin!!
    Stehe ich auch in der Probezeit unter Kündigungsschutz??
    und wie ist es mit einem Beschäftigungsverbot?was genau passiert dann mit einer Arbeitsstelle?Gehalt usw...???

    Würde mich über Antworten und Austausch freuen:)
    Liebe Grüße
    Jana
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 08.04.2015 17:16
    Super erklärt Annko👍 Genauso ist es😉 der AG bekommt von seiner Krankenversicherung, hat nix mit deiner zu tun Jana, dein Gehalt ersetzt, dafür kann er deine Stelle neu besetzen ohne Verlust zu machen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.04.2015 17:16
    Okay; vielen Danke annko7:):)
    Das beruhigt mich sehr :-) dann brauch ich mir deshalb ja keine Sorgen machen:-)

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.04.2015 17:17
    SUPER !!!! Danke Maxx1975!!!
    Antwort
  • Profilfoto  bisou82
    Kommentar vom 08.04.2015 19:30
    Wie es nach Ablauf der Probezeit ausschaut musst du in deinem Arbeitsvertrag nachschauen.Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr.Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter.
    Mein Arbeitsvertrag läuft während meiner Elternzeit aus und ich weiss auch nicht, ob ich danach weiter beschäftigt werde. Ist echt immer ne blöde Situation wenn man nicht entfristet/verbeamtet ist.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.04.2015 19:30
    Wie ist das denn wenn der Vertrag am Anfang 6.Monate befristet ist??
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.04.2015 19:41
    ja er würde knapp 2Monate vor meinem ET enden!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 08.04.2015 19:52
    Okay alles klar:-)
    Vielen Dank erstmal :-)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.04.2015 09:30
    Hallo ihr Lieben,
    ein Betrieb hat mir gerade zum 15. einen super bezahlten Arbeitsplatz angeboten!!überlege jetzt ihn Anzunehmen auch wenn ihr nicht Länge dort arbeiten kann!!Habe ängstlich kein geld zubekommen!
    Ist das eine gute Entscheidung?
    bin mir so unsicher was das Betrifft weil mein jetziger Vertrag ja ausläuft-.-
    liebe grüße
    jana
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 09.04.2015 10:32
    Hi Jana!
    Ab dem 4. Monat bist du verpflichtet deine Schwangerschaft deinem AG mitzuteilen. Das könnte ziemlich knapp bei dir werden, denke du kannst den Vertrag frühestens auf 01.05. unterschreiben eher wohlauf 01.06. Ich würde beim jetzigen bleiben. Bei meiner ersten Tochter war ich in einer ähnlichen Situation. Arbeitsvertrag endete 30.06. und ET war 17.07. jedoch gehst du ja 6 Wochen früher in Mutterschutz, daher wären es bei dir überschaubare paar Wochen ALG1- den Anspruch hast du übrigens nach der Elternzeit weiter. Zum Beispiel wenn du 1 Monat vor der Geburt Leistungen beziehst, hast du nach der Elternzeit noch Anspruch auf 11 Monate. Allerdings werden die Monate, in denen du Leistungen während der SS beziehst nur mit 300 € Elterngeld gerechnet. Macht aber bei 1-2 Monaten jetzt nicht so extrem viel aus weil ja Elterngeld für die gesamten letzten 12 Monate Gehalt berechnet werden. Ich hoffe, ich hab es einigermaßen verständlich ausgedrückt. So war es bei mir, evtl. hat sich da zwischenzeitlich was geändert, dann korrigiert mich bitte.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.04.2015 10:44
    Denn neuen Vertag könnte ich am 16.4 beginnen... da wäre ich dann noch nicht im 4Monat...
    alles bisschen kompliziert....
    aber ich bekomme das schon hin:-)
    Vielen Danke für deine Antwort Maxx1975 :-)
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 09.04.2015 10:57
    Bitte gern geschehen. bin gespannt wie du dich entscheidest😉
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.04.2015 16:46
    Ich werde aufjedenfall bescheid sagen, wie ich mich endschieden habe!!:)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.04.2015 18:28
    Ich würde ehrlich gesagt auf Nummer sicher gehen... Habe mich bei meinem Zwerg im 7. Monat beworben und die Stelle bekommen... Zwar war ich dann erstmal weg, aber hatte die Sicherheit, dass ich nach der Elternzeit ne Stelle habe.. Und war natürlich auch wegen dem Geld nicht schlecht... Aber.bei mir ist das vermutlich auch eine andere Geschichte, da ich im öffentlichen Dienst bin und ich keinen Anspruch auf ALG hatte...
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 09.04.2015 21:58
    @MatsMama, dann bist du Beamtin? Weil als Angestellte im öffentlichen Dienst hast du sehr wohl ALG Anspruch😉
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 09.04.2015 22:22
    Ja, bin ich ;)
    Antwort
  • Profilfoto  Emma122008
    Kommentar vom 09.04.2015 22:23
    Nein als Angestellte im öffentlichen Dienst ist Frau nicht gleich Beamtin...das wäre sehr schön, da wäre ich nämlich nicht ohne Job...mein Vertrag läuft zum 30.6. aus und mein Chef verlängert auch nicht, da ich was Kleines bekommen habe...dafür mach ich jetzt 18 Monate Elternzeit und da dann Gedanken wie es beruflich weitergeht...
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 09.04.2015 22:56
    @Emma, das hast du jetzt falsch verstanden. Die Aussage war nicht öffentlicher Dienst=Beamtin, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst= Anspruch auf Arbeitslosengeld, Beamtin= kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 😉 Hab selbst 12 Jahre lang TVÖD erhalten.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.04.2015 16:17
    Hey ihr Lieben,
    habe nun mein Arbeitsvertrag zum 15.4 unterschrieben!!
    Ich werde ende April ein BV von meiner Ärztin bekommen ...darf dann nicht mehr arbeiten...
    Ich hoffe mein Arbeitgeber macht dann keine Probleme mit Geld usw...

    Was meint ihr?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.04.2015 16:30
    ja ich würde auch gerne länger arbeiten... das ist gesundheitlich aber leider nicht möglich...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.04.2015 16:31
    Hase84 weißt du genaueres?? kann ich nach der kurzen Zeit..also paar Tage nach Vertrag begin..gekündigt werden??bzw..er sich weigern Geld zuzahlen??
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.04.2015 18:37
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen :-)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.04.2015 19:53
    okkkk super:-)
    dann kann ich ja gelassen und glücklich in die Zukunft blicken:-)
    Antwort
  • Profilfoto  Maxx1975
    Kommentar vom 12.04.2015 20:07
    Jana er darf dir gar keine Probleme machen, er darf weder Gelder kürzen, noch kündigen. Was er machen könnte, dir einen anderen Arbeitsplatz anbieten, der das Leben deines Babys nicht gefährdet. Zum Beispiel Büro, Ablagen ordnen. Und nicht vergessen, du musst ihm ab dem 4.Monat Bescheid sagen, reicht das dann noch bis Ende April oder sagst du es ihm gleich am ersten Arbeitstag? begeistert wird er von deiner SS nicht sein und wird wahrscheinlich den Vertrag nach deiner Elternzeit auslaufen lassen. Ich wünsch dir alles Gute und genieße deine Kugelzeit! So ruhig wird es nach der Geburt für lange Zeit nicht mehr.😉
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 13.04.2015 08:34
    Guten morgen Maxx1975,
    ich werde es ihm direkt in der !.Woche sagen müssen...
    und denke auch das er den Vertag dann auslaufenlassen wird..
    aber das ist ok und verständlich..ich bin mir sicher nach meiner Elternzeit eine tolle Arbeitsstelle zufinden:-)
    Daher ist das dann in Ordnung :-)
    Antwort
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