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Schwanger n neuen job???

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 22.05.2015 20:18
    Ich hab ne frage...ich bin seit 5 monaten arbeitslos wegen ner betriebsbedingten kündigung...jetzt habe ich die letzten monate gedacht ich will ja eh schwanger werden da bringt mir n vollzeitjob nix ausser ärger mit dem neuen chef...jetzt hab ich mich doch dazu entschieden vollzeit zu arbeiten ab 1.06. aber es könnte auch sein, dass ich mitte juni schon schwanger bin da ich diesen monat mit clomifen beginne...
    Meine gedanke ist jetzt...wenn ich nach 6 oder 8 wochen sage dass ich schwangee bin (dh mit vertragsunterzeichbung schwanger geworden bin) dann könnte es sein, dass mein neuer chef mich vlt mobbt oder sich nicht an muschu hält oder oder..kann man mir dann vorwerfen dass ich selbst schuld bin, weil uch sozusagen mit absicht schwanger geworden bin??
    Ich will für mein kind selbst sorgen und nach elternzeit n job bereit haben statt jetzt weiter daheim zu sitzen und mit alg meine schwangerschsft zu geniesen...man kann mich doch nicht bestrafen, dass ich 40 stunden arbeiten gehe trotz schwangeschaft und mich nicht auf kosten des staates durchbringe???
    Ich muss sagen, dass ich damals auch meine festanstellung verlor weil mein chef mitbekam dass ich schwanger werden will...hat dann alles so hingedreht dass ich betriebsbedingt gehen musste...
    Vlt jetzt verständlich wieso ich angst habe dass mich mein neuer arbeitgeber fertig macht weil er sich verarscht fühlt...und ich mich nicht wehren kann...
    Ich hab sogar vor ein paar tagen einer dame ehrlicherweise gesagr dass ich vorhabe ein kind zu kriegen...tja das mach ich nie wieder auch wenn sie fragen...denn sie hat sich nie wieder gemeldet...

    Habt ihr erfahrungen in der hinsicht gemacht???
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 22.05.2015 21:14
    Also du musst einem Arbeitgeber nicht erzählen, dass du vorhast schwanger zu werden und auch wenn du von der Schwangerschaft weißt, dann sollst du es lediglich deinem Arbeitgeber mitteilen, aber es ist eine Soll-Vorschrift im Mutterschutzgesetz, dh es ist keine Pflicht es zu erzählen.
    Das heißt du kannst ohne schlechtes Gewissen dein neues Arbeitsverhältnis antreten und in Ruhe die kritischen 12 Wochen abwarten, bis du es deinem Arbeitgeber erzählt. Sobald du es erzählst, hast du sofort Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz, dh der neue Arbeitgeber darf dich gar nicht kündigen. Und wenn doch, dann gewinnst du 100%ig vor dem Arbeitsgericht und mit glück kannst du auch Prozesskostenhilfe nutzen.

    Es muss dich niemand wissen dass es ein Wunschkind ist... Es kann ja auch ein "Unfall" gewesen sein.

    ich selbst bin jetzt in der 14.ssw und meine Behörde weiß auch noch nichts von meiner Schwangerschaft, stattdessen hatte ich in den letzten 3 Wochen 2 Vorstellungsgespräche für eine andere Behörde (bin Beamtin) und habe meine schwangerschaft verschwiegen..selbst wenn ich gefragt worden wäre, hätte ich es im Vorstellungsgespräch verneint, denn nach dem AGG darf diese Frage nicht gestellt werden.

    Daher trete deine neue Beschäftigung ganz beruhigt an und warte ab, ob du tatsächlich gleich schwanger wirst oder es vll sogar noch ein paar Zyklen dauert und dann sagst du es deinem Arbeitgeber erst nach der 12. Woche.

    Viel Erfolg im neuen Job 👍🍀😊
    Antwort
  • Profilfoto  Klakla
    Kommentar vom 10.07.2015 11:31
    Die Mutterschaft ist gesetzlich geregelt und fängt spätestens ab der 36.SSW an! Auch wenn du erst zwei Wochen im Unternehmen bist, können Sie dich nicht einfach rauswerfen. Dann fängt die Stelle erst nach Ende der Mutterschaft an. Das muss aber vorab schon mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Der schwangeren Frau kommen spezielle Rechte zu, u.a. Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld! Für die Wahrung dieser besonderen Rechte sollte auch der Betriebsrat eine Kontrollfunktion einnehmen. Ich habe aus Neugier hier unter https://www.ifb.de/ über die Rechte von werdenden Müttern recherchiert und das Thema Schwangerschaft wird eher im übergreifenden Thema des Arbeitsrechts abgehandelt.
    Antwort
  • Profilfoto  schnuller
    Kommentar vom 10.07.2015 14:06
    Bei mir war es ähnlich. Wir hatten uns für ein Kind entschieden und haben angefangen zu basteln. 2 Monate später war ich Arbeitslos. Wir haben weiter gebastelt...zum Glück fand ich recht schnell wieder was. Im Vorstellungsgespräch erwähnte ich natürlich nichts von unserem Kinderwunsch. Wieso auch. Weiß ich ob es die nächsten Monate klappt oder wie bei meiner Schwester 10 Jahre dauert...
    Der Arbeitgeber darf das nicht fragen. Mein Chef hat mir gleich einen unbefristeten Vertrag damals angeboten (war dann natürlich sein Pech, weil er mich so gar nicht mehr los werden konnte) Im Juni hab ich dort angefangen im August wurde ich schwanger.
    Aber mit so was muss man rechnen wenn man junge Frauen im gebärfähigen Alter einstellt. Er war aber nett und keineswegs böse oder blöd zu mir.
    Nach der Elternzeit hab ich dann aber gekündigt weil ich im Familienunternehmen angefangen habe.
    An deiner Stelle würde ich eínen Job annehmen wenn er kommt. Du kannst vorher nicht sagen, wann es schnackelt und daheim sitzen und auf eine Schwangerschaft warten!?!? Auch wenn du kurz nach Vertragsabschluss schwanger wirst, darf er dich nicht kündigen da Schwangere einen Kündigungsschutz haben
    Antwort

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