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Elterngeld und Teilzeit

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 12.07.2015 00:23
    Hallo
    Ich versuche mich momentan durch die Elterngeld Geschichte zu lesen!
    Blicke da jedoch nicht durch.

    Wenn ich jetzt Elterngeld beziehen möchte uns nach 6 Monaten in Teilzeit gehen möchte, wie wird das angerechnet !
    Ich sage im groben erhalte ich Ca 850 € netto für meine Teilzeit! Bekomme in den ersten 6 Monaten Ca 670 € Elterngeld! Wie sieht es in den Monaten ab Monat 7 aus!
    Kann mir das jemand erklären ?!

    Dann eine Frage zur Steuerklasse !
    Sind momentan in 4/4, da wir in 3/5 meistens nachzahlen müssen( was ich auch nicht verstehe, denn es ist ein brutto Unterschied von über 2000€ plus hohe Fahrtkosten einer seits)

    Wäre dann wieder ein Wechsel sinnvoll in 3/5?

    Ich danke für die Antwort !

    Nepumuk
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.07.2015 21:44
    Hallo, ich bin auch während meines Elterngeldbezuges wieder arbeiten gegangen.
    Die Berechnung erfolgt dann so: Eigentlich bekommst du 67% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate. Du dürftest die Steuerklasse wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen (ist aber nur einmal pro Jahr möglich).
    Sagen wir, du verdienst 1500 € netto im Durchschnitt. Dann würde das Elterngeld berechnet mit 1500-75 (Werbungspauschale) und davon 68%= 969 € Elterngeld. Wenn Du wieder arbeiten gehst, wird Dir Dein Nettolohn von der Berechnungsgrundlage abgezogen. Bleiben wir beim Beispiel von 1500 € als Durchschnitt für die 12 Monate vor der Geburt, abgezogen werden dann die 870 € für die Teilzeittätigkeit und aus diesem Rest werden 68% als Elterngeld ausgezahlt. Also ca. 400 € Elterngeld und das Gehalt aus der Teilzeitstelle.
    Du könntest theoretisch im Jahr 2015 in die Steuerklasse 3 wechseln, um ein höheres Elterngeld zu bekommen und im Jahr 2016 in die 5, um weniger Abzüge am Elterngeld zu haben. Haben mein Mann und ich auch so gemacht.
    Bedenke aber: Theoretisch ist das Elterngeld zwar steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt des zu versteuernden Gesamteinkommens. Ggf. ist also trotz vermeintlicher Steuerfreiheit mit einer Nachzahlung zu rechnen. Zumal ja in der Regel auch das Mutterschaftsgeld in brutto ausgezahlt wird und sich ebenfalls mit auswirkt. In unseren Jahren mit Elterngeldbezug haben wir fast jedes Jahr nachgezahlt. Ok, es waren relativ kleine Beiträge, aber trotzdem abweichend von den Versprechen der Politik.
    Übrigens: Den Mindestsatz von 300 € Elterngeld bekommst du immer. Auch wenn du in Teilzeit soviel verdienen solltest, dass die 68% nach Abzug deines Gehalts zB nur 200 wären.

    Ich hoffe, das war nicht zu verwirrend. Bzgl. Wechsel der Steuerklasse würde ich mich ggf. von jemandem beraten lassen, der sich damit auskennt. Lohnsteuerhilfevereine oder so.

    Viele Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.07.2015 22:30
    Bei elterngeld.net ist das mit dem Steuerklassenwechsel und Progressionsvorbehalt gut erklärt.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 25.07.2015 10:14
    Zu den Stuerklassen ein kleiner Hinweis: Bei uns war es so, dass die Steuerklasse genommen wird, die in dem Bemessungszeitraum überwiegend genutzt wurde. Da ja der letzte Monat den du einreichst der Monat vor dem Mutterschutz ist, musst du eigentlich mit dem positiven SS-Test sofort die Steuerklasse wechseln, damit du die neue Stuerklasse mind. 6 Monate lange hast bevor der Monat beginnt, in dem du in Mutterschutz gehst.

    Ich hatte Ende Januar einen positiven Test (4./5.SSW) und bin im Februar zum Finanzamt. Die Frau war so nett und hat es zum 1.2. zurück datiert. Hatte also im Feb, März, April, Mai, Juni und Juli die neue Steuerklasse. Ende August hat der Mutterschutz begonnen. Hatte also genau 6 Monate und da es fifty-fifty war mit den Steuerklassen haben sie die letzte gültige genommen.

    Ansonsten gibt es ja seit 1.7.2015 das Elterngeld plus. Musst mal gucken in wie fern sich da was für dich lohnt. Davon habe ich aber leider keine Ahnung.
    Antwort

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