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❤️April Baby 2016❤️

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  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 10:09
    Dola uns geht es genau so. Wir werden auch erst weit weit nach der Geburt heiraten. Will auch erstmal ordentlich abspecken um ne gute Figur zu machen. Desweiteren wird jetzt erstmal das Geld für die Erstausstattung benötigt und daher ins Kind investiert.

    Werden auch alles wegen Vaterschaft und Sorgerecht so bald als möglich klären.

    Muss auch mal nach den ganzen Anträgen schauen.
    Habt ihr die wo beantragt oder aus dem Internet raus?
    Antwort
  • Profilfoto  Dola86
    Kommentar vom 12.11.2015 10:15
    Genau so ist es bei uns auch Nadja :-) ich hab mir mal ne Übersicht gemacht was ich überhaupt alles beantragen muss und das ist gar nicht wenig... Anträge hab ich noch nicht, will heute aber mal schauen welche Sachen man vor der Geburt erledigen kann und was bis danach warten muss. Denke mein freund wird dann die behördengänge danach machen weil ich da bestimmt anderes im Kopf hab. Noch ein Grund mehr es gut vorzubereiten^^ wenn ich heute dazu komme kann ich euch gerne an meinen Erkenntnissen teilhaben lassen :-)

    Bin jetzt von meinem Vorhaben angekommen das alles erst nächstes Jahr zu starten^^
    Antwort
  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 10:37
    Oh Dola sehr gern. Bin da selbst noch ein wenig planlos und froh ne kleine Stütze zu haben. Also teil uns gern mit was alles zu tun ist 😊
    Antwort
  • Profilfoto  LaRimi
    Kommentar vom 12.11.2015 10:41
    @Chelledoll Vielleicht gehst du auch zur Schwangeren-Beratungsstelle. Bei uns macht es das DRK. Die können dir Unterstützung anbieten.

    Habe im übrigen auch einen Termin bei der DRK. Ich will mir dort die ganzen Anträge geben und erklären lassen und mal schauen, ob ich was zur Erstausstattung dazu bekomme. Es hat sich ja doch so einiges geändert.

    Wir haben damals auch nicht geheiratet, als ich schwanger war. Die Kinder sind jetzt 8 und 11 und wir sind erst seit 3 Jahren verheiratet. Das hat die Jahre auch super geklappt.
    Antwort
  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 10:57
    Muss mal googlen ob es sowas bei uns auch gibt. Wär ja wirklich schön.. Würde mich auf jeden Fall beruhigen. Macht mir schon ein wenig sorgen. Möchte ja nix falsch machen..
    Antwort
  • Profilfoto  Dola86
    Kommentar vom 12.11.2015 11:08
    Ich hab auch schon überlegt bei der elterngeldstelle einen beratungstermin zu machen weil ich da nicht durchblicke... immer wenn ich denke ich habs kapiert kommt eine andere Regelung und ich bin wieder durcheinander^^ ich sammel mal alles mögliche zusammen wegen den Anträgen und schreib es euch, vielleicht hilft es ja der ein oder anderen :-)
    Antwort
  • Profilfoto  Tina92
    Kommentar vom 12.11.2015 11:36
    Die Anträge findet ihr alle im Internet... aber da blickt man echt kaum durch... für das Kindergeld braucht man nicht nur den einen Antrag sondern dann noch sämtliche Anlagen dazu.... sehr verwirrend.... 😨
    Antwort
  • Profilfoto  LaRimi
    Kommentar vom 12.11.2015 11:52
    Wichtig ist, dass man nachher nach der Geburt auch genügend Geburtsurkunden beantragt, weil die Meisten alle ein Original haben wollen.
    Antwort
  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 12:25
    Wo beantragt man die und wie viele brauch ich?
    Antwort
  • Profilfoto  Tina92
    Kommentar vom 12.11.2015 12:50
    Die bekommst du im Standesamt.
    Antwort
  • Profilfoto  Tina92
    Kommentar vom 12.11.2015 12:52
    1 für die Krankenversicherung
    1 für das Einwohnermeldeamt
    1 für den Elterngeld Antrag
    1 für den Kindergeld Antrag
    Antwort
  • Profilfoto  Tina92
    Kommentar vom 12.11.2015 12:58
    http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaft/formalitaeten-und-erledigungen-nach-der-geburt.htm

    Die Seite ist ganz hilfreich 😊
    Antwort
  • Profilfoto  LaRimi
    Kommentar vom 12.11.2015 14:18
    Soweit ich weiß wollen die beim Einwohnermeldeamt kein Original bzw. legt man es nur vor und kann sie wieder mitnehmen. Und bei der Krankenversicherung bin ich mir auch nicht sicher. Bei meiner KK reicht z.B. auch eine Kopie.
    Antwort
  • Profilfoto  Nancy2001
    Kommentar vom 12.11.2015 14:23
    Vielen Dank für die ganzen Tipps hier von euch! Das ist sehr hilfreich. Ich hätte mich sonst wohl auch erst nächstes Jahr damit beschäftigt!
    Chelldoll, es tut mir sehr leid mit der Trennung und ich wünsche dir ganz viel Kraft für die kommende Zeit!!! Aber wir sind Frauen und schaffen das!!!! Und dann kommt sicher irgendwann einer der dich und dein Kind zu schätzen weiß!!!!
    Antwort
  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 14:24
    Diese antragsstellerei nervt mich jetzt schon..
    Antwort
  • Profilfoto  LaRimi
    Kommentar vom 12.11.2015 14:24
    @donaa Musst du die Feindiagnostik bezahlen und wenn ja, wieviel kostet die?

    Antwort
  • Profilfoto  Sandystern
    Kommentar vom 12.11.2015 14:56
    Vielen lieben dank für die Seite. Ist sehr hilfreich. Danke Tina92!

    Chelldoll ich wünsche dir ganz viel Kraft und liebe. Die Hauptsache ist,das es dir und dem Baby gut geht und deine Familie dich in jeder Situation unterstützen wird!

    Fühle dich gedrückt von mir. Und mach dir keine Sorgen,das du keinen Mann mehr bekommst,nur weil du ein Kind bekommst.
    Du bist sehr hübsch und weißt was du willst. Ich glaube genau anderes herum ist es schwerer. Du wirst einen liebevollen Mann noch finde. Erstmal ist das Baby wichtig 😘😘😘
    Antwort
  • Profilfoto  Dola86
    Kommentar vom 12.11.2015 15:04
    Hallo ihr Lieben,

    so, ich war fleißig :D Hab mich jetzt mal ausführlich mit allen möglichen Anträgen beschäftigt und allgemeine Informationen zusammen gesucht. Vielleicht hilft es euch ja weiter, ich finde es für mich recht nützlich :-)

    Alle Angaben ohne Gewähr, wie gesagt ich hab mir die selbst zusammen gesucht und bin nicht sicher ob jedes Detail zu 100% stimmt, aber ich denke es müsste passen :-)

    Mutterschaftsgeld

    Wo: bei der Krankenkasse
    Wann: spätestens 7 Wochen vor errechnetem ET
    Dokumente:
    - ärztliche Bescheinigung

    Wie:
    Bescheinigung über ET vom Frauenarzt für die Krankenkasse ausstellen lassen (ist wohl ein eigenes Formular), dann Rückseite ausfüllen und im Kundencenter bei der Krankenversicherung abgeben. Frist der Bescheinigung spielt keine Rolle mehr. Früher musste die Bescheinigung aktuell sein, also nicht älter als ein paar Wochen, aber inzwischen kann man sich die auch gleich beim Arzt holen. Die Versicherung stimmt sich dann mit dem Arbeitgeber ab und berechnet das Mutterschaftsgeld. Kommt das Baby früher, gehen einem die Tage nicht verloren, man bekommt dann das Mutterschaftsgeld nachher einfach länger.

    Krankenversicherung Baby

    Wo: bei der Krankenkasse
    Wann: bis zu 2 Monate nach der Geburt
    Dokumente:
    - Familienfragebogen
    - Geburtsurkunde

    Wie:
    Der Familienfragebogen kann vor der Geburt bei der Krankenkasse angefordert werden. Am sinnvollsten ist es, wenn man das macht sobald man den Antrag auf Mutterschaftsgeld abgibt, weil man dann ja eh schon mal da ist. Der Bogen muss ausgefüllt und unterschrieben werden und dann mit der Kopie der Geburtsturkunde (da wird extra eine für die Krankenkasse ausgestellt) abgegeben werden. Damit kann man sich bis zu zwei Monate nach der Geburt Zeit lassen. Das Baby ist aber trotzdem von der ersten Minute an automatisch krankenversichert. Bei Privatversicherten läuft das alles etwas anders, da müsst ihr euch bei eurer jeweiligen Krankenkasse mal informieren.

    Elternzeit

    Wo: beim Arbeitgeber
    Wann: spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit
    Wie:
    Der Antrag auf Elternzeit erfolgt in Briefform. Er sollte einen Briefkopf mit Absenderangaben enthalten und den Zeitraum mit genauem Datum von wann bis wann der Arbeitsnehmer Elternzeit nehmen möchte. Es macht Sinn den Arbeitsgeber um eine schrifltiche Empfangsbestätigung zu bitten, dann hat man das schwarz auf weiß und hat nachher keinen unnötigen Ärger. Der Arbeitgeber kann den Antrag nicht ablehnen, da man einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit hat.
    Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt wie ihr wisst 3 Jahre. Die müssen aber nicht auf einmal genommen werden. Man hat die Möglichkeit bis zu 12 Monate der Elternzeit ruhen zu lassen bis das Kind das 8. Lebensjahr erreicht hat. Hier muss der Arbeitgeber aber zustimmen, sonst läuft das nicht. Das macht aber eh nur bei Eltern Sinn, die langjährig im gleichen Unternehmen beschäftigt sind. Das trifft auf die meisten von uns ja eher nicht so zu^^ Der Arbeitgeber muss jedenfalls von Anfang an informiert werden wie die ersten 2 Jahre Elternzeit aussehen, also ob ihr 1 Jahr zu Hause bleibt und dann in Teilzeit weiter arbeitet oder ob ihr 2 oder 3 Jahre pausieren wollt. In dieser Zeit kann euch nur in Ausnahmesituationen gekündigt werden, also falls das Unternehmen Insolvenz anmeldet. Solltet ihr euch für Teilzeit entscheiden, macht es Sinn vorab mit dem AG zu besprechen wie die Teilzeit aussehen soll (Stunden, Arbeitszeiten usw.) und das gleich in den Brief mit rein zu schreiben. Dann habt ihr später was in der Hand. Wenn ihr euch zwischenzeitlich entscheidet eure Elternzeit doch anders zu gestalten, also länger zu Hause zu bleiben oder früher wieder anzufangen, kann das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen. Spätestens 8 Wochen vor Ende der Elternzeit müsst ihr mit dem Arbeitgeber klären wie es für euch weitergehen soll, also wo ihr arbeiten werdet, wann genau usw.

    Elterngeld
    Wo: bei der Elterngeldstelle - hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland. Die meisten gehen nach Wohnort aber in Bayern z.B. ist je nach Geburtstag des Kindes eine andere Behörde zuständig, also vorher informieren wer für euch zuständig ist.
    Wann: Spätestens 3 Monate nach der Geburt (man bekommt es nur höchstens 3 Monate rückwirkend gezahlt)
    Dokumente:
    - Formblatt
    - Geburtsturkunde
    - Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

    Wie:
    Man muss sich bei der Elterngeldstelle das entsprechende Formblatt holen und es ausfüllen bzw. vom Arbeitgeber ausfüllen lassen. Außerdem braucht man die Geburtsturkunde und die Nachweise über das Einkommen der letzten 12 Monate, also die Lohnabrechnungen des Elternteils der Elterngeld beantragt, also höchstwahrscheinlich die Mamis :-) Sollte euer Partner auch Elterngeld beantragen, also z.B. diese zwei Partnermonate die es ja gibt, dann sollte er seine Lohnabrechnungen auch mitnehmen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen haben sie Anspruch auf insgesamt 14 Monate, wenn nur ihr den Antrag stellt bekommt ihr nur 12 Monate ausbezahlt.

    Auch wenn man vor der Geburt arbeitslos ist steht einem Elterngeld zu. Der Mindestsatz beträgt dabei 300 Euro, der Höchstsatz 1800 Euro. Wenn ihr während der Zeit in der ihr Elterngeld bezieht Teilzeit arbeitet wird das u.U. auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld ist ein Einkommensersatz und keine zusätzliche Zahlung. In der Regel beträgt das Elterngeld 67% vom Durschnitts-Nettolohn. Hat man schon Kinder bekommt man pro Kind einen entsprechenden Geschwisterbonus, allerdings glaube ich, dass die nicht älter als 3 Jahre als sein dürfen, da bin ich aber nicht ganz sicher.

    Es ist möglich das Elterngeld auf höchstens 2 Jahre zu verlängern, wenn ihr euch monatlich nur die Hälfte auszahlen lasst. Das werden wir wohl machen. Allerdings müsst ihr hier beachten, dass ihr insgesamt keine 24 Monate Geld bekommt sondern wahrscheinlich nur 22 Monate. Das hängt mit dem Mutterschaftsgeld zusammen. So lange ihr das nämlich bekommt habt ihr keinen Anspruch auf Elterngeld, aber eure Zeit läuft quasi trotzdem weiter, daher habt ihr am Ende ein paar Monate zu überbrücken. Trotzdem lohnt es sich das Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen, denn es ist schlicht mehr als das Elterngeld. Möchtet ihr euch anschließend arbeitslos melden müsst ihr beachten, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss und ggf nachweisen muss, dass das Kind in der angestrebten Arbeitszeit betreut werden kann.

    Da es jetzt das neue Elterngeld Plus Modell gibt in dem die Teilzeitarbeit eine große Rolle spielt, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie man die Elternzeit gestalten kann. Ich muss aber gestehen ich blick da nicht so durch und werde wohl ein Beratungsgespräch anstreben um zu schauen was für uns die beste Lösung ist. So wie wir das verstanden haben lohnt sich die Teilzeit nicht wirklich, weil zwar die Elterngeldzeit verlängert wird, das Einkommen aber auf das Elterngeld angerechnet wird und somit bekommt man nicht viel raus. Aber muss natürlich jede selbst wissen und wie gesagt so 100% kapiert hab ich nicht alles^^

    Kindergeld

    Wo: beim Arbeitsamt oder der Familienkasse
    Wann: nach der Geburt - man bekommt 6 Monate rückwirkend Kindergeld gezahlt
    Dokumente:
    Geburtsturkunde

    Wie:
    Antrag holen und möglichst schon vor der Geburt ausfüllen und nach der Geburt zusammen mit der Geburtsturkunde abgeben. Für das erste und zweite Kind bekommt man aktuell 184 Euro, für das dritte 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro. Das Formular gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zum Runterladen. Ich persönlich habe beschlossen mir die Anträge persönlich zu holen. Ist vielleicht etwas mehr Aufwand aber dann weiß ich wenigstens, dass ich die richtigen Dokumente habe. Es wäre typisch für mich alles vorzubereiten und dann Wochen später nen Brief zu kriegen von wegen Sie haben das falsche Formular abgegeben^^ Aber ich bin da etwas paranoid, ihr könnt euch die natürlich alle im Internet ziehen ;-)

    Achtung: Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn ihr eure Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben habt, prüfen die was für euch günstiger ist (Günstigerprüfung)

    Für die, die es interessiert, das Finanzamt berechnet das grob gesagt wie folgt:
    Die nehmen euer Gesamtjahreseinkommen als Partner, rechnen wie viel Steuern ihr darauf zahlen müsstet und schauen dann wie viel Steuern ihr sparen würdet wenn ihr den Kinderfreibetrag hättet. Dann rechnen sie das Kindergeld, das euch zusteht auf das Jahr hoch und wenn das Kindergeld höher ist als die Steuern die ihr durch den Kinderfreibetrag sparen würdet, dann kriegt ihr den Kinderfreibetrag nicht. Ist das Kindergeld geringer, dann bekommt ihr den Kinderfreibetrag. So ganz hab ich nicht verstanden wann man das Geld dann ausgezahlt bekommt und ob man sich aussuchen kann was man von beidem möchte, denn Einige sind ja doch auf die monatlichen 184 Euro angewiesen und können nicht bis zum Jahresende warten wenn die Steuerrückzahlung kommt. Aber da muss ich mich genauer informieren, das war nur mal für euch mit zur Info^^

    Anerkennung der Vaterschaft

    Wo: beim Standesamt, dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder einem Notar
    Wann: vor oder nach der Geburt (vorher macht mehr Sinn, da der Vater sonst wie gesagt Probleme haben kann sein Kind zu sehen falls die Mutter nach der Geburt außer Gefecht gesetzt ist durch Kaiserschnitt oder was auch immer)
    Dokumente:
    - Geburtsturkunde des Vaters (alternativ beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
    - gültiger Ausweis oder Reisepass
    - Zustimmung der Mutter falls diese nicht anwesend ist

    Wie:
    Der Vater geht mit den oben genannten Unterlagen zu einer der oben genannten Behörden und beantragt die Vaterschaft. Falls ihr euren Partner nicht begleiten könnt reicht es normalerweise ihm einen Brief mit eurem Einverständnis mitzugeben, ähnlich einer Vollmacht.

    Sorgerecht

    Wo: beim Jugendamt
    Wann: vor oder nach der Geburt
    Dokumente:
    - gültigen Ausweis oder Reisepass
    - beglaubigte Kopie der Urkunde zur Anerkennung der Vaterschaft
    - Geburtsurkunde - falls ihr es nach der Geburt beantragt (Achtung manche Ämter wollen eine Kopie, die nicht älter als 48 Stunden ist... )

    Wie:
    Es ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich welche Dokumente ihr für die Sorgeerklärung braucht, aber in der Regel solltet ihr mit den oben genannten Unterlagen auskommen. Es ist gut, wenn ihr gemeinsam mit eurem Partner hingeht, das Einverständnis der Mutter wird nämlich auch hier gebraucht.

    Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

    Wo: beim Einwohnermeldeamt im Rathaus
    Wann: nach der Geburt so schnell wie möglich
    Dokumente:
    - gültigen Ausweis oder Reisepass
    - Geburtsurkunde
    - Anerkennung der Vaterschaft bei unehelichen Kindern

    Wie:
    Sobald ihr die Geburtsturkunde habt geht ihr zum Einwohnermeldeamt und meldet das Kind an. Dafür braucht ihr die oben genannten Unterlagen.

    Geburtsurkunden

    Wo: beim Standesamt im Rathaus
    Wann: bis eine Woche nach der Geburt
    Dokumente:
    - ärztliche Bescheinigung über die Geburt
    - gültigen Ausweis oder Reisepass von beiden Elternteilen
    - bei verheirateten Paaren: Familienbuch der Heiratsurkunde
    - bei unverheirateten Paaren: beide Geburtsturkunden sowie Vaterschafts- und Sorgerechtserklärung wenn schon vorhanden

    Wie:
    Am einfachsten ist es, wenn der Partner die Geburtsturkunde in der ersten Woche nach der Geburt beim Standesamt abholt. Man bekommt vier Ausfertigungen, kann dort aber soweit ich weiß noch mehrere Kopien bekommen, auch beglaubigte wenn nötig. Ihr braucht für die Geburtsturkunde die oben genannten Dokumente.

    So das dürften erst mal die wichtigsten Sachen sein. :-)

    Ich denke ich werde alles vorbereiten so gut ich kann und dann mal schauen. Das machen ja ständig so viele Leute, es ist also sicher nicht so umständlich wie es zunächst erscheint.

    Habt einen schönen Tag und genießt das sonnige Wetter :-)
    Antwort
  • Profilfoto  LaRimi
    Kommentar vom 12.11.2015 15:46
    Da hast du dir aber viel Mühe gegeben. Super Dola. Vielen Dank.
    Antwort
  • Profilfoto  Chelledoll
    Kommentar vom 12.11.2015 17:49
    Danke euch allen baut einen echt auf :*
    Und dola super danke das du alles zusammengefasst hast
    Antwort
  • Profilfoto  Sandystern
    Kommentar vom 12.11.2015 18:01
    Super Dola. Hast dir viel mühe gegeben und hab's mir abgespeichert. Danke für deine Mühe!!!
    Antwort
  • Profilfoto  Nadjadeluxe
    Kommentar vom 12.11.2015 18:39
    Ja wirklich! Vielen Dank Dola für deine Mühe! Super gemacht!
    Antwort
  • Profilfoto  donaa_s
    Kommentar vom 12.11.2015 18:50
    Chelle, das ist echt traurig :( ich wünsche Dir ganz viel Kraft und hoffe, dass Du gute Freunde znd Deine Familie nun hast, die Dir in dieser Zeit zur Seite stehen...

    Dola, wow!! Das ist ja super- danke dafür:)

    @Larimi: ich zahle nichts dafûr. Das wird wie oben erwähnt mittlerweile von der Krankenkasse bezahlt, hab eine Überweisung von meiner FÄ bekommen, da sie dafür keine Zulassung hat...

    Ich konnte es nicht lassen, war heut bei dem anderen FA und er meinte aucg, das Baby ist super entwickelt und es wär zwar noch früh, aber er würde zu 70% sagen, dass es ein Mädchen wird... Jetzt bin ich echt verwirrt .... Ich möchte mir darüber aber keine Gedanken mehr machen und nun einfach abwarten, ich bereu es auch etwas, dass ich nun doch da war...
    Antwort
  • Profilfoto  Dola86
    Kommentar vom 12.11.2015 19:07
    Sehr gern geschehen :-) ich bin sowieso ein Listen-Mensch und wenn ich das für mich schon mache kann ich es auch teilen. Freut mich wenn es hilft :-)

    Kaka zum Glück ist alles gut und dem Zwerg geht's gut! Weißt du wodurch die wehen ausgelöst wurden? Zum Glück ist alles gut.

    Donaaa ich versteh dich gut. Würde mir wahrscheinlich genauso gehn^^ sieh es positiv, damit ist doch die Chance auf ein Mädchen realistisch und das hast du dir doch gewünscht. Außerdem hast du ja jetzt wenigstens das Kleine nochmal gesehen und weißt, dass alles gut ist :-) Versuch einfach das Beste daraus zu machen und dich bis zum offiziellen Outing noch etwas zu gedulden :-)

    Antwort
  • Profilfoto  donaa_s
    Kommentar vom 12.11.2015 19:24
    Kaka, schön, dass es Dir besser geht:) pass auf Dich und Deinen Krümel gut auf:)

    Ja Dola, hab ich mich schon etwas gefreut.. Aber ich werd jetzt die Füsse still halten und abwarten:)

    Bin mir grad nicht sicher, aber ich hab das Gefühl, dass ich das Kleine grad gespürr habe... Es war ein Gefühl, als hätte ich Schmetterlinge im Unterbauch ubd jetzt fühlt sich das so an als würd mich von innen etwas kitzeln... Bild ich mir das ein und es ist nur Luft im Bauch oder kanns echt das Kleine sein? Bin doch erst bei 16+4...
    Antwort
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