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Frage zjm Beschäftigungsverbot

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 26.08.2015 15:58
    Hallo:-)

    Das Gehalt im Beschäftigungsverbot richtet sich nicht nach deinem Einkommen der letzten 3Monate!!
    Wenn du jetzt ein BV bekommst,zahlt dein Arbeitgeber dir dein ganz normales Gehalt weiter!!
    Dein Arbeitgeber bekommt das volle Geld für deine Arbeitstelle wieder,hat also durch dich keine Verluste!!
    Das BV kann dir dein Arzt, oder auch dein Arbeitgeber geben!!

    Da bin ich mir sehr sicher,denn das ist bei mir auch so:-):-)

    ...Herlzichen Glückwunsch und alles Liebe für deine Schwangerschaft :-)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 26.08.2015 18:45
    Das mit den drei monaten ist mit den zuschlägen bekommst ja wahrscheinlich auch nacht- wochenenddienstzuschlag etc. da du aber keine nachtarbeit und wochenenddienst nochmal mehr eingeschrängt machen darfst bekommst du quasi eine entschädigung vom monatlichen gehalt was du vorher hattest was sich an den letzten drei monaten orientiert. Das elterngeld erhälst du vom letzten jahresdurchschnitt davon 65% und mutterschaftsgeld bezahlt krankenkasse 60% bekommst dann aber wohl auch noch was vom arbeitgeber dazu...
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 28.08.2015 14:30
    Vermutlich aber frag doch einfach mal bei der pflegedienstleitung oder personalabteilung wenn ihr sowas habt
    Antwort

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