Hallöchen ihr lieben,
Brauche euren Rat es geht um folgendes da ich stehe auf fer Arbeit darf ich jetzt nur noch 4 Std arbeiten bin heute 20+3.
Mir fiel auf das mein Chef nun mich mit Minus Stunden aufgeschrieben hat.
Habe ihn darauf angesprochen er meinte das sei so richtig und habe gefragt ob ich jetzt ein Antrag für das fehlende Geld bei der Krankenkasse stellen er wusste es nicht.
Oder ich soll auf krank machen.
Kann mir einer da helfen wie muss ich das jetzt machen?
Laut Mutterschutzgesetz heißt es ja das ich trotzdem mein Geld bekomme.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
My Babyclub.de
Rat von euch. (Geld)
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Eintrag vom 07.10.2015 12:00Antwort
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Kommentar vom 07.10.2015 12:55Dein Chef muss dir dein volles Gehalt zahlen, auch wenn du aufgrund der stehenden Tätigkeit nicht mehr als 4 Stunden stehen darfst. Das steht im Mutterschutzgesetz! Er kann dann, wegen diesem gesetzlichen Beschäftigungsverbot, das Geld von der Krankenkasse zurück holen. Damit hast du aber in der Regel nichts zu tun. Falls er sich weigert und du keine Lust auf Stress mit deiner Arbeit hast, dann geh zum Frauenarzt oder Hausarzt und lass dir ein ärtzliches Beschäftigungsverbot ausstellen.Antwort
Ich hatte eins ab der 16 Woche und bin ab da zu Hause geblieben. Habe volles Gehalt erhalten, da mein Chef sich das von der Krankenkasse zurück geholt hat. Wenn du dich krankschreiben lässt, und das länger als 6 Wochen, dann bekommst du nur Krankengeld irgendwann statt Gehalt. Das wird dann auch beim Elterngeld angerechnet und du bekommst dann weniger als dir zusteht. -
Kommentar vom 07.10.2015 13:49Wenn er dich nicht anders beschäftigen kann ist es plump gesagt sein Problem und nicht deins. Er muss dich voll bezahlen. Meine Arbeit ist auch nicht Mutterschutz konform und somit hat mein Chef mich ins Bv geschickt und bekommt mein Gehalt von der KK wieder.Antwort
Vielleicht kannst du dich noch bei der Aufsichtsbehörde erkundigen bei der muss dein Arbeitgeber dich ja auch als schwangere melden.
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Kommentar vom 07.10.2015 14:32Es ist wie Mara schon geschrieben hat...er muss dich voll bezahlen, kann sich das Geld aber von der Krankenkasse zurückholen. Und das hat nichts mit irgendwelchen Verträgen zwischen deinem AG und der KK zu tun...jeder AG hat die U2 Vereinbarung mit der KK (Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft)...Antwort
Lass dich nicht bloß nicht abspeisen!!!
Such das Gespräch mit deinem Chef, der Krankenkasse und Notfalls einem Anwalt! -
Kommentar vom 07.10.2015 18:22Ich werde morgen aufjedenfall meine Krankenkasse anrufen.Antwort
Ins Bv schicken will er nicht weil er dann kein Cent von der kk wieder bekommt sagt zu mindestens die in der Personalabteilung.
Ach kotzt mich langsam an dieses Thema. Habe schon mit ihn gesprochen das er mich ja auch an die Kasse setzen kann aber das will er ja nicht.
Habe am Montag wieder ein Termin beim FA mal schauen was ich machen kann den er will mir kein Bv ausstellen -
Kommentar vom 07.10.2015 23:57Es gibt quasi einen Fragebogen, Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der werdenden oder stillenden Mutter der Bezirksregierung der vom Arbeitgeber beantwortet wird. Dort stehen zb .Sachen wie heben bewegen Beförderung von Lasten über 5 Kilo, ständiges stehen nach Ablauf des 5 ten Ssm von mehr als 4 Stunden, schwere körperliche Arbeit usw.Antwort
Diese Fragen werden mit ja oder nein beantwortet.
Am Ende meiner Gefährdungsbeurteilung steht dann noch Umsetzung nicht möglich daher Beschaftigungsverbot(wie dein Chef ja auch sagt er könne dich nicht an die Kasse setzten).
Das ganze wird dann vom Arbeitgeber an die Kasse weitergegeben und die würde ihm dann deine Lohnkosten ersetzen. Völliger Schwachsinn das die von der Kasse nix wieder bekommen.
Suche noch mal das Gespräch mit ihm, bereite dich gut vor und lasse dich nicht abspeisen. Das was er macht ist nicht richtig.
Bei mir war das total unkompliziert, hätte gerne weiter gearbeitet, dann halt was anderes aber für meinen Chef war ein Bv die einfachste und günstigste Lösung.
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Kommentar vom 08.10.2015 00:04Schau mal hier:http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/gefaehrdungsbeurteilung/index.phpAntwort
Weiß ja nicht aus welchem Bundesland du kommst und wo die Unterschiede liegen könnten aber hier kannst du dir die gefährdungsbeurteilung downloaden und mal anschauen.
Hoffe das hilft dir weiter -
Kommentar vom 08.10.2015 00:19Wenn dir dein fa kein bv geben will geh zu deinem Hausarzt des Vertrauens.Antwort
Jeder niedergelassene Arzt kann das Ausstellen.
Gibt auch ein bv welches dich Teilzeit freistellt wenn dir das weiter hilft.