Hallo liebe Mamis. Ich habe im Internet nach Antworten für meine Situation gesucht aber nichts passendes gefunden deswegen hoffe ich, dass ich hier vielleicht Antworten bekomme:
Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist im Juni 2016. Ich arbeite im Einzelhandel, wo mein Vertrag am 31.10.2016 abläuft. Ich mache meine Arbeit gerne und mein Chef ist zufrieden mit mir, dennoch gehe ich nicht davon aus, dass ich einen unbefristeten Vertrag bekommen werde. Allein schon deswegen, weil ich nach meinem Mutterschutz in Elternzeit gehen muss, da ich niemanden habe, der auf mein Kind aufpassen könnte (davon mal abgesehen dass ich das auch gar nicht möchte!).
Wie läuft das dann ab mit Elterngeld und Arbeitslosengeld? Was und wie viel steht mir zu? Und wie lange steht mir was zu?
Ich weiß, dass ich da ziemlich planlos bin, aber das ist mein erstes Kind und geplant war es auch nicht (nicht falsch verstehen: ich freu mich trotzdem riesig)
Ich habe bis jetzt eigentlich relativ gut verdient, aber ich mache mir echt sorgen, wie das in Zukunft alles laufen soll.
My Babyclub.de
HILFE! Befristeter Arbeitsvertrag und schwanger!!!
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Eintrag vom 14.10.2015 07:04Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 14.10.2015 09:48Hall Xamillen,Antwort
als erdtes das Wichtigste: Herzlichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft!
Ich kanndir leider nichts zu deinen Fragen sagen, aber ich mchte dir dringend ans Herz legen, schhnellstmöglivh zu pro familia oder einer anderen Berstungsstelle zu gehen.
Bei pto f sind die Beratungen (allgemein, juristisch, psychologisch, ...) während der Schwangerschaft kostrnlos. Die Mitarbeiter können dir alles vorrechnen und ggf weitere Anlaugstellen empfehlen.
Wenn darfst du bist allein bei der Betreuung, klingt das für mich nach alleinstehend?
In dem Fall steht dir neben Kindesunterhalt auch für dich Betreuungsunterhalt zu. Das heißt der vater muss 3 Jahre lang ausgleichszahlungen an dich leisten, weil du in Elternzeit ja einnahmeeinbußen hat. Das muss er zahlen, auch wenn ihr nicht verheiratet seid.
Also nochmal, geh zu einer Beratungsstelle! Die kümmern sich wunderbar um euch (aus Erfahrung spricht)
Ich wünsch dir viel Kraft und eine gute Schwangerschaft,
Zaz -
Kommentar vom 14.10.2015 09:51*kopfschüttel* ich sollte meine Nachrichten wirklich nochmal lesen, bevor ich sie abschicke.... sorry für die vielen Tippfehler.Antwort
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Kommentar vom 14.10.2015 13:38Also ich würde dem Chef trotzdem erstmal nix sagen und falls du doch den Vertrag verlängert bekommst dann bist du ja eigentlich ausm Schneider auf jedenfall bekommst du dann elterngeld...Antwort
Zaz81 welche Beratungsstellen meinst du mit tpo weil ich suche auch nach einer Stelle die bzgl. Elterngeld und Zeit und partnwrbonus usw berät.
Ich finde das alles super kompliziert habe so viel gelesen und werde trotzdem nicht ganz schlau daraus
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Kommentar vom 14.10.2015 13:42Pro familia :)Antwort
Eben. Mit Elternzeit und Elterngeld kann man da auch hin.
Ich fand die unglaublich hilfreich und nett. -
Kommentar vom 14.10.2015 13:45Hallo Xamillen,Antwort
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116890.html#fragment
kuck mal hier....da steht es genau drin. Du bekommst dein Elterngeld auch nach Ablauf deines AV ohne Abzüge weitergezahlt. Du brauchst dich auch nach Vertragsablauf nicht arbeitslos zu melden, da du bis zum Ende deiner Elternzeit für den Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst. Kurz vor Ablauf der Elternzeit bitte dann beim AA melden. Du annst als alleinerziehende 14 Monate (auf Antrag bekommst du die Partnermonate mit hinzu) beziehen.....hast aber auch die Möglichkeit, das ganze auf 24 Monate halber Betrag auszudehnen.
Steht eigentlich alles im Link. Schau mal nach, ob dir das weiter hilft.
LG und alles Gute
Monasy
17+5
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Kommentar vom 16.10.2015 09:39Liebe xamillem,Antwort
auch von mir erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Ich würde mich, an deiner Stelle, einfach mal vom Arbeitsamt beraten lassen - solche Fälle gab es bestimmt schon öfter ;).
Weitere Anlaufstellen: Krankenkasse, pro familia (wurde ja auch schon genannt), evtl. Krankenkasse, karitative Einrichtungen.
Alles Gute dir!
Linda -
Kommentar vom 16.10.2015 10:48Hallo Xamillem!Antwort
Auch von mir herzlichen Glückwunsch zu deiner Schwangerschaft!
Bei meinem ersten Sohn hatte ich auch das Problem, nur lag der ET im Oktober und mein Vertrag ging bis 31.07. damals, also war das Arbeitsamt noch für mich zuständig bis zum Eintritt der Mutterschaftsfrist.
Ich glaube dass es bei dir günstiger liegt.
Wenn du im Juni ET hast, gehst du ja 6 Wochen vor dem Termin in deinen Mutterschutz und dieser läuft ja bis 8 Wochen nach der Geburt, also bis irgendwann im August würde ich sagen.
In dieser Zeit bekommst du ja Mutterschaftsgeld, was sich dein Arbeitgeber mit der Krankenkasse teilt, so dass du ungefähr auf deinen Lohn kommst.
Dann müsstest du vllt bis zum Ende deines Vertrages Elternzeit beantragen, das müsste man abklären.
Und nach dem Mutterschutz steht dir ja Elterngeld zu, was sich aus deinem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet. Das bekommst du ja auch wenn du in keinem Arbeitsverhältnis stehst, das war bei mir damals auch so, das hat jetzt nichts mit der Elternzeit oder so zu tun.
Vielleicht konnte ich dir schonmal helfen, aber erkundige dich auf jeden Fall bei nochmal!
Liebe Grüße und alles Gute!
Vero