Hallo,
erhalte seit Dez. 2014 Elterngeld für meine Tochter. Da ich allerdings nebenbei weiterhin Teilzeit beschäftigt bin, erhalte ich nur den Mindestsatz von 300 €.
Da von meiner Personalverwaltung ein höheres monatliches Einkommen angegeben wurde, als mein Verdienst letztendlich war und ist, würden mir ca. 350-400 € Elterngeld im Monat zustehen.
Meine Frage nun: Wird mein Einkommen von Seiten der Elterngeldstelle am Ende der Elternzeit (Dez. 2015) noch überprüft und dann ggf. nachbezahlt?
Gruß
Philipp
My Babyclub.de
Nachzahlung Elterngeld
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Eintrag vom 30.10.2015 00:06Antwort
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Kommentar vom 30.10.2015 07:59Warum rufst du nicht einfach bei der Elterngeldstelle an und sagst denen, dass dein tatsächliches Einkommen niedriger ist?? Die werden dir dann schon sagen, wie das läuft.Antwort
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Kommentar vom 30.10.2015 08:57Ich würde auch sagen, melde dich dort. Erstens bist du eh verpflichtet denen alle Änderungen mitzuteilen und zweitens glaube ich nicht, dass die prüfen, ob sich was zu deinen Gunsten geändert hat - dazu haben die gar nicht die Zeit.Antwort
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Kommentar vom 30.10.2015 09:54Die prüfen gar nix im nachhinein.und du solltedt da auf jeden Fall anrufen.Antwort
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Kommentar vom 29.05.2021 18:18Und was, ein sehr großer Vorteil jetzt? Wahrscheinlich ein paar CentAntwort
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Kommentar vom 30.05.2021 19:27Was auch immer die Leistung ist, ist es am besten, noch etwas Geld auf der Seite haben, weil es wie eine Versicherung https://cowonamerica.com/ rabtaesh sich deutsche casinos und immer wissen, dass für einen regnerischen Tag haben Sie etwas GeldAntwort