Hallo,
wir sind seit Februar glückliche Eltern und Ich (Vater) bin Berufstätig.
Meine Fragen beziehen sich also auf die Mutter, meine Lebensgefährtin. Wir beanspruchen Elterngeld, welches wir gesplittet auf 24 Monate auszahlen lassen.
Unser Sohn ist im Februar geboren und ich habe auch meine 2 Partnermonate in Anspruch genommen. Die Mutter ist seitdem zuhause und nicht Teilzeitbeschäftigt.
Der Bezugszeitraum ist also Februar 2015 - Januar 2016, der Auszahlungszeitraum Februar 2015 - Januar 2017.
Frage 1: Meine Lebensgefährtin hat jetzt unerwartet Weihnachtsgeld von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Müssen wir das der Elterngeldstelle mitteilen?
Frage 2: Falls meine Lebensgefährtin jetzt doch ab Februar wieder arbeiten gehen will, reduziert sich dann das Elterngeld?
Danke für Eure Antworten!
My Babyclub.de
Fragen Eltergeld
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Eintrag vom 28.11.2015 10:33Antwort
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Kommentar vom 02.12.2015 15:07Frage 1, kann ich nicht genau beantworten, aus meinem Gefühl heraus hätte ich der Elterngeldstelle Bescheid gegeben...Antwort
Frage 2, wenn deine Lebensgefährtin im Bezugszeitraum arbeiten geht reduziert sich das Elterngeld immer, egal ob Freigrenze oder nicht jeder verdiente Euro hat Einfluss darauf und wird aufgerechnet, anders sieht das aus wenn es 'nur' noch Auszahlungszeitraum ist, da dürfte sich nach meinem Verständnis nichts an der Höhe des Elterngeldes ändern