menü
My Babyclub.de
👶Oktober Mamis 2016👶

Antworten Zur neuesten Antwort

  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 10:44
    Ein leises Herzliches Glückwünschlein :-D

    Das wäre ja nen dolles Ding, wenn alles super ist. Ich drücke dir die Daumen und heiße dich vorerst Herzlich Willkommen.

    Alles wird gut ;-). Immer positiv Denken
    Antwort
  • Profilfoto  CatSaphir
    Kommentar vom 10.02.2016 10:48
    Erst einmal Gute Besserung euch beiden. Eine Erkältung ist nie schön.

    Und Herzlichen Glückwunsch Dani. Deine Ängste kann ich gut verstehen und dass Gefühl ein Wunder ist passiert auch. Wir haben ja mit künstlicher Befruchtung die Schwangerschaft erreicht aber es war der letzte Versuch und ich habe wirklich gedacht es wäre negativ. Also für mich ist mein Krümel auch ein Wunder.

    Weißt du denn ungefähr deinen ET?
    Antwort
  • Profilfoto  Sophine
    Kommentar vom 10.02.2016 11:02
    Hallo :) herzlichen Glückwunsch

    Ich kann deine Angst gut nachvollziehen .hatte im November eine FG in der 8.woche und die Freude hält sich auch jetzt noch in Grenzen aus Angst.
    Ich wünsche dir alles Gute :)
    Antwort
  • Profilfoto  Schnedd
    Kommentar vom 10.02.2016 11:04
    Huhu!

    floh, na cool, noch jemand aus Sachsen. :D

    Meinst Du wirklich, dass der Mutterschutz mit reinzählt und uns der Urlaub für das ganze Jahr zusteht? Wäre ja zu genial. Egal wie, ich würde mir 2 Wochen vor Mutterschutz Urlaub nehmen und dann nur noch bis Mitte August arbeiten. Ich dachte immer, dass der Mutterschutz 6 Wochen beträgt.

    Herzlich Willkommen schnuller! :) Alles wird gut, wir kugeln bald alle zusammen.

    Hatte vorhin richtige Krämpfe im UL, sodass ich mich gar nicht mehr bewegen konnte. Sind das die Mutterbänder? Boooah, geht ja mal gar nicht. -.-'
    Antwort
  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 11:10
    @Schnedd... Ja, gut möglich, das es die Mutterbänder sind. Habe auch öfter solch fieses ziehen.
    Antwort
  • Profilfoto  floh84
    Kommentar vom 10.02.2016 11:31
    Mutterschutz gilt 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Und diese Zeit zählt als Beschäftigungszeit. Das heißt, auch für diesen Zeitraum besteht Urlaubsanspruch (habe ein juristisch angehauchtes Studium hinter mir und grad nochmal die entsprechende Vorschrift angeschaut).

    Herzlichen Glückwunsch den Neuen, viel Glück und eine gesunde Schwangerschaft!

    Unser kleiner großer fängt auch gerade wieder an zu schnupfen, da kann es bei mir nicht mehr lange dauern.

    Ansonsten habe ich einfach nichts. Keinerlei Anzeichen 😩

    Gestern wollte meine Cousine den Stubenwagen von mir ausborgen. Blöde Situation. Ich musste so grinsen, dass ich mich nahezu schon verraten habe. Zum Glück ist mir rechtzeitig noch eine Ausrede eingefallen 😉
    Antwort
  • Profilfoto  kalinka26
    Kommentar vom 10.02.2016 11:35
    Herzlich willkommen an alle neuen.
    Ich hab noch keine Probleme mit dem schlafen, liegt wohl daran das mich meine kleine ziemlich auf trab hält und ich froh bin endlich schlafen zu können. Auf dem Bauch kann ich auch nicht mehr liegen, entweder mir wird schlecht oder es tut einfach so weh. Meine Brüste schmerzen jeden Tag mehr. Heute hat mich meine kleine in den Bauch getreten, nicht mir absicht hat auch nich weh getan. Trotzdem macht man sich dann gleich sorgen. :-(
    Antwort
  • Profilfoto  Schnedd
    Kommentar vom 10.02.2016 11:36
    Ok, gut zu wissen. Und das Jahr (was vllt. die meisten nutzen), was man dann zu Hause bleibt beinhaltet auch den Mutterschutz oder ist der in dem Fall außenvor? Ey sorry für die dämlichen Fragen. Ich habe noch keine Ahnung. :D
    Antwort
  • Profilfoto  floh84
    Kommentar vom 10.02.2016 12:03
    Man muss jetzt ein bisschen unterscheiden zwischen Elternzeit und Elterngeld.

    Elternzeit gilt nach Ablauf Mutterschutz und kann man bis zu 3 Jahre pro Kind nehmen, ich glaube maximal bis zum 8. Lebensjahr, aber da bin ich mir nicht 100 %ig sicher.

    Unabhängig davon geht es beim Elterngeld um die finanzielle Leistung. Elterngeld erhält grds ein Elternteil 12 Monate, wenn die Zeit aufgeteilt wird erhalten beide zusammen 14 Monate. Elterngeld rechnet ab Geburt, wobei das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird und man dann ggf. für die ersten zwei Monate Elterngeld "verloren" gehen.

    Soweit die Kurzfassung. Gebe aber keine Garantien 😉
    Antwort
  • Profilfoto  Sophine
    Kommentar vom 10.02.2016 12:10
    Bei mir ist es so dass wenn bei mir der Mutterschutz los geht genau da endet mein befristeter Arbeitsvertrag .kriege dann leider kein Elterngeld ,nur Geld vom Amt ,aber das Jahr schaffen wir .Ist halt blöd gelaufen ,dass ich wieder nur nen befristeten Vertrag bekommen habe
    Antwort
  • Profilfoto  floh84
    Kommentar vom 10.02.2016 12:12
    Aber da gibt es so viele Abweichungen bei unterschiedlichen Voraussetzungen, vielleicht ist ein Beratungstermin empfehlenswerter als mein Kurzvortrag 😃
    Antwort
  • Profilfoto  floh84
    Kommentar vom 10.02.2016 12:17
    @ Sophine:
    Aber es zählt doch das Einkommen der letzten 12 Monate. Das hast du doch. Ist doch meiner Meinung nach dann egal ob du dann zum Zahlungszeitpunkt noch im Arbeitsverhältnis stehst oder nicht, oder? Also ist nur mein Bauchgefühl, ich kann leider nur mit Sicherheit sagen, wie es bei mir vor drei Jahren war.
    Aber wenn du doch jetzt verdienst, dann sollte das doch nicht umsonst sein sondern anrechenbar...
    Antwort
  • Profilfoto  Sophine
    Kommentar vom 10.02.2016 12:22
    So weit wie ich das in Erfahrung gebracht habe ist es so ,dass man das Geld bekommt wenn man in Elternzeit ist und in Elternzeit ist man nur wenn man einen Arbeitsvertrag hat und da ich dann kein habe in der Zeit gilt das als arbeitslos aber nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar .und da gibt es Geld vom Amt und wieviel das sein wird keine Ahnung ,sicher nicht viel
    Antwort
  • Profilfoto  Schnedd
    Kommentar vom 10.02.2016 12:47
    Super floh, das war schon mal hilfreich. ;) Danke Dir!
    Antwort
  • Profilfoto  CatSaphir
    Kommentar vom 10.02.2016 12:55
    Ich dachte es gibt auch eine Elterngeldstelle. Also ein Amt dass dir dann einen Teil davon zahlt was du hättest bekommen sollen. Natürlich kann ich da falsch liegen.

    Ich arbeite schon seit Februar nicht mehr. Mein Mann verdient zwar "genug" aber ich habe doch gehofft durch die Elterngeldstelle eine kleine Hilfe zu bekommen. Ich weiß grade gar nicht wie das ist wenn man Rentner ist. Ohje. Bei wem holt man sich denn da am Besten die Beratung?
    Antwort
  • Profilfoto  kalinka26
    Kommentar vom 10.02.2016 13:46
    Bei uns in Bayern gibt es eine Elterngeldstelle da schickt man seinen Antrag hin und bekommt sein Geld. Da ich jetzt noch im Elternzeit bin und ich dann im Oktober wieder Elterngeld beantrage bekomme ich 300 Euro .
    Antwort
  • Profilfoto  Sophine
    Kommentar vom 10.02.2016 14:05
    Ich werde dann wenn mein Vertrag ausläuft auch nur 300€ bekommen
    Antwort
  • Profilfoto  kalinka26
    Kommentar vom 10.02.2016 14:08
    Sophine es kann aber auch sein das du mehr bekommst weil du ja arbeiten warst bist zum Mutterschutz
    Antwort
  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 14:15
    Ich habe mal gehört, wen man nach dem Mutterschutz aus dem Arbeitsverhältnis geht, bekommt man trotzdem das elterngeld, da du ja 1 jahr im arbeitsverhältnis standest und du ja jetzt "nicht!" arbeiten kanst das jahr. Heisst: du hast ein recht auf das Elterngeld, da dir, durch das Baby die möglichkeit fehlt woanders neu anzufangen.

    Hoffe war verstädnlich. bin auf arbeit und muss immer flink schreiben ;-)
    Antwort
  • Profilfoto  CatJanie
    Kommentar vom 10.02.2016 14:17
    Hallo ihr lieben, hat jemand eine SS-App oder einen SS-Newsletter abonniert?
    Ich finde sowas immer sehr spannend und hilfreich. Falls ihr wissen wollt was in der 6. SSW passiert hier z.b. einen link; http://www.babycenter.de/sie-sind-5-wochen-schwanger?scid=de_de_mbtw_pregnancy_preg05
    5+1
    Antwort
  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 14:19
    habe meine schwangerschaftsapp von urbia
    Antwort
  • Profilfoto  CatSaphir
    Kommentar vom 10.02.2016 15:07
    Ich würde dann also auch 300 Euro bekommen. Habe mir eben mal DEN Antrag dafür angesehen. Aber 300 Euro reicht mir erstmal. Ich dachte auch Sophine,dass wenn du bis zum Mutterschutz gearbeitet hast dann auch die Höhe Elterngeld bekommst, die du durch dein Gehalt zuvor bekommen würdest

    Sitze im Bus und habe grad ganz blöde Schmerzen. :(
    Antwort
  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 15:10
    Was für Schmerzen?
    Antwort
  • Profilfoto  CatSaphir
    Kommentar vom 10.02.2016 15:21
    Sehr starker stehender Schmerz. Auf Höhe der Blase? Ist da die Gebärmutter? Mir ist auch etwas schlecht und leicht schwindelig
    Antwort
  • Profilfoto  Alexandramatthias
    Kommentar vom 10.02.2016 15:28
    Okay. Das kann das dehnen sein. Habe auch sämtliche komische stech/zieh schmerzen.....
    Solang man nciht blutet, sollte man locker bleiben ;-)
    Antwort
Seite 17 von 232
Gehe zu Seite:

Auf diesen Beitrag antworten

Um auf diesen Beitrag antworten zu können, musst du angemeldet sein. Bitte melde dich hier an.


Foren durchsuchen
Die neusten Forenbeiträge
Neue Forenbeiträge aus den Monatsmamis

Weitere Beiträge
Beiträge von Mamis mit gleichem ET
Entbindungsmonat:


Zusammen Hibbeln: Mitglieder deren Mens-Beginn heute sein sollte
  • Profilfoto  EntiManniMau
    Übungszyklus: 1
    Ich warte noch...
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Übungszyklus: 21
    Ich warte noch...

Zur Hibbelliste
Suche nach Mitgliedern