Hallo zusammen,
ich abe folgende Situation:
Ich habe vor und während meiner Schwangerschaft normal versicherungspflichtig gearbeitet. Mein baby kam am 8. Mai 20015 zur Welt. Ich habe ein Jahr nur Elternzeit beansprucht.
Mein Arbeitsvertrag ist Ende 1014 ausgelaufen, während der Schwangerschaft.
Nun bin ich wieder schwanger. Stichtag des kindes ist der 6. Juli, d.h. der Mutterschutz beginnt am 25. Mai dieses jahr.
Zusammenfassung:
Elternzeit endet am 08. Mai 16
Mutterschutz beginnt 25. Mai 16
In den dazwischenliegenden Zeitraum bin ich arbeitslos, versteht sich.
Was für mich heißt, ich brauch nun im 8. Monat auch nicht mehr versuchen als Altenpflegerin zu arbeiten.
Frage:
Welchen Anspruch habe ich nun in meiner Arbeitslosigkeit? Am Telefon sagte man mir, das ich kein Arbeitslosengeld 1 bekommen werde, da keine Betreuung für meine Kinder in dem Zeitraum gewährleistet ist. Ich mich nicht arbeitssuchend melden kann deswegen, sondern nur arbeitslos und für mich nur Arbeitslosengeld 2 in Frage kommt.
Desweiteren meinte die Tante am Telefon vom A-amt, das es sein könnte, das ich garkeinen Anspruch auf Leisung habe.
Kennt sich hier jemand aus? Ich weiß gerade garnicht, auf was ich mich vorbereiten soll.
Grüße
Jazzey
My Babyclub.de
Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
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Eintrag vom 04.05.2016 11:04Antwort
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