Hallo ihr Lieben ;)
Ich bin aktuell mit meinem ersten Wunder schwanger und mache mir Gedanken über das Elterngeld. Der ET ist (voraussichtlich) im März. Nachweisen muss ich ja das Einkommen der letzten 12 Monte. Nun ist es so das ich von März - August in in Kurzarbeit war. Das sich das ganze negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt ist mir klar. Aber welcher Betrag wird denn genau genommen? Folgende Bezeichnungen finde ich auf meiner Lohnabrechnung:
* Gehalt
* Kurzarbeitergeld
* Fiktives Entgeld Kurzarbeit
Folgende Erklärungen finde ich im Netz: "...Als Erwerbseinkommen zählt die Summe der positiven Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit, aus Land und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und II oder Krankengeld zählen nicht dazu..." Sorry, aber ich raff es einfach nicht.
Kennt sich da jemand aus oder hatte das gleiche Problem?
Lieben Dank im Voraus!
LG Kati
My Babyclub.de
Elterngeld nach Kurzarbeit
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Eintrag vom 15.10.2016 19:32Antwort
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