Guten Tag,
meine Frau ist in Elternzeit und und beantragt für die ersten 12 Lebensmonate Basiselterngeld. Ich möchte Lebensmonat 13 und 14 in Elternzeit gehen und hier auch Elterngeld beantragen. Momentan befinde ich mich noch in einem befristeten Arbeitsvertrag und möchte nicht dass mein AG jetzt schon erfährt dass ich in knapp einem Jahr in Elternzeit gehen möchte. Jetzt habe ich auf dem EG Antrag von Rheinland-Pfalz unter Punkt 5 die Möglichkeit anzugeben: "Ich beantrage Elterngeld "oder " Ich melde meinen Anspruch an (Zeitraum kann in einer Tabelle eingetragen werden) die Antragstellung erfolgt aber später." Oder " ich nehme voraussichtlich kein Elterngeld in Anspruch"
Was soll ich nun idealerweise ankreuzen? 1. Möchte ich nicht ankreuzen weil ich befürchte dass dann die Behörde sich eventuell bei meinem AG meldet ( Gehaltsnachweis...). Ich denke 2. Wäre richtig, also dass ich schon ElternGeld anmelde aber noch nicht beantrage. Hier habe ich aber auch Angst dass mein AG wind davon bekommt. Außerdem steht darunter "Bitte Antrag rechtzeitig stellen" was ist rechtzeitig? Die Elternzeit melde ich ja erst 7 Wochen vor Beginn an und vorher soll mein AG lieber nichts davon wissen. Außerdem frage ich mich wie flexibel ich die Bezugsmonate noch ändern kann falls dich bis dahin noch etwas ändert?
3. Wäre auch eine Möglichkeit, aber kann ich dann einfach so doch plötzlich Elterngeld beantragen?
Zusammengefasst:
- Was sollte ich unter Punkt 5 ankreuzen.
- ist der Bezugszeitraum unter Punkt 6 dann verbindlich?
- wenn ich den Antrag noch nicht stelle sondern nur anmelde, wann muss ich ihn dann spätestens melden wenn ich das Elterngeld während meiner ElternZeit bekommen möchte?
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Eintrag vom 13.01.2018 16:37Antwort
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