Hallo ihr Lieben,
wir stehen vor der Geburt unseres 1. Kindes. Nun hat sich bei meiner Firma grundlegendes verändert. Wir wurden als Tochterunternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft, wahrscheinlchi werden durch diesen Verkauf Stellen gespart bzw. der Standort verlegt.
Nun mein Frage. Der AG kann mich nach meiner Elternzeit ja ganz normal kündigen bzw. 3 Monate Kündigungsfrist hat er glaube ich. Das heißt, wenn er mir 3 Monate vor Ablauf meiner Elternzeit kündigt, bin ich anach Ablauf dieser Elternzeit Arbeitslos, ist das richtig?
Wie sieht es aus, wenn ich meine Elternzeit aufgrund vom nächsten Nachwuchs verlängern will. Dies müsste ich ja spätestens 7 Wochen vor Ablauf der 1. Elternzeit beantragen. Was ist, wenn aber die Kündigung schon vor meiner Beantragung eingegangen ist?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
LG SinAlco
My Babyclub.de
Kündigungsschutz in Elternzeit bzw. bei Verlängerung durch 2. Kind?
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Eintrag vom 29.01.2018 14:20Antwort
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