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Elterngeld

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 29.01.2018 22:49
    Hallöchen zusammen,

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, Mr. Google macht mich nicht schlau 🙈
    Es geht um das Elterngeld, für das zweite Kind. Folgende Situation:

    Kind 1, geboren 05.01.16 ( EZ bis einschl. 02/2018 und Elterngeld auf 14 Monate)

    Sooooo, im März 17 habe ich mein letztes Elterngeld erhalten und bin ab April bei meinem Arbeitgeber auf 450€-Basis, also Minijob, zur Aushilfe arbeiten gegangen. Nicht jeden Monat und nicht annähernd die vollen 450€.

    Jetzt gehe ich am 01.03.18, bis zu meinem Mutterschutz Ende Juli 2018 auf Teilzeit arbeiten...

    Von März bis zur Geburt ( 09/2018, also 7 Monate) wird ja mein Gehalt zur Berechnung der Elterngeldes genommen und was ist mit den anderen fünf Monaten? Zählt da das bisschen „Einkommen“ vom minijob oder wird da das Gehalt, von vor der Geburt des ersten Kindes, zur Berechnung genommen?? Oder zählen die fünf Monate als 0€?

    Ich bin total verwirrt und hoffe, ihr könnt mir etwas Licht ins dunkle bringen 😁

    Liebste Grüße und schon mal DANKE!!!!
    Antwort
  • Profilfoto  AmChes
    Kommentar vom 30.01.2018 07:22
    Leider kenne ich mich da auch nicht wirklich aus, ich meine aber, dass auch dein Minijob Gehalt da angerechnet werden müsste. Ich bin zweimal quasi aus Elternzeit wieder in den Mutterschutz gegangen, und mir hat damals die Mitarbeiterin von der Elterngeldstelle gesagt, dass jeder Cent, den ich in der Zwischenzeit verdient hätte, was ausmachen könnte. Ich kann dir nur wärmstens empfehlen, bei der Elterngeldstelle einfach mal nachzufragen. Bei mir war es so, dass die Mitarbeiterin wirklich sehr zuvorkommend war und immer gemeint hat, wenn man Fragen hat, soll man anrufen. Die waren dann auch gerne bereit, Sachen mit einem durchzurechnen. Ich würde dir das empfehlen, weil das vermutlich die aller sicherste Auskunft ist als alles, was ihr irgendjemand von uns hier geben kann. Vielleicht kennt sich aber auch noch jemand anders ein bisschen besser aus. Wie gesagt, zusammenfassend müsste es nach meiner Meinung so sein, das auf jeden Fall auch das Geld von deinem Minijob angerechnet werden müsste, so dass dein Elterngeld ein bisschen aufgestockt wird.
    Antwort
  • Profilfoto  MrsMidnight
    Kommentar vom 30.01.2018 08:21
    So hab ich das verstanden:
    Es werden die 12 Monate vor Geburt des Kindes für die Elterngeld-Berechnung herangezogen. Egal ob 450 Euro oder 3500 Euro. Liegen in diesen 12 Monaten Zeiten des Elterngeldbezugs (soweit ich weiß nicht Zeiten einer verlängerten Auszahlung), werden diese nicht berücksichtigt. Elterngeld wird nicht aufgrund von Elterngeld berechnet. Bedeutet, dass die "fehlenden Monate" vor der Geburt des ersten Kindes festgelegt werden.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 30.01.2018 08:33
    Okay gut, so ähnlich habe ich das auch verstanden, dass der Minijob (leider) mit gerechnet wird....da ich dort nie mehr also 200€ bekommen habe, bringt es ja nicht viel und es würde so halt das mindest Elterngeld von 300€ rauskommen 🤔 ich werde einfach mal dort anrufen, recht habt ihr 👍🏻
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 30.01.2018 08:34
    Okay gut, so ähnlich habe ich das auch verstanden, dass der Minijob (leider) mit gerechnet wird....da ich dort nie mehr also 200€ bekommen habe, bringt es ja nicht viel und es würde so halt das mindest Elterngeld von 300€ rauskommen 🤔 ich werde einfach mal dort anrufen, recht habt ihr 👍🏻
    Antwort
  • Profilfoto  Brigittegitte
    Kommentar vom 30.01.2018 08:36
    Ich denke am besten mal bei der zulässigen Stelle nachhacken. Die können dir mit Sicherheit genauere Info dazu geben
    Antwort

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