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Arbeitszeit / Überstunden

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  • Profilfoto  MrsMidnight
    Eintrag vom 18.02.2018 09:33
    Hallo :) ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
    Laut Mutterschutzgesetz beträgt die max. Arbeitszeit pro Tag 8,5 Std und 90 Std innerhalb von 2 Wochen.
    Meine vertragliche Arbeitszeit sieht 38 Stunden vor. Überstunden und Mehrarbeit fallen ja in der SS raus.

    Frage: wie lange muss ich denn jetzt arbeiten? ich habe es so verstanden, dass bei 38 Stunden Schluss ist und diese prinzipiell auch mit einem 8,5 Stunden Tag abgeleistet werden können, solange ich insgesamt nicht über 38 Stunde pro Woche komme.
    Mein Chef meint aber, dass er mich in den zwei Wochen wo meine Kollegin Urlaub hat für 90 Std. beschäftigen darf.
    Damit würde ich aber doch 14 Überstunden machen?

    Vielen Dank im Voraus 🌺
    Antwort
  • Profilfoto  fruchtzwerg810
    Kommentar vom 18.02.2018 12:13
    Da hänge ich mich mal ran...das würde mich auch mal interessieren.

    Prinzipiell ist es ja so, dass mehr wie 8,5 Std/Tag nicht gearbeitet werden darf. Wenn 90 Std in 2 Wochen gearbeitet werden darf kann es also bei 38 Std/Woche zu Überstunden kommen 90Std/2 Wochen = 45 Std/Woche). Bei einer 5 Tage-Woche wären das 9 Std/Tag, also jeweils 0,5 mehr als erlaubt. Ich habe auch eine 38-Stunden-Woche mit 8 Std/Tag an 4 Tagen und 6 Std/Tag an einem Tag. Könnte ja max. 4,5 Std Überstunden machen, in 2 Wochen also 9 Stunden.
    Daher meine Frage: Wie kommst du auf 14 Stunden Überstunden?
    Oder arbeitest du 6/7 Tage/Woche?

    Wenn es dir nicht gut geht oder dir das zu viele Stunden sind (45/Woche finde ich auch nicht schwanger schon happig!!!!) dann rede doch mit dem/der Gyn und lass dir eine Bescheinigung ausstellen dass du nur max. eine bestimmte Stundenzahl arbeiten darfst. Dein Chef hat ja auch dafür zu sorgen dass es dir gut geht am Arbeitsplatz und die Schwangerschaft nicht gefährdet ist.

    Lass mich mal wissen wie es ausgeht.

    Gruß


    Antwort
  • Profilfoto  MrsMidnight
    Kommentar vom 18.02.2018 13:35
    Ja ich habe eine 5-6 Tage Woche. Unsere Öffnungszeiten umfassen 45 Std / Woche, daher will mein Chef, dass ich in der Urlaubszeit komplett arbeiten komme. Deshalb meine Frage, ob der Begriff „Überstunden“ auf meine vertragliche Arbeitszeit von 38 Stunden anzuwenden ist oder ob ich tatsächlich auf 45 Stunden erhöhen muss / kann.
    Das wären dann je Woche 7 zusätzliche Stunden, also 14 Stunden in zwei Wochen.
    Antwort
  • Profilfoto  fruchtzwerg810
    Kommentar vom 18.02.2018 13:52
    Mhhhh...da bin ich jetzt auch überfragt
    Antwort
  • Profilfoto  hedihedi
    Kommentar vom 18.02.2018 14:07
    da sieht man erst wie gut es uns hier geht...ich habe von der Tochter einer Freundin mitbekommen, dass man in der Schweiz gerade mal ein paar wenige Monate hat und dann schon wieder arbeiten müsste - oder man bleibt zu Hause und bekommt kein Geld...wenn ich mich nicht irre, waren es 3 Monate - was soll man denn mit einem 3 Monate altem Kind machen, wenn man zur Arbeit geht? Das braucht doch seine Mutter...
    Antwort
  • Profilfoto  fruchtzwerg810
    Kommentar vom 18.02.2018 14:13
    Das Mutterschutzgesetz ist hier bei uns schon gut, finde ich auch. Zumal es zu diesem Jahr erneuert wurde. Was ich besonders gut finde ist der Teil dass auch nach einer Fehlgeburt das Mutterschutzgesetz greift. Ich hatte das Glück bei der 1. eh wegen einer anderen Sache zuhause sein zu können. Nach der 2. hätte ich mir gewünscht länger als 4 Tage zuhause bleiben zu können. Das ist eine große psychische Belastung !!!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.02.2018 11:03
    Hier vielleicht hilft das:

    "Grundsätzlich dürfen Schwangere maximal 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Ob eine Frau mehr arbeiten will, spielt keine Rolle: «Der Arbeitgeber ist an die Arbeitszeitbegrenzung gebunden»"(https://amp.mz-web.de/leben/mutterschutz-ueberstunden-fuer-schwangere-tabu-7507898)

    Ich bin da ganz raus darf seit der fünften Woche nicht mehr arbeiten. Und denk dran auch wenn dein Chef sagt die über Stunden stehen in Vertrag ist es egal für dich besteht jetzt ein anderes arbeits Gesetz und das hat mehr macht wie dein Vertrag auch kann man dich nicht kündigen auch wenn er dir damit drohen sollte.

    Und noch mal was zu der Schweiz! Die bekommen aber wenn sie es beantragen richtig viel Kindergeld wenn sie unter 1900 Franken verdienen und da zählt der mann nicht dazu. Die haben zwar nicht so ein Gesetz wie wir (waren auch in der Volks Abstimmung dagegen) haben aber andere Möglichkeiten aus zu gleichen.
    Antwort

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