Und das zum Kindergeld:
Zeitpunkt des Kindergeldantrags, Rückwirkung, Gültigkeit
Bei der Antragstellung sollte mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1 bis 1,5 Monaten ausgegangen werden. Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und schnellstmöglich die Kindergeldzahlungen zu erhalten, ist es empfehlenswert, den Antrag auf das Kindergeld rechtzeitig zu stellen. Bereits vor der Geburt kann der Antrag abgegeben werden, Wirksamkeit erhält er aber erst, wenn die Geburtsurkunde nach der Geburt nachgereicht wird. Das Kindergeld wird ab dem Monat der Geburt gewährt, auch wenn die Antragstellung möglicherweise später erfolgt.
Das Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, in dem zumindest für einen Tag des Monats die Voraussetzungen vorlagen.
Beispiel: Wird das Kind am 31.05. geboren, so erhalten die Eltern dennoch für den gesamten Mai das Kindergeld in voller Höhe.
Für minderjährige Kinder gilt dies ohne weitere Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab Eintritt der Volljährigkeit müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden, die Sie unter „Kindergeld für Volljährige“ nachlesen können.
Seit 2016 muss die Steuer-Identifikationsnummer des Antragstellers sowie des berechtigten Kindes im Formular KG1 und der Anlage Kind zu KG1 angegeben werden!
Verjährung von Kindergeld
Der Kindergeldanspruch verjährte bis zum 31.12.2017 erst nach dem Ablauf der Festsezungsfrist von vier Jahren (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) – somit konnte das Kindergeld für das laufende Jahr und bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Es war ausreichend, dass der Antrag innerhalb dieser Frist gestellt wurde, da dieser die Verjährung hemmte. Das Kindergeld wurde dann auch nach Ablauf dieser vier Jahre gezahlt.
Wurde das Kind beispielsweise in 2013 geboren, so endete die Verjährungsfrist zum 31.12.2017.
Ab 01.01.2018 neue Fristen zur rückwirkenden Auszahlung
Ab dem Jahr 2018 verkürzt sich die rückwirkende Auszahlungsfrist für das Kindergeld von bisher vier Jahren auf sechs Monate. Dabei bezieht sich diese Frist nur auf die Auszahlung, nicht auf den Kindergeldanspruch selbst. Auch wenn seitens der Familienkasse festgestellt wurde, dass ein Kindergeldanspruch rückwirkend über den sechs-Monats-Zeitraum bestand, so wird die Familienkasse dennoch nur für die vergangenen sechs Monate ab Antragseingang auszahlen und im Bescheid darauf hinweisen.
Die Änderungen traten nach Artikel 7 Nrn. 6 c und 7 des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1682) ein, die § 66 EStG seit 01. Januar 2018 um den Absatz 3 ergänzen:
„Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“
Dies hat zur Folge, dass zwar die Anträge auch wie bisher berücksichtigt werden (Festsetzungsverfahren), jedoch eine Auszahlung auf sechs Kalendermonate vor Eingang des Antrags bei der Familienkasse erfolgt (Erhebungsverfahren).
Weitere Informationen zum Familienleistungsausgleich des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) finden Sie hier
Entsprechende Antragsformulare zum Download finden Sie nachstehend:
» Formulare für den Kindergeldantrag «
Grundsätzlich enthält der Kindergeldbescheid eine Befristung, ein Datum, an dem der Anspruch endet, mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Unabhängig davon wird das Vorhandensein der Voraussetzungen in regelmäßigen Abständen während der Gewährung geprüft. Die Familienkasse prüft, ob die Kinder noch im Haushalt leben, sich im Inland aufhalten, die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium noch andauern. Diesbezüglich sind die Berechtigten zur Mitwirkung hinsichtlich der Angaben verpflichtet, siehe auch Meldepflichten.
Darüber hinaus sind die Anspruchsberechtigten gemäß § 68 EStG verpflichtet, Änderungen ihrer Verhältnisse mitzuteilen, da sonst Rückzahlungen und strafrechtliche Folgen drohen.
Beizufügende Unterlagen
Für die positive Bescheidung des Kindergeldantrags sind Nachweise für das Vorhandensein des Kindes und für das Kindschaftsverhältnis zu der Person, die das Kindergeld beantragt, erforderlich. Ist die Geburt eines Kindes der Anlass für den Kindergeldantrag, muss dem Antrag die Geburtsurkunde bzw. eine Geburtsbescheinigung beigefügt werden. Muss später nach der Geburt das Vorhandensein des Kindes belegt werden, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass das Kind zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört (Haushaltsbescheinigung Kg3a).
Steuer-Identifikationsnummer seit 2016 Pflicht
Wie bereits oben beschrieben, muss bei Kindergeldanträgen seit dem 01.01.2016 zwingend die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) der Eltern sowie des Kindes im Antrag angegeben werden.
My Babyclub.de
November2018
Antworten Zur neuesten Antwort
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Kommentar vom 30.05.2018 11:20Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 30.05.2018 11:21Elterngeld:Antwort
Die Beantragung des Elterngeldes
Was müssen Eltern bei der Antragstellung beachten? Welche Fristen sollten eingehalten werden? Wie funktioniert eine rückwirkende Beantragung des Elterngeldes?
Bitte lassen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor dem Ausfüllen der Antragsunterlagen ausführlich beraten. Die Elterngeldstellen rufen Sie nicht zurück, um mit Ihnen den Elterngeldantrag durchzugehen und mehr Elterngeld für Sie herauszuholen. Ein einmal bewilligter Antrag kann nur sehr begrenzt geändert werden.
Wenn Sie sich allumfassend zum Elterngeld beraten lassen möchten, dann nutzen Sie bitte die professionellen Elterngeldberater. Die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen beraten nicht umfassend. Sie begründen dies beispielsweise damit, dass sie weder ausgebildete Steuerberater noch Lebensabschnittsplaner sind.
Wie stelle ich einen Antrag auf Elterngeld?
Der Antrag auf Elterngeld wird nach der Geburt des Babys an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. Erst dann liegt Ihnen nämlich die für die Antragstellung notwendige Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" vor, die Sie zusammen mit der Geburtsurkunde beim Standesamt erhalten.
Eltern, die außerhalb Deutschlands leben oder arbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Elterngeld haben. Zeitgleich mit dem Antrag auf deutsches Elterngeld müssen dann ggf. dem Elterngeld vergleichbare ausländische Leistungen beantragt und Nachweise über den Bezug bzw. eine Ablehnung nachgewiesen werden. Von Seiten der zuständigen Elterngeldstelle wird dann geprüft, ob die ausländische Leistung auf das deutsche Elterngeld angerechnet wird und ob ggf. Unterschiedsbeträge gewährt werden.
Hinweis: Beide Elternteile müssen den Elterngeldantrag unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt! Ausnahmen gelten nur für alleinerziehende Eltern mit alleinigem Sorgerecht für das Kind.
Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Elterngeld kann innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate eines Kindes beantragt werden. Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder ist bei der Elterngeldbeantragung nicht das tatsächliche Geburtsdatum, sondern das Datum der Haushaltsaufnahme relevant.
Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Zur Fristwahrung genügt auch ein Fax! Alle fehlenden Unterlagen und Angaben können problemlos nachgereicht werden!
Eine Änderung der gewählten Bezugsmonate ist übrigens möglich, allerdings nur für Zeiträume, die in der Zukunft liegen und für die noch kein Elterngeld ausgezahlt wurde. Eine formlose schriftliche Mitteilung an den zuständigen Sachbearbeiter reicht dafür aus.
Wo finde ich die Antragsformulare für Elterngeld?
Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Antragsformulare! Zum Teil gibt es sogar innerhalb einzelner Bundesländer unterschiedliche Versionen (z.B. Potsdam). Auch die Vordrucke für Arbeitgeber- oder Verdienstbescheinigungen, Bescheinigungen zum Ausfüllen durch die Krankenkasse oder die Meldebehörde sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wir haben für Sie alle Anträge und zusätzlichen Formulare zum Elterngeld zusammengestellt.
Wo finde ich die für mich zuständige Elterngeldstelle?
In jedem Bundesland sind andere Stellen für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Zum Teil arbeiten diese zentral (wie zum Beispiel die L-Bank für Baden-Württemberg in Karlsruhe), zum Teil sind aber auch die dem Wohnbezirk zugeordneten Jugendämter zuständig (wie in Berlin).
Lesen Sie hier weiter, um die für Sie zuständige Elterngeldstelle zu finden.
Tipp: Für Antragsteller ohne aktuellen Wohnsitz in Deutschland greift man für die Ermittlung der zuständigen Elterngeldstelle auf den Sitz des Arbeitgebers oder ersatzweise den letzten gemeldeten Wohnsitz der Eltern in Deutschland zurück.
Welche Unterlagen benötigt die Elterngeldstelle für meinen Elterngeldantrag?
Hinweis: Die nachfolgende Aufzählung beinhaltet die wichtigsten Nachweise. In Einzelfällen, vor allem aber bei Selbständigen und Eltern mit Mischeinkünften müssen zum Teil weitere Nachweise eingereicht werden. Im Rahmen unseres Antragsservices erstellen Ihnen unsere Elternberater eine Liste Ihrer individuell notwendigen Unterlagen und erklären Ihnen genau, für welche Zeiträume welche Nachweise beispielsweise vom Arbeitgeber oder Steuerberater angefertigt werden müssen.
Die für die Elterngeldbeantragung notwendigen Unterlagen sind:
Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck "für Elterngeld" im Original
Für Babys, die außerhalb Deutschlands in einem Land der Europäischen Union geboren wurden, reicht eine Kopie der Geburtsurkunde. Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.
von beiden Elternteilen: eine Kopie vom Personalausweis bzw. vom Reisepass und dem aktuellen Aufenthaltstitel
Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen vor und nach der Entbindung
alle Einkommensnachweise für den Bemessungszeitraum
Nachweis über die vom Arbeitgeber gewährte Elternzeit
ggf. Nachweis über den Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen
ggf. Nachweis über den Bezug von Krankentagegeld auf Grund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung plus ärztliches Attest
ggf. Bewillingungs- und Aufhebungsbescheide über Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum (AlG I, Kinderzuschlag)
ggf. Elterngeldbescheide für ältere Geschwisterkinder, wenn der Bezug in den Bemessungszeitraum für das Baby hineinreicht
ggf. Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung oder Selbsteinschätzung) für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit während des Elterngeldbezuges
Der Arbeitgeber kann die Herausgabe der für die Antragstellung nötigen Unterlagen nicht verweigern. Ein Hinweis auf seine Auskunftspflichten, genügt meist zur Einsicht.
Beispiel 1:
Familie Köhler lebt nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder in Deutschland. Die kleine Luisa ist ein Jahr alt. Der Elterngeldantrag erhält von der zuständigen Elterngeldstelle in Luisas 15. Lebensmonat einen Eingangsstempel.
Da Elterngeld auch rückwirkend gewährt wird, wäre eine Antragstellung ab dem 12. Lebensmonat des Kindes (für beide Elternteile in Summe also für 6 Monatsbeträge jeweils im 12. bis 14. Lebensmonat) möglich. Allerdings erfüllen Frau und Herr Köhler die Anspruchsvoraussetzungen für einen Elterngeldbezug erst mit dem 15. Lebensmonat des gemeinsamen Kindes durch die Wiederanmeldung in Deutschland. Insofern erhält keiner der beiden Elternteile Elterngeld, auch nicht rückwirkend.
Beispiel 2:
Frau Fischer beantragt Elterngeld für den 1. bis 8. Lebensmonat, Herr Fuchs für den 6. bis 11. Lebensmonat des gemeinsamen Sohnes Emil. Im 6. Lebensmonat des Kinder erhält Frau Fischer die Möglichkeit, ihren Traumjob zu bekommen und bricht dazu ihren Elterngeldbezug ab.
Da das Elterngeld für den kleinen Emil für den 7. Lebensmonat noch nicht ausgezahlt wurde, beantragt Herr Fuchs die beiden Monatsbeträge zusätzlich für sich. Sein Elterngeldbezug endet entsprechend erst nach dem 13. Lebensmonat seines Sohnes. Einer Verlängerung der Elternzeit stimmte sein Arbeitgeber zu.
Beispiel 3
Die kleine Lene wurde am 15.10.2013 geboren. Im März 2014 fällt den Eltern ein, dass sie noch einen Antrag auf Elterngeld stellen wollten. Schließlich reichen sie den Elterngeldantrag am 16.03.2014 bei der Elterngeldstelle ein.
Zum Tag des Antrageingangs befindet sich Lene im 6. Lebensmonat. Rückwirkend kann das Elterngeld also ab dem 3. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Da man zusammen maximal 14 Monatsbeträge innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beantragen kann, geht den Eltern kein Elterngeld verloren.
Achtung: Mütter mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der Geburt eines Kindes sind gezwungen, die von Mutterschaftsleistungen betroffenen Lebensmonate des Kindes gleichzeitig für Elterngeld mit zu beantragen.
In Beispiel 3 wird von Seiten der Elterngeldstelle fingiert, dass die Mutter der kleinen Lene auf Grund ihres Anspruchs auf Mutterschaftsgeld die ersten beiden Lebensmonate des Babys für Elterngeld bereits verbraucht hat. In Summe können beide Elterteile also nur noch 12 Monatsbeträge untereinander aufteilen.
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Kommentar vom 30.05.2018 11:22Und wenn ihr nicht verheiratet seid, dann müsst ihr noch zum Jungendamt oder Standesamt.....Antwort
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Kommentar vom 30.05.2018 12:50Also dieses Geld von der Krankenkasse bekomme ich gar nicht, da ich Studentin bin und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin.Antwort
Zum Elterngeld will ich nächste Woche mal eine Veranstaltung einer Schwangerenberatungsstelle besuchen.
Kindergeld ist soweit klar.
Ich glaube wegen der Krankenkasse muss ich einfach nach der Geburt mit dem Kind hin. Aber da kann ich noch mal fragen.
Ich danke dir schon mal :) -
Kommentar vom 31.05.2018 07:26Liebe maja, nein mein Chef ist nicht wirklich einsichtig, aber den seh ich Gott sei Dank nur sehr selten. Aber ich reiße mir sowieso kein Bein mehr aus in der Arbeit... mein Vertrag besteht ja nur bis zu Beginn der Mutterschutzfrist und ich hab nicht vor wieder zu kommen 😅 ich werde in unsere Landwirtschaft mit einsteigen (wir haben einen Obstbaubetrieb). Also was solls. Wenn es mir zu heiß wird setz ich mich in den Schatten... mir doch wurst was dann geredet wird.Antwort
Daweil geht es mir eigentlich blendend. Der Bauch wächst nun fleißig und man kann ihn schon gut sehen, auch wenn er noch klein ist. Die Müdigkeit wird mir wohl erhalten bleiben, aber langsam gewöhne ich mich daran 😂
Gestern war der 2. offizielle Termin bei meiner FA. Bin jetzt Anfang 17. Ssw. Ich hatte Glück, da 2 Termine vor mir abgesagt haben, deswegen hatte die Ärztin vieeel zeit und hat ihr Bestes gegeben. Ich glaub sie hat ganze 10min geschallt, aber mein Zwergi bleibt leider weiterhin ein ES 😣 Es hatte die ganze Zeit die Beinchen überkreuzt im Schneidersitz und hat irrsinnig fleißig im bauch herumgeturnt, aber leider kein einziges Mal die Beine breit gemacht!! Echt fies! Die Ärztin meinte, sowas sieht man auch selten, dass das Kind in der Stellung liegt, aber sie fand es lustig. Naja also das Rätsel bleibt eins. Sie meinte nur sie tendiert eher zum Mädel, kann es aber in keinster Weise bestätigen. Sonst passt alles und Zwergi geht es hervorragend.
Leider habe ich die Plazenta an der Bauchdecke... somit dauerts wohl etwas länger bis ich Zwergi spüren kann. Aber vielleicht tritt es ja mal vorbei.
Nach dem Termin bin ich glei shoppen gegangen und hab mir 2 Umstandshosen gekauft. Die sind zwar noch etwas weit oben, aber jetzt bin ich vorbereitet lol. Und 2 neue Bikinis mussten auch gleich her.
Heute genieße ich den Feiertag bevor es morgen wieder in die Arbeit geht.
Ich muss mich jetzt auch dringend um eine Hebamme kümmern. Bei uns ist es zwar nicht so schlimm wie in D aber langsam wird es Zeit. Das Erstgespräch übernimmt die Krankenkasse, aber wenn ich eine bestimmte bei der Geburt dabei haben will, muss man das ja zahlen. Meine Mammi wird da was zuschießen hat sie neulich gemeint. Na wenn sie will sag ich nicht nein 😅
Auch über die Karenzmodelle muss ich mich mal schlau machen... wie das während der Arbeitslosigkeit denn aussieht bei uns in Ö. Weil arbeitslos bin ich ja dann. Hab aber schon vor mind. 1,5 Jahre zu Hause zu bleiben. Ich hoffe, das Ams zahlt mir eine Fortbildung während der Karenz. Ich täte gern ein College oder so machen damit ich mich im Obstbau besser auskenne. Mal schauen.
Glg euch allen!!! -
Kommentar vom 31.05.2018 12:08@maja: Bei uns war das Gewitter zum Glück nicht heftig.Antwort
Dann wünsche ich dir alles Gute für deinen Termin nächste Woche :) Ich bin erst danach die Woche wieder dran.
@babsili: Schön, dass es dir trotz der schweren Arbeit so gut geht. Und du musst ja auch auf dich und deinen Körper hören, sich zurückziehen in den Schatten sollte das mindeste sein, was dir zugestanden wird.
Bei mir auf der Arbeit wird es seit Wochen ab 14 Uhr zwischen 35 Grad und 39 Grad warm, da die Fensterfronten dann voll in der Sonne stehen und sich alles aufheizt.
Da es mir vergleichsweise gut geht (eine Kollegin die nicht schwanger ist bekam schon Kreislaufprobleme und ist heim gegangen), ziehe ich es so lange durch wie es geht und hoffe, dass es einfach bald wieder kühler wird.
@Hebamme: Ich hatte jetzt schon den dritten Termin bei meiner Hebamme und habe nun die Kurstermine für die Geburtsvorbereitung erhalten. Finde es schön, dort auch mal über nicht medizinisches zu sprechen :)
Auch wenn ich jetzt nicht noch weiteren antworte, ich habe immer fleißig mitgelesen, komme aber seltener zum antworten. ^^
Ich war gestern noch ab 19 Uhr auf einer zweistündigen Infoveranstaltung eines hiesigen Krankenhauses, die von einer Hebamme moderiert wurde. Bezüglich Erstaustattung und was man wirklich brauchen kann, bzw. worauf man achten sollte. Kann ich nur empfehlen wenn man ein erstes Kind bekommt, da man doch deutlich weniger braucht als man zunächst denkt ^^ -
Kommentar vom 31.05.2018 15:36Hey Mädels wie geht es euch?Antwort
Mein Termin beim Arzt war sehr schön. Unser kleines wird definitiv ein Junge und wird auf 280g geschätzt. An sich alles gut mit dem kleinen Mann, bloß ich soll in 2 Wochen nochmal hin um nach dem Herz und Lunge zu schauen. Da der kleine heute etwas doof dafür lag. Er liegt in BEL und ich habe eine hinterwand plazenta.
Ich soll morgen wegen meinem Eisenwert anrufen und ich habe eine Überweisung zum Hausarzt bekommen da mein Puls bei 112 lag. Dadurch dass ich extrem mit meinem Kreislauf zu tun habe meinte mein Arzt, dass ich das durch checken lassen soll. Heißt ich soll ans EKG.
Liebe Grüße Larissa mit dem kleinen Mann 19+3 -
Kommentar vom 01.06.2018 21:06Leider stürzt mein forum immer ab sobald ich was antworten will... Mir geht's soweit gut bis auf die Atemnot bei der Hitze mit asthma... Am 11. Weiss ich hoffentlich auch was 3s wird...Antwort
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Kommentar vom 01.06.2018 21:06Leider stürzt mein forum immer ab sobald ich was antworten will... Mir geht's soweit gut bis auf die Atemnot bei der Hitze mit asthma... Am 11. Weiss ich hoffentlich auch was 3s wird...Antwort
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Kommentar vom 01.06.2018 22:57Herzlichen Glückwunsch zum kleinen Mann, Larissa :)Antwort
Schön, dass dein Termin so positiv verlaufen ist :)
Ich spüre mein Mäuschen mittlerweile regelmäßig, was wirklich toll ist *.* Ansonsten dauert es noch einige Zeit bis zu meinem nächsten Termin und sonst gibt es nicht viel neues. -
Kommentar vom 05.06.2018 17:37
Hallöchen zusammen
Ich hatte heute mein Arzt Termin und es ist alles super , man konnte sehen das es ein Junge wird . Schade hatte gehofft das es ein Mädchen wird da ich schon ein Jungen habe aber ich freu trotzdem auf den kleinen Mann 😊
Meine eisenwerte sind leider runter gegangen und muss jetzt was einnehmen , aber sonst war alles gut . -
Kommentar vom 05.06.2018 19:23Herzlichen Glückwunsch zu den ganzen Jungs... Ich muss noch bis Montag warten... Bin schon gespannt was es wird... Ich hab ne Nachricht wegen WhatsApp an emelie Erdbeer geschickt...Antwort
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Kommentar vom 05.06.2018 19:23Herzlichen Glückwunsch zu den ganzen Jungs... Ich muss noch bis Montag warten... Bin schon gespannt was es wird... Ich hab ne Nachricht wegen WhatsApp an emelie Erdbeer geschickt...Antwort
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Kommentar vom 06.06.2018 08:56Hallo zusammen,Antwort
ich bin etwas spät dran, aber wie sagt man so schön: Besser spät als nie 😊 Meine Name ist Vanessa, bin 27 Jahr alt und wir erwarten am 11.11 unser kleines Wunder 😍 Es ist meine erste Schwangerschaft und mir geht es echt gut, hatte kein Erbrechen am Anfang, nur würgt es mich mittlerweile jedes Mal beim Zähne putzen 😂🙈 Gestern hatten wir wieder einen FA Termin und es hat sich herausgestellt dass wir ein kleines Mädchen bekommen 😍 Ich freue mich auf den regen Austausch mit euch 😊 -
Kommentar vom 06.06.2018 10:31Hallo Vanessa und herzlich Willkommen bei uns :)Antwort
Schön, dass es dir gut geht und dass du bereits weißt, dass du ein mädchen bekommst!
Sunshine: Dir aucch herzlichen Glückwunsch zum kleinen Jungen. Auch wenn es kein Mädchen wird, hauptsache gesund und munter und dein kleiner Mann Zuhause freut sich sicher über einen kleinen Bruder zum spielen.
Lari dir natürlich auch herzlichen Glückwunsch zum kleinen Mann :) ich glaube wir haben in der Gruppe ganz schön viele Jungen ^^ -
Kommentar vom 06.06.2018 10:32@Vanessa: Wir haben hier eine Liste, wäre schön wenn du dich auch noch einträgst.Antwort
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Kommentar vom 06.06.2018 10:57Hi Pigeon,Antwort
vielen Dank für die Glückwünsche 😊 Wo finde ich denn die Liste? -
Kommentar vom 06.06.2018 11:46Die aktuellste Liste wird immer kopiert und dann trägt jeder seine Daten und aktuelle Termine ein :)Antwort
Ich habe sie hier nun von der Vorseite reinkopiert, damit du nicht suchen musst.
🍁🍂🍃November Mamis 🍃🍂🍁
Wir sind am kugeln:
Lari93, 25, ET 22.10., 1 Kind (🎀 1 J)
Saphira87 10, 30, vET 24.10., 1 Tochter (2,5J.)
Pusteblume_88, 29, vET 01.11. (?) noch keine Kinder
Naddl95 23, vET 01.11.18, erstes Kind, 1 Sternchen
Maysi91, 27, vET 01.11. (?) noch keine Kinder
Elisabeth88, 29, vET 02.11. (?) noch keine Kinder
Jennyy27, 28, ET 02.11.2018, noch keine Kinder
MarryK, 29, vET 03.11. (?) noch keine Kinder
Kassy86, vET 03.11. (?) noch keine Kinder
Baghira, 27, vET 04.11. (?) noch keine Kinder
Dennie86, 31, vET 04.11. (?) zweites Kind, Sohn 9 Jahre
Franzi91, 27, vET 04.11., noch keine Kinder, 1 Sternchen ⭐
Ninacleoweimei, vET 05.11. erstes Kind
SommerAnemone, 29, vET 05.11. erstes Kind
sh1991, 26, vET 06.11. (?) noch keine Kinder
maja3107,36, vET 07.11., 1 Kind (3)
lisaffm, 28, vET 07.11., erstes Kind
Carlalein, ET 07.11. zweites Kind
Felia11, 24, vET 07.11., noch keine Kinder
Fiona98, 19, vET 07.11.18, erstes Kind
Kristina_88, 29, vET 08.11., noch keine Kinder
Suserli, vET 08.11.2018, erstes Kind
Hexe1989, 28, ET 08.11.2018, erstes Kind
Zahnfee26 ,26 ,vET 09.11. 1.Kind 👶🏻 / noch keine Kinder
latte-to-go, 31, vET 10.11.2018, 1 Kind (9Jahre)
Verena26051986, 31, vET 10.11.2018, 2 Kinder (7 und 3)
Chocolatecookie, 27, vET 10.11.18, noch keine Kinder
Mini85, 33, vET 13. 11 noch keine Kinder
Babsili, 31, vET 14.11.18, noch keine Kinder
Anniero, 31, vET 15.11 noch keine Kinder, 1 Sternchen ⭐
Sunshine2201,35,ET 16.11, 1kind (4)
Marie281 ,vET 16.11.18 , 1kind
Helenina, 39, ET 16.11., 2 kinder , 1 Sternchen
Pigeon, 33 vET 17.11.18, noch keine Kinder
Marymo213,37, ET 17.11.18 ,1 Kind, 3 Sternchen
Nicolette 78, 39, ET 19.11. 1Sohn (4) 5 Sternchen
Pazeflui , 23 , ET 20.11. , erstes Kind
JulLon0502, 36, ET 23.11.,2 Kinder (12 & 15), 1 Sternchen ⭐
BrittaP82, 35 , vET 23.11., 1 Kind ( 10 )
Goldwaegele, 24.11 1 Kind (5), 1 Sternchen ⭐
Jumaja82, 35, vET 24.11. 1 Kind (2,5), 1 Sternchen ⭐
Tiffy123, 30, ET 24.11, erstes Kind
MaiTai, 27J., vET 25.11.18, erstes Kind
EmilyErdbeer81, 37, vET 27.11., 1 Kind, 2 Sternchen⭐
JuHa1312, 25, ET 30.11., erstes Kind
Frauenarzttermin:
24.05.18 JuHa1312 (12+6),
30.05.18 Babsili (16+0)
31.05.18 Lari93 (19+3)
01.06.18 Fiona98 (17+2)
05.06.18 Sunshine2201 (15+2)
06.06.18 SommerAnemone
07.06.18 EmilyErdbeer81 (15+2)
11.06.18 Saphira87 (20+5)
12.06.18 Pigeon (17+4), Marymo213
13.06.18 Goldwaegele (16+4)
15.06.18 anniero (18+1) ,Maysi91 (20+1)
18.06.18 Pusteblune_88 (21+5)
19.06.18 latte-to-go (19+3)
21.06.18 Felia11 (20+1)
26.06.18 MArymo213 (großer US)
09.07.18 Goldwaegele (20+2)
13.07.18 anniero (22+1)
🌟Unsere Sternchen🌟
DerkleinePrinz
Ts575
Novalie
Franziska_89
Nic79 -
Kommentar vom 06.06.2018 14:10Puh dieses Wetter! Wo wollen die Temperaturen noch hin? Ich hab bei meiner praktischen Ärztin bissi rumgejammert und endlich mal einen Krankenstand rausschlagen können! Die Ärztin war eh sehr verständnisvoll. Musste am Montag nämlich 4 Stunden in der prallen Sonne Unkraut zupfen. Hab immer noch Wadenkrämpfe davon und danach ging es ja auch nicht im Schatten weiter... dachte echtich klapp dort noch zam. Nächsten Montag bin ich wieder dortund kann mich weiter krankschreiben lassen. Sehr nett die Dame 😁Antwort
Ich könnt eh grad nur schlafen. Leider hab ich sehr viel Kopfweh... aber ohne Arbeit in der Sonne wird es langsam besser.
Dank meiner unerwarteten Freizeit konnte ich einen Termin zum Organscreening ausmachen, leider erst in einem Monat und eine Hebamme finden. Bei der bin ich nächste Woche zum Erstgespräch. Mal gucken ob die Chemie simmt.
Langsam kommt der Nestbautrieb in Schwung und die Panik steigt, da ich noch rein gaaaar nix gemacht habe, oder mich erkundigt hab. Wir müssen ziemlich viel umbauen, da uns in der derzeitigen Wohnung ein Zimmer fehlt. Sprich das Arbeitszimmer muss zum Kinderzimmer werden, aber wohin mit dem Ganzen Kram? Gott oh gott. Mir wir schon schlecht wenn ich daran denk lol. Computer weg und Laptop her, Arbeitsplatz ins Wohnzimmer quetschen etc., etc. Mein Mann versucht mich grad zu beruhigen 😅
Glg -
Kommentar vom 06.06.2018 14:17🍁🍂🍃November Mamis 🍃🍂🍁Antwort
Wir sind am kugeln:
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Franzi91, 27, vET 04.11., noch keine Kinder, 1 Sternchen ⭐
Ninacleoweimei, vET 05.11. erstes Kind
SommerAnemone, 29, vET 05.11. erstes Kind
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Babsili, 31, vET 14.11.18, noch keine Kinder
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Sunshine2201,35,ET 16.11, 1kind (4)
Marie281 ,vET 16.11.18 , 1kind
Helenina, 39, ET 16.11., 2 kinder , 1 Sternchen
Pigeon, 33 vET 17.11.18, noch keine Kinder
Marymo213,37, ET 17.11.18 ,1 Kind, 3 Sternchen
Nicolette 78, 39, ET 19.11. 1Sohn (4) 5 Sternchen
Pazeflui , 23 , ET 20.11. , erstes Kind
JulLon0502, 36, ET 23.11.,2 Kinder (12 & 15), 1 Sternchen ⭐
BrittaP82, 35 , vET 23.11., 1 Kind ( 10 )
Goldwaegele, 24.11 1 Kind (5), 1 Sternchen ⭐
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MaiTai, 27J., vET 25.11.18, erstes Kind
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JuHa1312, 25, ET 30.11., erstes Kind
Frauenarzttermin:
06.06.18 SommerAnemone
07.06.18 EmilyErdbeer81 (15+2)
11.06.18 Saphira87 (20+5)
12.06.18 Pigeon (17+4), Marymo213
13.06.18 Goldwaegele (16+4)
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Kassy86, vET 03.11. (?) noch keine Kinder
Baghira, 27, vET 04.11. (?) noch keine Kinder
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Ninacleoweimei, vET 05.11. erstes Kind
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sh1991, 26, vET 06.11. (?) noch keine Kinder
maja3107,36, vET 07.11., 1 Kind (3)
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Sunshine2201,35,ET 16.11, 1kind (4)
Marie281 ,vET 16.11.18 , 1kind
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Pigeon, 33 vET 17.11.18, noch keine Kinder
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06.06.18 SommerAnemone
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Kommentar vom 06.06.2018 17:47Babsili, gut dass die Ärztin dich krank geschrieben hat. Das klingt ja wirklich schrecklich. Dass dein Kreislauf noch nicht schlapp gemacht hat, ist ein Wunder.Antwort
Dann erhol dich mal gut und entspanne richtig :)
Un mach dir keine Gedanken von wegen Einrichtung... ich habe auch noch nichts gekauft. Aber ich kann dir empfehlen mit der Hebamme über Erstaustattung zu sprechen, denn die wissen sehr genau was wichtig ist und was nicht.
Ich bin auch seit Dienstag krank geschrieben, da ich Blutungen hatte. Der Arzt hat mir gesagt ich soll viel liegen und die Beine hoch legen.
Also bis Ende der Woche heißt es für mich: Ausruhen. Leider bin ich darin ziemlich schlecht und langweile mich fürchterlich. -
Kommentar vom 06.06.2018 18:03🍁🍂🍃November Mamis 🍃🍂🍁Antwort
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Verena26051986, 31, vET 10.11.2018, 2 Kinder (7 und 3)
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Babsili, 31, vET 14.11.18, noch keine Kinder
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BrittaP82, 35 , vET 23.11., 1 Kind ( 10 )
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Antwort -
Kommentar vom 06.06.2018 21:08Hallo Mädels,Antwort
Ich muss gestehen dass ich seit der Entstehung des Forums die ganze Zeit mitlese und mich immer noch nicht getraut habe zu schreiben. Irgendwie wollte ich wissen ob alles ok ist bevor man mitschreibt. Ich war bis jetzt in den Foren "künstliche Befruchtung" unterwegs. Mein ET ist 22.11. Und wir wissen, dass wir einen Jungen erwarten, da wir den Praenatest machen lassen haben. Wir haben auch eine Tochter, die heute 19 Monate geworden ist und sich freut einen "Buda" zu bekommen :) ich hatte damals bei meiner Tochter die ganze Zeit die Oktobermamis 2016 (trotzdem November 2016 gekommen) gelesen und hatte aber bis zum Schluss nichts geschrieben, weil ich Angst hatte dass etwas passiert. Ich hoffe auch dieses Mal läuft die Schwangerschaft gut. Nachdem Vanessa geschrieben hat, dachte ich ich traue mich auch :) Ich freue mich auch mich mit euch auszutauschen. Ist die WhatsApp Gruppe eigentlich schon eröffnet? Ich trage mich gleich in der Liste ein. -
Kommentar vom 06.06.2018 21:11🍁🍂🍃November Mamis 🍃🍂🍁Antwort
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Pusteblume_88, 29, vET 01.11. (?) noch keine Kinder
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Maysi91, 27, vET 01.11. (?) noch keine Kinder
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Jennyy27, 28, ET 02.11.2018, noch keine Kinder
MarryK, 29, vET 03.11. (?) noch keine Kinder
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Ninacleoweimei, vET 05.11. erstes Kind
SommerAnemone, 29, vET 05.11. erstes Kind
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Fiona98, 19, vET 07.11.18, erstes Kind
Kristina_88, 29, vET 08.11., noch keine Kinder
Suserli, vET 08.11.2018, erstes Kind
Hexe1989, 28, ET 08.11.2018, erstes Kind
Zahnfee26 ,26 ,vET 09.11. noch keine Kinder
latte-to-go, 31, vET 10.11.2018, 1 Kind (9Jahre)
Verena26051986, 31, vET 10.11.2018, 2 Kinder (7 und 3)
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Sunshine2201,35,ET 16.11, 1kind (4)
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Pigeon, 33 vET 17.11.18, noch keine Kinder
Marymo213,37, ET 17.11.18 ,1 Kind, 3 Sternchen
Nicolette 78, 39, ET 19.11. 1Sohn (4) 5 Sternchen
Pazeflui , 23 , ET 20.11. , erstes Kind
Sonnenschein86, 31, ET 22.11., 1 Tochter (1,5 J.)
JulLon0502, 36, ET 23.11.,2 Kinder (12 & 15), 1 Sternchen ⭐
BrittaP82, 35 , vET 23.11., 1 Kind ( 10 )
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Jumaja82, 35, vET 24.11. 1 Kind (2,5), 1 Sternchen ⭐
Tiffy123, 30, ET 24.11, erstes Kind
MaiTai, 27J., vET 25.11.18, erstes Kind
EmilyErdbeer81, 37, vET 27.11., 1 Kind, 2 Sternchen⭐
JuHa1312, 25, ET 30.11., erstes Kind
VanessaR1504, 27, ET 11.11.18, erstes Kind
Frauenarzttermin:
06.06.18 SommerAnemone
07.06.18 EmilyErdbeer81 (15+2)
11.06.18 Saphira87 (20+5)
12.06.18 Pigeon (17+4), Marymo213
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21.06.18 Felia11 (20+1)
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09.07.18 Goldwaegele (20+2)
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