Hallo 👋,
ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite als Erzieherin in der Krippe. Meine Immunität gg zytomegalie und ringelröteln ist gegeben. Diese Nachricht hat mich sehr gefreut da ich weiterhin arbeiten darf. Nun war ich 4-5 Wochen krankgeschrieben wegen meiner andauernden Übelkeit. Es ist jetzt besser aber nicht weg. Dann wollte ich wieder arbeiten und durfte aufgrund von Krankheiten in der Kita nicht und war 1 1/2 Wochen im Beschäftigungsverbot. Nun war ich vier Tage da und die Unsicherheit ob ich bleibe wenn wir kranke Kinder haben ist enorm hoch. Der Betriebsarzt hat letztendlich entschieden dass ich nicht bleiben darf nun bin ich erstmal wieder zuhause nachdem ich allen möglichen Ärzten hinterher telefoniert habe. Die Leitung und meine Kollegen machen kein Geheimnis daraus dass es einfacherer wäre wenn ich ein BV habe. Meine Frauenärztin stellt mir keins aus und die Arbeit will das auch nicht ausstellen. Nachdem ich zwei Tage gearbeitet habe habe ich unfassbare Rückenschmerzen, so schlimm dass ich vom Fußboden nicht mehr Aufsehen konnte. Kann mir jemand einen Rat geben?
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Beschäftigungsverbot
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Eintrag vom 25.03.2018 08:32Antwort
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Kommentar vom 25.03.2018 22:48Hallo,Antwort
Wenn es an der Schwangerschaft liegt, dann muss der Arzt das Beschäftigungsverbot ausstellen. Also zb bei risikoschwangerschaft oder so. (War zu mindest bei mir so...bzw wurde mir so von meinem Arzt erklärt)
Bei dir liegt es aber eigentlich an deiner Arbeit. Somit müsste deine Arbeitsstelle das ausstellen. Bin mir nicht sicher ob es dann von der personalabteilung oder auch vom Betriebsarzt ausgestellt werden kAnn.
Wie stellt sich das denn dein Arbeitgeber vor? Schickt dich immerwieder heim und so, möchte sich aber nicht drum kümmern. Kindergärten und so stellen im Normalfall ständig so was aus.
Deine Frauenärztin darf dir in dem Fall eigentlich kein Verbot erteilen, da sie dann eine risikoschwangerschaft oder ähnliches erfinden müsste.
Ich wünsch dir viel Erfolg und pass auf dich auf