Ihr Lieben ich habe eine Frage und da dies etwas verzwickt ist und ich nicht weiß wer mir diese richtig beantworten kann dachte ich, ich versuch es mal hier.
Und zwar: Ich bin Flugbegleiterin und Ende 2015 wurde ich schwanger. Da wir bei Schwangerschaft sofort aufhören zu arbeiten war am 1.Januar2016 (noch unwissentlich) mein letzer Arbeitstag:)
Die restlichen Monate bis zur Geburt konnte ich bei vollem Gehalt zuhause verbringen. Im August 2016 ging dann die Elternzeit los. Ich lies mir das volle Elterngeld für 1 Jahr zahlen da ich den Gedanken hatte nach einem Jahr evtl wieder mit Miniteilzeit anzufangen aber das konnte ich mir dann nicht mehr vorstellen und somit entschied ich mich das 2te Jahr auch noch zuhause zu bleiben. Dh meine Elternzeit endet dieses Jahr im August '18, habe dann Urlaub bis Oktober da dann erst die Wiedereingliederung stattfinden kann. Seit letzten August beziehe ich kein Elterngeld mehr da ich es mir ja auf 1 zahlen lassen habe und daher haben wir aufstockend zum Gehald meines Lebenspartners ALG II beantragt was an die 400€ beträgt.
Also der eigentliche Plan war das ich jetzt im Oktober wieder anfange zu fliegen (Teilzeit50%) für ein paar Monate und dann versuchen ein zweites mal schwanger zu werden, bin 36 und will mir nicht zu viel Zeit lassen. Meine Frage: Macht es Sinn die 3 Wochen Wiedereingliederung in einer andren Stadt und dann wieder anfangen zu fliegen für den späteren Verlauf des Elterngeldes? Ein paar Kollegen sagten mir nämlich jetzt das wenn man vor Wiedereinstieg schwanger wird wieder das gleiche erhält wie beim ersten Kind weil das Gehalt vor dem ersten Kind berechnet wird oder verhält sich dies anders wenn man in der Elternzeit ALG II bekommen hat?
Ich habe mich schon über Google versucht schlau zu machen aber daher das meine Situation aufgrund meiner Tätigkeit und dem alg ein wenig anders ist, komm ich nicht weiter...
Könnt ihr mir Antworten geben oder sagen an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann??? Vielen herzlichen Dank!!!
Liebe Grüße, Alissa
My Babyclub.de
2tes mal schwanger werden in Elternzeit oder erst zurück in den Job
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Eintrag vom 26.03.2018 14:32Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie g
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau,
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist w
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß ich
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß ich leider auch
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß ich leider auch nicht.
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß ich leider auch nicht.
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Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
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Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
wie das bei dir in der Branche ist weiß ich nicht genau, aber ich habe das so verstanden, dass wenn dein zweites Kind noch vor dem 1,5 Geburtstag deines erstens Kindes kommt, beziehst du das Elterngeld vom 1. Kind weiter.
Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt. -
Kommentar vom 26.03.2018 15:21Hallo Alissajo,Antwort
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Demnach müsstest du spätestens im 6. Monat deines ersten Kindes schwanger sein.
Wie das aber mit der Berechnung mit ALG ist, weiß ich leider nicht genau.
Die letzten 12 Monate deines Nettogehaltes werden berücksichtigt und wenn du für 50 % arbeiten gehst, ist es entsprechend weniger. Aber wie genau die Berechnung ist weiß ich leider
Ich bin nämlich auch am überlegen, ob ich das zweite Kind nicht direkt im Anschluss machen soll. :D weil sich das finanziell einfach lohnt.