Hey Mädels,
hätte mal eine Frage bzgl. Elternzeit, da ich gerade meinen Antrag fertig ausfülle. Vlt. ist eine von euch ja in einer ähnlichen Situation und blickt da voll durch.
Ich hoffe ich kann es verständlich rüberbringen :-)
Fakten:
- Ich bin Angestellte mit einem 35h-Vertrag bei einem großen Maschinenbauer.
- Wenn ich nach der Elternzeit einen festen Teilzeit-Vertrag möchte, habe ich keinen Anspruch mehr auf meinen Vollzeit-Vertrag.
- Ich möchte 1,5 Jahre komplett zuhause bleiben, dann in Teilzeit (25h) wieder einsteigen. In Teilzeit möchte ich aber definitv länger als weitere 1,5 Jahre (Rest der Elternzeit) arbeiten, das heißt, ich muss meinen Vollzeit-Vertrag definitiv aufgeben.
Jetzt gibt es ja zwei Möglichkeiten
1. 1,5 Jahre Elternzeit zuhause, dann mit festem Teilzeit-Vertrag wieder einsteigen
2. 1,5 Jahre Elternzeit zuhause, 1,5 Jahre Teilzeit während Elternzeit, anschließend fester Teilzeit-Vertrag
Gibt es da irgendwelche Unterschiede, außer dass mein Arbeitsvertrag eben 1,5 Jahre früher bzw. später in einen Teilzeit-Vertrag geändert wird? Oder sonst irgendwelche Vor- bzw. Nachteile?
Macht es einen Unterschied ob ich die 3 Jahre Elternzeit ausnutze oder nicht??
Ich stehe gerade auf dem Schlauch, obwohl ich dachte mich schon ganz gut informiert zu haben.
Danke vorab!
LG
Lizziyay
My Babyclub.de
Frage zur Elternzeit / Teilzeit
Antworten Zur neuesten Antwort
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Eintrag vom 04.04.2018 11:37Antwort
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Kommentar vom 04.04.2018 13:31Also ich habe das so verstanden, dass die Elternzeit unabhängig vom Elterngeld läuft. Du musst beantragen wie viel Elternzeit du nehmen willst und innerhalb dieser Zeit besteht dein Vertrag, du hast aber das Recht Teilzeit zu arbeiten.Antwort
Wieso beanspruchst du nicht Elternzeit 3 Jahre, gehst nach 1,5 Jahren wieder arbeiten, dein Vollzeit-Vertrag bleibt erstmal stehen, dein Arbeitgeber muss dich aber Teilzeit arbeiten lassen.
So habe ich das immer verstanden. Ich werde 2 Jahre Elternzeit beantragen, 1 Jahr Elterngeld beziehen und danach wieder Teilzeit arbeiten...und mein Vollzeit-Vertrag bleibt so bestehend wie er ist.