Guten Tag,
Ich weiß zur Zeit nicht mehr weiter und was ich machen soll
Ich bin aktuell in der 12. SSW und seid der 8. SSW habe ich von meiner Frauenärztin ein befristetes Beschäftigungsverbot bekommen
Zur Erklärung
Meine Firma hat von der Schwangerschaft erfahren und mich trotzdem weiterhin an meinem gewohnten Arbeitsplatz gesteckt (Maschinenarbeit) obwohl sie wissen das es kein "schonplatz" ist
Daraufhin bin ich nochmal zu meiner Ärztin und die hat mir das befristete Beschäftigungsverbot ausgesprochen bis der Sachverhalt geklärt ist durch die Betriebsärztin ob ich da ohne Bedenken arbeiten kann
Die Betriebsärztin war da hat sich alles angeguckt aber keine Einschätzung gemacht und gemeint es solle doch der Betrieb entscheiden
Die wiederum haben gesagt sie können mich nicht umsetzen und würden mich gerne Zuhause lassen und mir ein generelles Beschäftigungsverbot geben ich soll aber meine Frauenärztin bitten das sie mir das austellt
Meine Frauenärztin meinte aber sie kann mir das nicht ausstellen weil der Betrieb ja den Arbeitsplatz als zu gefährlich einschätzt
Also habe ich wieder mit meiner Firma telefoniert und die wollen trotzdem das die Ärztin das ausstellt und meinten sogar das das befristete Beschäftigungsverbot ja eh bis zur Geburt gilt weil der Sachverhalt nicht geklärt ist
Jetzt meine Frage gilt das wirklich solange ? Oder MUSS meine Firma ein Beschäftigungsverbot ausstellen ???
Das ganze hin und her macht mich wahnsinnig und beschäftigt mich die ganze Zeit
Vielen Dank schonmal im voraus :)
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Beschäftigungsverbot
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Eintrag vom 18.06.2018 13:47Antwort
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Kommentar vom 18.06.2018 15:40Hey Brinchen,Antwort
es gibt zwei Arten von BV. Zum einen das betriebliche und zum anderen das individuelle. Das individuelle wäre von deiner Örtzin auszustellen und hat mit den Arbeitsbedingungen nichts zu tun, sondern mit Symptomen, die dich und das Baby gefährden. Das betriebliche BV ist tatsächlich von deinem Betrieb zu erteilen, wenn dieser keine andere Möglichkeit sieht, dich an einem anderen Platz zu setzen. Dann kann er das auch bis zum Mutterschutz ausstellen. Insofern hat deine Ärztin Recht und du solltest nochmal mit deinem Chef und Betriebsarzt reden.