Hallo ihr Lieben. Viell. Kann mir jemand die Frage beantworten.
Ich bin derzeit mit meinem 1. Kind in Elternzeit zu Hause. Nun bin ich wieder schwanger und voraussichtlicher ET ist der 15.03.2019.
Das heisst mein mutterschutz würde am 01.02.2019 beginnen. Meine Elternzeit vom ersten Kind endet am 08.01.2019. Ich würde also 3 Wochen arbeiten bis zum neuen mutterschutz.
Wie berechnet sich das mutterschutzgeld und bekomme ich dann tatsächlich nur die 300€ mindestsatz Elterngeld, weil ich 3 Wochen arbeiten war?
Danke für eure Antworten.
Lg
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Elterngeld/wieder schwanger in Elternzeit
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Eintrag vom 14.07.2018 09:22Antwort
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