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Bücherwürmer gesucht

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  • Profilfoto  ea88
    Eintrag vom 07.08.2018 17:29
    Hallo Mamis,

    Ich suche noch Mamis die bei einem Spiel mit machen.
    Ich schicke euch einen Brief, dari ? Stehen Namen von Kinder. Einem Kind schickt ihr ein Buch eurer Wahl z.B. Pixi Buch. Dann ergänzt ihr den Brief mit dem Namen eures Kindes und schickt ihr den Brief weiter und bekommt somit auch ein Buch zugeschickt.

    Würde mich sehr freuen wenn jemand Lust hat.

    Liebe Grüße Andrea und Kiana
    Antwort
  • Profilfoto  Red-fox
    Kommentar vom 07.08.2018 17:47
    Schöne Idee, bis man mal ein bisschen näher darüber nachdenkt, dann wird einem schnell klar, dass es sich hierbei um einen Kettenbrief handelt, der in gewisser Weise auf einem Schneeballsystem basiert und das ist, bekanntlich, verboten 😉
    Zur näheren Erläuterungen, du schickst also sagen wir fünf Leuten einen Brief, die schicken jetzt alle deinem Kind ein Buch, da es ja das erste und einzige auf der Liste ist. Also zack, fünf neue Bücher, jetzt fügen die anderen auch die Namen ihrer Kinder hinzu, bekommen aber nicht von jedem, an den sie schicken ein Buch zurück, oder eventuell schicken ja auch die neuen Leute an dein Kind Bücher und und und. Das heißt im Klartext, den mit Abstand größten Vorteil hast du.
    Wer es genauer wissen möchte, kann es gerne googlen.
    Antwort
  • Profilfoto  ea88
    Kommentar vom 07.08.2018 21:05
    Nein, denen den ich einen Brief schicke, schicken ein Buch an das Kind vor mir, ich bin dann erst in der nächsten Folge dran. ;)
    Antwort
  • Profilfoto  Red-fox
    Kommentar vom 07.08.2018 21:14
    Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    § 16 Strafbare Werbung
    (1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Nur nochmal etwas zur Rechtslage
    (Quelle : https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html )

    Und ehrlich, tu dir selbst den Gefallen und google Kettenbriefen, die sind verboten, da sind Schneeballsysteme und das was du hier beschreibst ist genau das.
    Antwort
  • Profilfoto  ea88
    Kommentar vom 07.08.2018 21:48
    Ich denke jeder der Lust hat weiß worauf er sich einlässt. Du musst da ja nicht mit machen wenn du es so schrecklich findest. Das hier soll Spaß machen und mehr.
    Antwort

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