Hallo liebe Muttis,
ich habe am 5.12.2015 meine Tochter bekomnmen. Das komplette Jahr 2016 habe ich dann Elternzeit genommen und am 1.1.2017 wieder meine alte Arbeit aufgenommen. Resturlaub aus 2015 hatte ich nicht mehr. Den habe ich schon vor der Entbindung abgebummelt. Und 2017 bin ich mit 25 Urlaubstagen gestartet.
Nun sieht es so aus, dass ich meine Arbeit wechsle und ich habe mehrfach gelesen, dass man in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub hat und der nur entfällt, wenn der Arbeitgeber ihn schriftlich kürzt.
Das ist nicht passiert.
Wie aber setzt man diesen Urlaubsanspruch durch? Muss ich das schriftlich einreichen? Und gibt es dafür Fristen?
Hat das von euch schon mal jemand gemacht?
My Babyclub.de
Urlaub aus der Elternzeit
Antworten Zur neuesten Antwort
-
Eintrag vom 12.09.2018 07:22Antwort
Artikel und Info zum Thema:
-
Kommentar vom 12.09.2018 07:39EDIT: meine Chefin weiß auch nicht, dass in der Elternzeit Anspruch auf Urlaub bestehtAntwort
-
Kommentar vom 17.09.2018 15:37Hey susi!Antwort
Ich würde einfach mal mit der Chefin darüber sprechen und sie auch über den Urlaubsanspruch aufklären. Du hattest ein Recht darauf und solltest ihn nun ausbezahlt bekommen.
Sollte sie sich weigern, wird sie bei einer Klage immer den kürzeren ziehen - denn Gerichte haben sich bis jetzt immer an folgenden Präzedenzfall orientiert: https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/arbeitsgesetze/urlaubsanspruch/wie-berechnen-sie-den-urlaubsanspruch-von-elternzeitern-richtig/
In dem Artikel stehen auch wichtige Änderungen des neuen Mutterschutzgesetzes 2017, die dich vielleicht sogar betreffen.
Wenn ein Gespräch nichts bringt, würde ich deinen Arbeitgeber nun mit einem schriftlichen Schreiben an den Urlaubsanspruch erinnern.