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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 24.09.2018 12:48
    Hallo.
    Ich habe mal eine Frage: Meine Tochter ist im august 2018 geboren.
    Ich habe von Mitte Juni bis Anfang Oktober 2016 Mutterschaftsgeld erhalten. Gefolgt von Elterngeld bis Mitte April 2018. Arbeiten tue ich seit November 2016 auf 450€ Basis steuerfrei.
    Da ich jetzt wieder schwanger bin: Wie ist da wohl der Bemessungszeitraum beim Elterngeld?
    Hui, bisschen kompliziert....
    Vielen lieben danke schonmal
    Mareike
    Antwort
  • Profilfoto  Katharina-GW
    Kommentar vom 24.09.2018 13:31
    Der Bemessungszeitraum sind immer 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Also in diesem Fall grob gesagt Juli 2017- Juli 2018. Du hast dir dein Elterngeld splitten lassen auf 2 Jahre? Gute Idee an sich, hilft dir in diesem Fall aber nicht weiter. Das zweite Jahr zählt nämlich nicht für die neue Berechnung, das heißt quasi du hast im zweiten Jahr "nur" 450€ pro Monat als Einkommen, daher wirst du wahrscheinlich nur den Minimalsatz von 300€ Elterngeld ausgezahlt bekommen für euer neues Baby. Aber ganz genau kann dir das nur die Elterngeldstelle sagen, bei der du das beantragst.
    Antwort

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