Hallo Allerseits,
irgendwie finde ich nirgends Infos zu diesem Thema:
Wir haben den Elterngeldantrag soweit fertig und eigentlich alle Belege die dafür nötig sind. Jetzt sind wir uns noch unsicher wegen meinem bisherigen Zweitjob (Minijob im Fitnessstudio). Von meinem ersten Arbeitgeber habe ich die "Arbeitgeber-Bescheinigung" ausfüllen lassen. Was mir nun unklar ist:
Macht man das auch bei seinem Zweitjob (unter 450€)?
Was muss da bei 4.2 (Abeitgeberzuschuss) eingetragen werden? Einfach "nein"?
Steuern wurden hier von mir nicht gezahlt. Was also bei Steuerklasse eintragen?
Und bei "Abzugsmerkmal für Sozialabgaben"? Und bei "Pauschal versteuerte Einnahmen"?
So das wars an Fragen.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Liebe Grüße
Jenny & Timo
My Babyclub.de
Elterngeldantrag Zweitjob/Minijob
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Eintrag vom 29.09.2018 19:34Antwort