Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Meine Tochter ist am 15.05.2018 geboren.
Ich würde gerne nächstes Jahr 3 Monate Elternzeit nehmen bzw. genauer formuliert 3 Monate zuhause bei meiner Tochter bleiben.
Ursprünglich hatte ich geplant die Elternzeit von 15.04.2019-15.07.2019 zu nehmen und für 15.04.2019-15.06.2019 Elterngeld zu beantragen. Meine Frau hat die restlichen 12 Monate Elterngeld beantragt.
Nun folgende Frage: Ist es auch möglich, dass ich:
- 15.04-01.05.2019: Urlaub nehme
- 02.05-15.07.2019: Elternzeit nehme
- 15.05-15.07.2019: Elterngeld beantrage?
Es hätte für mich den Vorteil, dass ich nicht einen kompletten Monat ohne Elterngeld hätte und auch nur einen vollen Monat (Juni) Elternzeit nehme, daher nur 2,5 Tage Urlaub verliere.
Klappt das in der Konstellation auch problemlos mit dem Elterngeld? D.h., dass Elternzeit-Zeitraum nicht gleich dem Elterngeld-Zeitraum ist und auch nicht am gleichen Tag (=Geburtstag meiner Tochter) beginnt?
Danke und viele Grüße
Mistermint
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Elternzeit & Elterngeld in Kombination mit Urlaub
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Eintrag vom 08.10.2018 21:46Antwort
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