Hallo ihr Lieben,
ich bin ein wenig durcheinander. Ich habe vor zwei Tagen positiv getestet :). Ich arbeite in einer geschlossenen Einrichtung für Suchtkranke jeglicher Art der Abhängigkeit mit Doppeldiagnosen. Ich stelle Medis und muss - bei Auszügen der Bewohner bzw bei Einzügen auch die Zimmer reinigen. Wir haben -fast regelmäßig- diverse Rückfälle unserer Bewohner. Je mehr zb der Promillespiegel sinkt, umso aggressiver werden sie, teilweise werden hier auch Entzüge unter Beaufsichtigung durchgezogen.
Ich bin Sozialarbeiterin, habe allerdings einen Vertrag für Pflegefachkräfte - das sorgt auch dafür, dass ich ein wenig durcheinander bin, da im Vertrag immer wieder das BV auftaucht im Falle einer SChwangerschaft.
Mein FA ist erst am Montag wieder da, genauso wie unsere Hausleitung. Aus Erfahrung weiß ich, dass es hier schwieirig sein kann, den Arbeitsplatz so umzugestalten dass keine Gefahr. Eine Alternative zu diesem Arbeitsplatz hier im Haus wäre eine Probewohngruppe für Alkoholiker, in der es auch immer wieder diverse Rückfälle gibt.
Versteht mich nicht falsch, ich arbeite sehr sehr gerne hier, und ich will es eigentlich nicht auf ein BV anlegen. Ich weiß eigentlich nur, dass meine Arbeitszeiten definitiv geändert werden müssen, und dass ich keine Schichten mehr alleine machen darf, sobald mein AG von der SChwangerschaf erfährt, was nächste Woche der Fall sein wird.
Hat jemand von euch damit Erfahrung?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus und liebe Grüße
My Babyclub.de
BV??
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Eintrag vom 05.01.2019 13:25Antwort
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Kommentar vom 05.01.2019 14:33Liebe Merle,Antwort
Das regelt jeder Arbeitgeber unterschiedlich. Bei uns wird jede Pflegekraft, die im Akutbereich arbeitet, sofort ins BV geschickt. Gerade, wenn ihr eine Station für Doppeldiagnosen seid und Entgiftungen mit dem Risiko für ein Delir habt, solltest Du dort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten dürfen. Das mit dem Wohnbereich ist dann natürlich eine andere Sache, vielleicht gibt es da ja eine Möglichkeit, Dich unterzubringen. Aber wenns schon im Vertrag steht, hat Dein Betrieb anscheinend da auch eine generelle Regelung. Habt ihr einen eigenen Arbeitsmediziner im Betrieb? Die wissen am besten Bescheid. Wenn Du aber auf jeden Fall arbeiten willst, kann Dir Dein Arbeotgeber das eigentlich nicht verbieten.
Alles Gute! -
Kommentar vom 06.01.2019 11:59Hallo Sisi,<br />Antwort
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vielen Dank für Deine Antwort. Ich weiß es ehrlich gesagt gerade gar nicht ob wir einen Arbeitsmediziner haben. In meiner ersten ss wurde ich aufgrund Vorwehen und Blutungen ins BV geschickt. Da habe ich aber noch in einem ganz anderen Bereich gearbeitet, anderer AG. <br />
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Ich kann auch irgendwie nicht einschätzen, wie unsere Hausleitung nächste Woche darauf reagieren wird, gehe mit gemischten Gefühlen in das Gespräch. Wir sind eine sehr ländliche Gegend, Sozialarbeiter sind hier sehr rar.<br />
Ich habe mich heute Morgen mit einer unserer Nacht/-Schlafwachen unterhalten. Sie hatte leider im letzten Jahr eine FG. Als sie es unserer Hausleitung sagte, sagte diese dass das ja schön sei, sie aber erstmal nichts davon wisse. Die Nachtwache war dann trotzdem hier am arbeiten. Zu dieser Zeit gab es einen Rückfall eines unserer Bewohner. Er kam mit etas über 3 Promille. S. stand hinter ihm. Der Bewohner kippte um, S. hat ihn nicht gehalten, was wir sonst machen sollte. Der Bew. schlug mit dem Kopf auf den Schrank und musste ins KH. Unsere Hausleitung gab S. die Schuld, da sie ihn nicht gehalten hat. <br />
Ich habe ehrlich gesagt etwas Bammel hier Bescheid zu sagen.<br />
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LIebe Grüße -
Kommentar vom 06.01.2019 13:29Notfalls würde ich mich erst mal krank schreiben lassen bis es geklärt ist. Ich arbeite in der Pflege auf einer "normalen" Inneren, was ich schon teilweiße heftig fand. Aber es wurde Rücksicht genommen und ich habe Ende November dann auch mein BV bekommen.Antwort