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BV

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 05.04.2019 10:56
    Liebe Community,

    so wie es aussieht erhalte ich ein BV.

    Meine Frauenärztin sagt ich solle es dem Arbeitgeber mitteilen, das ist ja auch klar, allerdings, soll das wohl über einen Betriebsarzt geklärt werden.

    Es ist bereits bestätigt von der Frauenärztin, das eine Weiterbeschäftigung meinem Kind nicht gut tut, aber warum sollte da der Betriebsarzt nochmal rüberschauen?

    Ehrlich gesagt hat mich ja der Betrieb selber nicht zum Betriebsarzt geschickt.

    Warum ist das bitte so seltsam alles??

    Ich weiss nicht ob es der FA einfach lieber wäre, wenn jemand anderes das BV ausspricht, aber ich finde die ganze Sache irgendwie bescheuert, komme mir ja vor wie ein Ping Pong Ball...

    Was denkt ihr?

    Liebr Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Frexy
    Kommentar vom 05.04.2019 12:24
    Deine Frauenärztin kann dir das BV ausstellen. Wenn sie es nicht tut musst du zu einem anderen Arzt. Betriebsarzt musst du nur, wenn dein Betrieb das fordert.

    Arztwechsel würde ich dir empfehlen.
    Antwort
  • Profilfoto  Schaeferina
    Kommentar vom 11.04.2019 09:03
    Also soweit ich weiß, stellen Frauenärzte nur ein BV aus, wenn es gesundheitlich wegen der Schwangerschaft nötig ist (Mehrlinge, Risikoschwangerschaft etc.)

    Wenn es wegen deiner Tätigkeit oder Umgebung an deinem Arbeitsplatz ist, läuft das über den Betriebsarzt. War bei mir auch so.... der schreibt dann was an deinen Chef, das er das nicht befürwortet das du weiter arbeitest und was du alles nicht mehr darfst und dann spricht dein Chef vermutlich ein BV aus oder schafft es deinen Arbeitsplatz "schwangerschaftssicher" zu machen...was oft gar nicht möglich ist.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.05.2019 06:01
    Danke für die Antworten.

    Das würde einiges erklären, liebe Schaeferina.

    Inzwischen habe ich das BV von der Frauenärztin erhalten, weil der Arbeitgeber mich nicht zum Betriebsarzt geschickt hat.

    Das Problem an der Sache nun...mein Gehalt.
    Ich musste Betriebsbedingt mir eine neue Arbeitsstelle suchen. Erst nachdem ich den Vertrag unterschrieben habe stellte ich die Schwangerschaft fest, da ich aber noch im alten Betrieb vertraglich feststeckte, war einiges an Wartezeit bis ich im neuen Betrieb anfangen konnte.
    In der Zeit begann das Herzchen an zu schlagen, und ich sollte einen Test machen in Bezug auf Zytomegalie. Dafür schrieb mich meine Frauenärztin krank. Im Endeffekt wollte ja die Frauenärztin, das ich zum Betriebsarzt gehe, damit der den Test und notfalls das BV durchführt. Scheinbar ist die Kita aber rechtlich gesehen in der Pflicht, den Test zu bezahlen. Und aufgrund der Krankschreibung bereits zum 1. Arbeitstag bekam ich nun kein Gehalt, bzw. Lediglich 100€.

    Meine Frage nun, muss ich mich an die Krankenkasse wenden, da ich den 1. Monat so gesehen "krank" war? Oder muss doch der Arbeitgeber bezahlen? Schließlich wurde ich ja nur krankgeschrieben, weil der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergriffen hat....
    Um Rat wäre ich sehr dankbar!!!

    Liebe Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Zahnlose_Minka
    Kommentar vom 05.05.2019 08:40
    Liebe G4mIng,

    was dein Gehalt betrifft, läuft das schon alles richtig. Bei einer Arbeitsunfähigkeit in den ersten 28 Tagen einer Neuanstellung ist die Krankenkasse für deinen Lebensunterhalt - sprich Krankengeld - zuständig. Danach übernimmt dein Arbeitgeber für 6 Wochen und danach wieder deine Krankenkasse.

    Liebe Grüße!
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 05.05.2019 11:34
    Danke, für die Antwort! :)

    Liebe Grüße
    Antwort

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