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Eintrag vom 10.05.2019 02:55Hallöchen,Antwort
ich hoffe, euch geht es allen gut.
Ich habe zurzeit folgendes Problem:
Ich bin Op-Schwester und ich habe nun 3 Monate nach beendeter erster Elternzeit gearbeitet. Nun bin ich schwanger.
Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich so im Op nicht weiterhin assistieren und instrumentieren konnte.
Ich denke, ich werde jetzt auch sofort Beschäftigungsverbot bekommen für die nächsten 9 Monate der Schwangerschaft, weil ich mich im Op nicht aufhalten darf.
Das Elterngeld berechnet sich ja aus den letzten 12 ,,gearbeiteten Monaten“ vor der Geburt des Kindes, heisst das, dass die Zeit des Beschäftigungsverbotes als ,,ganz normal“ gearbeitet gilt und ich dann volles Elterngeld bekomme??
Sprich: ich habe 3 Monate gearbeitet + 9 Monate Beschäftigungsverbot, die aber so aussehen, als hätte ich gearbeitet = 12 Monate vollzeit gearbeitet???
Ich bin verzweifelt, bitte um schnelle Antworten 😘😘😘
Vielen dank im voraus an alle ♥️Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 13.05.2019 02:17Ich bin nach Elternnzeit direkt wieder ins Beschäftigungsverbot gekommen. Und habe danach wieder voller Elterngeld beko.mmen.Antwort
Solange du nicht mehr als 12 Monate in Elternzeit warst, wird das nächste Elterngeld wieder auf die letzten voll gearbeiteten Monate gerechnet.
Hab das ganze auch schon 2 mal durch ohne Probleme :)