Hallo ihr Lieben. Ich bin schwanger und mein Arbeitgeber hat für mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, weil er keine passende Stelle für mich. Bisher habe ich in der Pflege gearbeitet .
Darf ich laut Gesetz während meines Beschäftigungsverbotes z.B. in einem Büro oder im Einzelhandel arbeiten? An sich fehlt mir gesundheitlich nichts und ich würde gerne bischen Geld nebenbei verdienen, falls das nicht verboten ist .
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Arbeiten bei Beschäftigungsverbot
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Eintrag vom 25.09.2019 15:19Antwort
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Kommentar vom 25.09.2019 18:37Hallo,Antwort
Ich nehme an das ist dann so wie wenn du einen 2. Job neben deinem 1. Ausüben möchtest, d.h. Das Bedarf der Zustimmung deines 1. Arbeitgebers.
Einzelhandel wird allerdings auch schwierig... Regale einräumen etc, weiß ich nicht ob das ein geeigneter Arbeitsplatz in der Schwangerschaft ist 🤔
Du weißt aber das Du im Beschäftigungsverbot dein normales Gehalt weiter bekommst?
LG Mel
(Angaben ohne Gewähr) -
Kommentar vom 25.09.2019 18:41Was dir auch bewusst sein sollte, falls dein Arbeitgeber in ein paar Wochen sagt, dass er jetzt doch einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, kann der das BV wieder zurück ziehen.Antwort
Nicht das es dann Probleme wg Kündigungsfrist eines anderen Jobs gibt -
Kommentar vom 04.02.2020 09:27Hi,Antwort
eigentlich brauchst du dir da keine Sorgen machen, weil "Damit keine finanziellen Einbußen entstehen, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, weiterhin das volle Gehalt zu zahlen." (https://www.arbeitsvertrag.org/beschaeftigungsverbot-urlaub/). Du bekommst also weiterhin dein normales Gehalt. Oder willst du zusätzlich dazu noch etwas verdienen?