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Eintrag vom 06.10.2019 17:51Hallo :-)Antwort
Wie oben schon beschrieben stelle ich mir die Frage ob man trotz eines befristeten Arbeitsvertrages schwanger werden könnte/sollte?
Ich werde demnächst 24, mein Vertrag läuft noch bis Sommer 2021. Beschäftigt bin ich im öffentlichen Dienst. Mein Partner (29) wünscht sich ein Baby.
Vielleicht sind ja hier einige die schon mal in der Situation waren und können etwas „weiterhelfen“.
Grüße :-)Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 06.10.2019 18:38Hallo,Antwort
Letzes Jahr stellte ich mir eine ähnliche Frage. Ich war 24, befristet bis Sommer 2019 und hatte einen starken Kinderwunsch. Eigentlich wollte ich immer warten, bis ich einen Festvertrag bekomme, aber der Kinderwunsch war da. Dann sagte auch mein Partner, er wäre bereit dazu, also haben wir es getan. Im Mai habe ich dann meine wunderbare Tochter zur Welt gebracht und auch wenn ich jetzt nicht weiß, wie es nächstes Jahr nach der Elternzeit wird, aber ich bereue es keine Sekunde. Wer weiß, wann der Festvertrag gekommen wäre? Ich kenne eine Mutter, die wollte auch ursprünglich auf einen Festvertrag warten, mit Mitte 30 hatte sie noch keinen, also hat sie es auch einfach gemacht.
Wenn du selbst auch einen Kinderwunsch hast, dann warte nicht unbedingt auf einen festen Vertrag, wenn der Wunsch bei dir noch nicht so groß ist, kannst du ja auch noch warten, ob du zeitnah einen bekommst.
Leider bekommt man heute nicht mehr so leicht einen festen Vertrag. Ich rege mich oft genug auf, bin Erzieherin und die werden ja bekanntlich gesucht, aber kaum einer ist, zumindest hier in der Gegend, bereit dir einen Festvertrag zu geben.
Viel Glück
Red-Fox mit Lia (5 Monate) -
Kommentar vom 06.10.2019 21:42Hallo, bin in der selben Situation, auch öffentlicher Dienst und bis Sommer 2021 befristet.Antwort
Im öffentlichen Dienst hat man bis zu 5-7 Jahre befristet Verträge jedenfalls in meiner Branche, ob du so lange warten möchtest ist hier die Frage. Bei den Kommunen kriegt man eher einen festen Vertrag als beim Land. Ich jedenfalls werde nicht darauf warten und mein Glück einfach ausprobieren.
Außer du machst die Beamtenlaufbahn, wenn das bei dir zur Verfügung steht, aber da muss man halt mit einer Versetzung die nicht in der Nähe von deinem Wohnort ist rechnen.
Liebe Grüße -
Kommentar vom 07.10.2019 19:34Aus meiner Sicht kommt es sehr auf die Branche an. Solltest du bspw. Erzieherin sein, würde ich es sehr problemlos sehen.Antwort
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Kommentar vom 07.10.2019 20:28@Red-Fox Danke für die Antwort, hat mir irgendwie Mut gemacht. :-)Antwort
Hast du mit deinem (alten) Arbeitgeber nochmal gesprochen? Oder weißt du noch gar nicht wie es weitergehen könnte nächstes Jahr? -
Kommentar vom 07.10.2019 20:31Lieben Dank natürlich auch für die anderen Antworten. 😊Antwort
Ich bin bei einer Krankenkasse beschäftigt, aber erst seit Juli diesen Jahres. Vorher habe ich im Gesundheitsbereich (Arztpraxis) gearbeitet, in den Beruf könnte man als Teilzeit auch sicherlich immer wieder einsteigen, möchte ich aber ungern. Mein Partner hat übrigens einen Festvertrag, er könnte uns auch über die Runden bringen während einer Elternzeit. -
Kommentar vom 07.10.2019 20:55Ich stehe noch in Kontakt mit meinem letzten Arbeitgeber und laut meiner Chefin würden sie mich auch gerne wieder nehmen, nur kann man mir das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da zum einen sie das nicht alleine entscheiden kann und zum anderen ja auch noch nicht feststeht, wie viele Erzieher nächstes Jahr gebraucht werden. Aber bei der Nachfrage stehen die Chancen nicht schlecht.Antwort
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Kommentar vom 08.10.2019 07:33Ich persönlich würde es nicht machen.Antwort
Arbeite auch in ÖD. Mein einer Kollege ist so alt wie du und hatte auch nur einen befristeten Vertrag. Wir haben so lange auf ihn eingeredet bis er zum Chef gegangen ist und gesagt hat er will einen unbefristeten. Den hat er jetzt auch.
ÖD ist eine super Absicherung finde ich. Aber natürlich nur wenn du einen unbefristeten Vertrag hast. Sonst bist du ja danach im ALG1? -
Kommentar vom 08.10.2019 08:27@BabyMarieBlue die Aussage mit dem ALG1 verstehe ich nicht so ganz. Jeder Arbeitnehmer ist doch, bei Beendigung einer Arbeit ohne Neuaufnahme einer anderen Arbeit, erstmal "im ALG1" (natürlich gibt's da Ausnahmen, je nachdem, wie lange die Person gearbeitet hat,und und und aber das ist ja hier nicht relevant). Also ja, nach der Elternzeit würde sie, sofern sie nicht direkt wieder eine Stelle hat erstmal ALG1 beziehen. Aber sie kann sich ja auch aus der Elternzeit heraus neu bewerben und dann so direkt wieder starten ohne (lange) Arbeitssuchend zu sein. Und wenn man 1, 2 Monate ALG1 bezieht ist das ja auch nicht schlimm. So wird es bei mir nämlich auch sehr warscheinlich sein. Wie gesagt, meine Maus kam im Mai zur Welt, ich nehme ein Jahr Elternzeit, also müsste ich im Mai wieder anfangen. Das wird aber sehr warscheinlich nicht klappen. Zum einen muss ich erst einen Betreuungsplatz für sie haben, ich weiß aber aus erster Hand, das das sehr unwahrscheinlich ist einen vor August 2020 zu bekommen. Da müsste es schon ein paar Zufälle geben. Außerdem stellen viele Kindergärten im Mai so kurz vor den Sommerferien keine neuen Erzieher ein, außer es kommt zu einer Schwangerschaft oder Langzeiterkrankung im Team. Dementsprechend ist es fast sicher, das ich von Mai bis einschließlich Juli ALG1 beziehen werden muss.Antwort
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Kommentar vom 08.10.2019 09:52Naja aber das hängt ja davon ab ab wann sie arbeitslos wäre. Sagen wir zb der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet so wie bei meinem Kollegen. Ihm wurde eine Verlängerung für wieder ein Jahr gegeben. Das heißt sagen wir man arbeitet nun schon 6 Monate da und der Kinderwunsch wird so groß, dass man sich entschließt es zu probieren. Dann wäre man ja aber schon während der SS im ALG1. Oder man sagt zwar schon direkt nach Arbeitsaufnahme, dass man es probieren will, wird dann aber erst 5 oder 6 Monate später schwanger. Also mir wäre das ein zu großes Risiko aber ich kann verstehen, dass es für manche okay ist.Antwort
Ich kann mich nicht auf das Einkommen meines Freundes verlassen, deshalb habe ich so lange gewartet bis ich den unbefristeten Vertrag in der Hand habe.
Das ist eine individuelle Entscheidung die mit eigenen Ängsten, dem Einkommen des Partners, eventuellen finanziellen Rücklagen, eventueller Hilfe von Eltern etc abhängt.
Aber ich finde es trotzdem wichtig nicht auf einen unbefristeten Vertrag zu warten sondern dies direkt mit dem Vorgesetzten zu verhandeln. Mir wurde für diesen Job auch wieder ein befristeter Vertrag angeboten. Ich habe gesagt dass ich dann den Job nicht nehme. Hoch gepokert und zum Glück gewonnen. -
Kommentar vom 08.10.2019 10:04Ihr Vertrag läuft bis Sommer 2021,also übernächstes Jahr. Wenn sie also jetzt schwanger wird und 1 Jahr Elternzeit nimmt, kommt sie eventuell sogar noch vor Ablauf des Vertrages wieder. Also müsste es schon wirklich über ein Jahr dauern, damit sie noch während der Schwangerschaft in den ALG1 Bezug kommt.Antwort