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Corona und Schwangerschaft

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 15.04.2020 15:19
    Welche Informationen habt ihr bezüglich Individuellem Berufsverbot wegen Corona? Außerdem zu dem Thema Kündigungsschutz zu Corona Zeiten noch vorhanden?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.04.2020 16:13
    Hallo,
    wegen Corona würde man keinen BV bekommen, ein BV bezieht sich ja auf deine Arbeit, was für Tätigkeiten du hast die gefährlich für dich und dein Baby sein könnten z. B. schweres Heben, körperliche Belastungen oder eine Arbeitsumgebung die gefährlich für dich und dein Baby sein könnten (z.B. Labore, Werkstätte usw.).
    Man bekommt ja wegen Influenza, Magen-Darm etc ja auch keinen BV.

    Warum sollte Corona auf das Mutterschutzgesetz Einfluss haben? Schließlich ist die Mutter weiterhin zu schützen, das wäre ja zum Nachteil aller Frauen.

    Viele Grüße
    Antwort
  • Profilfoto  Dinchen_82
    Kommentar vom 15.04.2020 17:00
    Ich weiß nicht, ob es dir hilft,aber ich habe direkt ein vorübergehendes BV vom Arbeitgeber,wegen Corona bekommen.
    Mein Arbeitgeber möchte nicht,dass wir mit vielen Kunden in Kontakt kommen,da bisher auch noch keine Corona Babys geboren wurde und man nicht zu 100 % sagen kann,dass nichts passiert.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 15.04.2020 17:42
    Doch, es gibt bereits Schwangere, die Corona hatten und es ist ein Baby am Coronavirus gestorben.

    Dennoch ist die wissenschaftliche Einschätzung, dass Schwangere nicht zu den Risikopersonen gehören. Deshalb hat man keinen Anspruch auf BV wegen Corona in der Schwangerschaft.

    Wenn im Einzelfall der Arbeitgeber entscheidet, dass sein MA eine BV erhält, dann ist das seine individuelle Entscheidung, aber eben nicht auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse.

    Um welche Arbeit geht es im. Speziellen?
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.04.2020 07:58
    Gut zu wissen. Denn ich bin als Physiotherapeutin gezwungen am Patienten weiter zu arbeiten. Zwar mit Handschuhen und Mundschutz (Nase guckt raus weil ich sonst keine Luft kriege). Aber die Patienten sind nicht geschützt daher könnten sie mich anstecken. Man hat auch noch zu wenig Wissen, ob durch Corona in der Schwangerschaft eine Fehlgeburt im ersten od 2 Trimenon sein kann. Da ich bei meiner ersten Schwangerschaft schon eine Missed Abortion mit Windei hatte, bin ich jetzt noch übervorsichtiger. Bei mir ist es aus mehreren Gründen (Hashimoto Schilddrüse Entzündung, Komplikationen bei vorheriger Schwangerschaft und Rhesus Faktor Negativ) eine Risikoschwangerschaft.
    Da ich auch noch seit 1.April Kurzarbeitergeld bekomme weil in den Praxen wenig lol ist wegen Corona, wäre es von großem Nachteil noch Monatelang das wenige Geld zu beziehen, was sich am Ende bei der 12 Monate Berechnung schlecht auswirkt. Daher wäre ein individuelles Berufsverbot doppelt so wichtig für mich:Zum Schutz des Embryos und zum Schutz der finanziellen Lage nach der Geburt.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.04.2020 08:11
    Hallo Nyia! Auf der Seite Smart Mama habe ich unter der Überschrift:"Was kann ich bei einer drohenden Kündigung tun" gelesen, dass Schwangere zu Corona Zeiten aus Betrieblichen Gründen gekündigt werden können. Meine Chefin hat nun schon 2 Schwangere mit mir, wenn sie es von mir erfährt. Die andere Schwangere hat sie zwar nicht gekündigt, aber wer weiß, ob sie zwei schwangere halten kann bei so schlecht laufender Praxis wegen Corona.Im Moment haben ja die kleineren Unternehmen Existenzängste.
    MfG
    Antwort
  • Profilfoto  Dinchen_82
    Kommentar vom 17.04.2020 08:41
    Du scheinst gesundheitlich und psychisch schon einiges mitgemacht zu haben.
    Wenn du einen netten Hausarzt hast,der deine Geschichte kennt,dann kann auch er dir ein BV ausstellen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 17.04.2020 09:01
    Hallo Amalia,

    ich muss man schnell hier in den Strang schlüpfen. Es ist so, wenn dein Unternehmen in Kurzarbeit ist und du ins BV gehst, bekommst du dennoch auch eine Bezahlung wie Kurzarbeit. Das BV ist keine Einkommenssicherung sondern zum Schutz von Mama und Kind.

    Wichtig für dich ist aber dass die Monate der corona Kurzarbeit nicht in die Berechnung des elterngeldes zählen. Das wurde gekippt!

    Liebe Grüße
    Landei
    21+4
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 17.04.2020 09:17
    Hallo zusammen,

    Erst vor kurzem hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein Infoblatt zu Mutterschutz und COVID-19 veröffentlicht. Ist auch auf entsprechender Homepage downloadbar. Darin steht, dass, wenn "Schutzmaßnahmen nicht in ausreichender Weise ergriffen werden, [...] ein Beschäftigungsverbot auszusprechen." ist. Die Schutzmaßnahmen sind hier die üblichen Verdächtigen wie u. A. 1,5 m Mindestabstand zu wechselnden Kunden halten usw. Somit sehe ich das schon als wahrscheinlich, dass du als Physiotherapeutin ein Beschäftigungsverbot bekommen kannst, AmaliaBaby!

    Dass Schwangere nun während der Corona-Pandemie gekündigt werden können, würde mich ehrlich gesagt wundern... Habe dazu auf die Schnelle auch nichts gefunden.

    Was ich aber auf jeden Fall schon gelesen habe ist, dass es wohl sehr konkrete Überlegungen dazu geben soll, dass das Kurzarbeitergeld nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird. D. h. Dass wir höchstwahrscheinlich aufgrund der Kurzarbeit keine finanziellen Einbußen beim Elterngeld haben werden. :)

    Liebe Grüße
    Laura
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 17.04.2020 09:40
    Hallo ihr Lieben!
    Dankeschön für die vielen Informationen!
    Dann versuche ich gleich beim nächsten Termin am Montag mit meiner Frauenärztin eine gute Lösung zu finden. Ich hoffe sie stellt mir das individuelle BV aus! Werde euch informieren was am Ende rauskommt!
    LG Amaliababy
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.04.2020 09:33
    Hey Amalia,
    Wollte dir nur schnell berichten wie es bei mir war. Ich arbeite bei einer großen Airline am Check in und Gateabfertigung. Wo alles anfing mit corona hab ich mit der Betriebsärztin telefoniert und ihr meine Sorgen genannt. Sie sagte sie kann noch nichts machen weil ja alles noch recht neu und niemand Erfahrung mit corona hat. Ich soll mich mal an meine Frauenärztin wenden. Beim nächsten Termin hat mir meine Frauenärztin sofort ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Eine Woche später hat mich dann die betriebsärztin zurück gerufen und nachgefragt. Sie hätte mir es dann auch gegeben. Es gibt in Hessen wohl seit Mitte/Ende März ein eine Vorgabe das Schwangere nicht mehr im direkten Kundenkontakt arbeiten dürfen. Der Arbeitgeber sollte mich ins homeoffice oder Büro versetzen, da das aber beides nicht geht hätte ich das BV auch vom Arbeitgeber bekommen.
    Zu Geld: bei uns ist jetzt auch Kurzarbeit, aber Schwangere sind davon komplett ausgenommen. Und Schwangere im BV sind auch komplett rausgenommen. Ich bekomme also weiterhin 100 % Gehalt.
    Schau mal bei Google ob du da die Empfehlung findest, bzw. melde deine Schwangerschaft beim AG. Vielleicht sagt er ja von sich aus das du nicht mehr da arbeiten kannst.
    Wenn du Fragen hast darfst du mich gerne anschreiben.

    Liebe Grüße und alles gute.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.04.2020 15:36
    Hallo Emma0816!
    Das hört dich gut an. In Hessen ist es evtl anders mit den Regelungen bezüglich Individuellem BV für Schwangere in Coronazeit. Ich hoffe in Niedersachsen sträuben sie sich nicht gegen das BV. Bin sehr gespannt, was morgen rauskommt!
    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.04.2020 19:48
    Hallo Emma,
    Hast du da einen Link wo man das nachlesen kann? Mein AG hatte gesagt, dass ich im BV genauso Kurzarbeiter-Geld erhalte wie alle anderen auch. Die Krankenkassen zahlen nicht das volle Gehalt, weil BV nicht als Einkommens Sicherung gelten soll, denn dann würde ja jede Schwangere, deren Betrieb in Kurzarbeit geht, plötzlich BV Verlangen. Das hat mir eingeleuchtet. Und ich wohne auch in Hessen.
    Viele Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 19.04.2020 21:18
    Hallo Leute,

    Wir befinden uns zwar erst in der kinderwunschphase, trotzdem wollte ich mich mal kurz mit einklinken hier.

    Kurze Beschreibung meiner Situation :
    ich bin auch Physiotherapeutin und auch unsere Firma hat kurzarbeit angemeldet. Ich arbeite allerdings meine vollen Stunden und bekomme dadurch auch mein volles Gehalt (würde nur kurzarbeitergeld bekommen, wenn ich weniger oder gar nichts zu tun habe).
    Wenn ich jetzt schwanger werden sollte und meine Firma mich aufgrund von corona ins beschäftigungsverbot schicken sollte, bekomme ich dann weiter mein volles Gehalt? (hatte nämlich gelesen, dass dies eh die Krankenkasse bezahlt und es anhand der letzten 3 gearbeiteten Monate berechnet wird, wo ich ja voll gearbeitet habe, wie auch jetzt immer noch)
    oder bekomme ich dann im Beschäftigungsverbot kurzarbeitergeld, weil ich ja nicht mehr arbeiten kann?
    Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen gemacht? Achso, ich arbeite in Berlin. ;)
    LG
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 21.04.2020 13:50
    Hallo und schonmal sry das ich mich einklinke.
    @ AmaliaBaby: wenn du den Mund/Nasenschutz nicht über die Nase ziehst, kannst du ihn gleich ganz weglassen. Du arbeitest quasi schon die ganze Zeit ohne erkennbaren Schutz für deine Kunden. Um dich besser zu schützen, sollten deine Kunden und du einen Mund/Nasenschutz (richtig) tragen. Ohne diese würde ich im Moment persönlich nicht so Nah an Menschen arbeiten.🤔Den selbst wenn beide Parteien einen Schutz tragen, heißt das nicht 100% das du nicht angesteckt wirst und es an deine Kunden weitergibst.

    Ich wünsche euch allen noch eine gesunde weitere Schwangerschaft. Kann mir gut vorstellen wie schwer es in diesen Zeiten ist, gerade im Hinblick auf die Geburt und die Zeit danach, die bei einigen wohl nicht so verlaufen wird wie geplant ( je nach Bundesland)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 22.04.2020 11:49
    Hallo Pueppi,<br />
    ich bin derzeit im BV. Es gibt diesbezüglich Unterschiede , es kommt darauf an „wer“ dich ins BV setzt. Ist es dein Arbeitgeber bekommst du 100% Gehalt. Ist es dein FA zahlt die Krankenkasse. Im BV gibt es kein Kurzarbeitergeld.<br />
    Grüße aus Berlin/Brandenburg
    Antwort
  • Profilfoto  spiritofkids
    Kommentar vom 22.04.2020 23:54
    Hallo Zusammen,

    wir gratulieren allen zur Schwangerhaft und freuen uns mit Euch.

    Habt Ihr schon alle Dinge für die Erstaustattung?

    Schaut mal rein:

    https://www.spirit-of-kids.de

    Lieben Gruß
    Das Team von spirit-of-kids.de
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 23.04.2020 18:48
    Hallo Seidis10,

    Hat deine Firma auch kurzarbeitergeld angemeldet? Wenn ja warst du davor schon im Beschäftigungsverbot? Oder erst danach? Die Kollegen bei uns die schon vor kurzarbeit bv waren, bekommen auch alle ihr normales Gehalt und sind nicht von kurzarbeit betroffen. Ich hab nur Angst, daß wenn man erst danach ins bv geht, das man denn genauso wie alle anderen nur das kurzarbeitergeld erhält. Hast du zu deinen Infos ein Quelle? Liebe Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 24.04.2020 10:45
    Ja meine Firma hat Kurzarbeit. Ich war vorher schon im BV.
    Du hast geschrieben, dass du momentan volles Gehalt bekommst, da du voll arbeitest. Würdest du jetzt ein BV erhalten , hast du natürlich auch volles Gehalt.
    Quellen dazu habe ich nicht, das wäre eine Ist -Situation.
    Ich würde mal bei der Bundesagentur für Arbeit nachfragen, die müssten das wissen. Lg
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 27.08.2020 19:05
    Hallo zusammen,

    bekommt man auf Grund des Infektionsrisikos im Großraumbüro und mit wechselnden Personenkontakt ein BV während der Corona-Pandemie?
    Abstand 1,5m kann eingehalten werden.
    Wohne in BaWü.
    Antwort

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