Hallo Allerseits,
ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Elterngeldantrages und zwar hänge ich bei der Frage: „Erwerbstätigkeit/sonstige Leistungen nach der Geburt des Kindes (Bezugszeitraum)“
Es geht darum zu beantworten, ob ich im Bezugszeitraum eine Erwerbstätigkeit ausüben und Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben werde.
Die Elternzeit ist wie folgt geplant:
- Ich: Basiselterngeld im 2. Lebensmonat des Kindes und Elterngeldplus während des. 3. Und 4. Lebensmonat.
- Meine Frau: 12 Monate Basiselterngeld.
Da ich Elterngeldplus beantrage, sollte ich also angeben, dass ich während des Bezugs vom Elterngeld eine Erwerbstätigkeit ausübe und Einkommen haben werde oder doch nicht? Die Frage im Antragsformular verwirrt mich ein Bisschen und ich möchte keine Fehler begehen, die mir Einnahmen kosten könnten.
Wir bedanken uns als Familie im Voraus!
Adamo
My Babyclub.de
Elterngeldantrag: Einkommen im Bezugszeitraum?
Antworten Zur neuesten Antwort
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Eintrag vom 26.04.2020 21:18Antwort
Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 27.04.2020 08:00Egal ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus beantragst sobald du im Bezugszeitraum Einkommen hast (sei es bei deinem bisherigen AG oder woanders) musst du das abgeben, denn Elterngeld wird nur auf "wegfallendes" Einkommen gezahlt.Antwort
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Kommentar vom 12.05.2020 09:07Guten Morgen,Antwort
ja, die Frage würde mich auch verwirren. Ich selbst habe keine Kinder, aber bekommt man vom Arbeitgeber in der Zeit, in der man Elterngeld bekommt, denn überhaupt Lohn?
Ich hab mich mal ein wenig im Netz umgesehen und dabei einen Artikel von einem Lohnsteuerhilfeverein gefunden. Du kannst ihn dir ja mal durchlesen, vielleicht hilft er dir weiter.
https://www.aktuell-verein.de/wo-elterngeld-bei-steuererklaerung-eintragen/