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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 12.05.2020 11:58
    Hallo ihr lieben,

    Ich bin lina, 32 Jahre alt und gerade in der ssw 7+4. Natürlich plagen auch mich mittlerweile die "üblichen" Dinge wie Übelkeit, Müdigkeit und appetitlosigkeit. Das ist allerdings nicht so schlimm. Es gibt zwei Dinge, die mir momentan viel Kopfzerbrechen bereiten. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    Ist es normal, dass ich immer wider unterleibsschmerzen habe, die teilweise stärker sind als meine periodenschmerzen? Ich wach davon teilweise sogar nachts auf.

    Und zweitens, eine eher finanzielle Sache. Ich bin seit Oktober krankgeschrieben, und wurde zum Ende Oktober gekündigt. Eigentlich wollte ich mich schon Ende März wieder Arbeitssuchend melden, das ging aber dank corona nicht, da ich keine Termine bei der arge bekommen habe. Nun frag ich mich, was ich am besten machen soll. Prinzipiell bin ich ja fähig zu arbeiten bis ich in den Mutterschutzgehe. Ich hab keine Ahnung was da jetzt besser ist. Sich weiter krank schreiben zu lassen oder sich Arbeitssuchend zu melden? Ich würde dann ja erstmal alg1 bekommen. Aber was ist denn dann mit dem elgerngeld? Hat da eine von euch schon Erfahrungen mit?

    LG lina
    Antwort
  • Profilfoto  kreativeschaos
    Kommentar vom 12.05.2020 12:42
    Hallo Lina,

    ersteinmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft! Warst du schon beim Arzt?

    Zu den Unterleibsschmerzen ist es so, dass es normal ist dass du was spürst. Wenn es aber stärker als periodenstark ist, dann wäre eventuell Magnesium hilfreich. Ich würde dir aber empfehlen das mit deinem Arzt kurz abzusprechen.

    Zu dem finanziellen Thema steckst du wohl in einer Recht verzwickten Situation. Eigentlich sollte man sich ja arbeitssuchend melden sobald klar ist, dass du keine Arbeit mehr haben wirst, bzw. arbeitslos spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ansonsten kann das Versäumnis der Meldung deinen Anspruch mindern.
    Auch wenn die Ämter zu sind, kannst du dich jetzt arbeitssuchend und arbeitslos melden. Das geht mit wenigen Klicks online. Für die Arbeitslosmeldung musst du einmal bei der Servicehotline anrufen und sagen dass du dich arbeitslos melden möchtest. Das wird dann ab dem Tag deines Anrufs hinterlegt und ist in der aktuellen Situation erstmal ausreichend. Alg 1 Anspruch besteht dann auch erst ab diesem Tag. Also nicht weiter zögern.

    Du kannst dich auch zusätzlich weiter krank schreiben lassen. Wenn du während deiner Arbeitslosigkeit ins Krankengeld fällst bekommst du in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld aber eben Krankengeld. Der Arbeitslosengeldanspruch wird dann nach hintenraus um den entsprechenden Zeitraum verlängert.

    Du kannst und solltest dem Arbeitsamt dann auch melden dass du schwanger bist, da dadurch bestimmte Vermittlungsvorschläge ausgeschlossen werden (schwere körperliche Arbeit, Nachtschicht, etc.).

    In der Elternzeit ruht dein Alg 1 Anspruch, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Es gibt aber auch Modelle wo Elterngeld und Alg zeitgleich bezogen werden können, wie bei Elternteilzeit. Dann musst du m.W.n. aber auch zumindest für eine gewisse Anzahl an Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

    Weder Krankengeld noch Alg fließen in die Berechnung des Elterngeldes mit ein. Sogesehen hast du in diesen Zeiträumen also ein Einkommen von 0 Euro. Wenn du also seit November schon in der Situation bist nehme ich mal an, dass du den Mindestsatz von 300 Euro bekommen würdest, falls du jetzt nicht noch Arbeit findest.
    Wenn man wegen Schwangerschaftsbeschwerden längere Zeit krank geschrieben ist, und dadurch z.b. auch ins Krankengeld fällt, kann man diese Zeit ausklammern und stattdessen einen Monat unmittelbar vor Beginn des ursprünglichen Bemessungszeitraum berücksichtigen.

    Du siehst, es ist recht komplex.
    Auf jedenfall würde ich dir empfehlen dich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden, denn jeder Tag später verringert deinen Anspruch.
    Und ich könnte mir vorstellen dass es für dich sinnvoll ist, wenn du dich an eine Beratungsstelle wendest. Diakonien, pro familia etc. bieten sowas auch kostenlos oder sehr sehr günstig.
    Erkundige dich mal online bei deiner Stadt oder bei deinem Frauenarzt nach Adressen in deiner Nähe!

    Alles Gute und eine gute Lösung! Und berichte gerne Mal welche Lösung du gefunden hast.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 12.05.2020 12:52
    Dass das online geht, wusste ich gar nicht. Gut zu wissen. Wie gesagt wurde ich gekündigt während ich krankgeschrieben war und bin es seitdem. Ich war in der Zeit in einer Klinik, das hat meinem Chef wohl nicht so gepasst und er hat mich gekündigt. Ich frag Mich halt nur was das bringen soll, da mich ja eh keiner einstellen würde nur damit ich dann ein paar Monate später wieder weg bin. Aber du hast wohl recht. Ich werde mich mal an eine beratungsstelle wenden und mal schauen was die mir raten. LG lina
    Antwort
  • Profilfoto  kreativeschaos
    Kommentar vom 12.05.2020 14:50
    Hm, die Frage ist, ob du die finanzielle Absicherung, die dir die Arbeitslosenversicherung bietet in Anspruch nehmen möchtest oder vielleicht sogar darauf angewiesen bist oder sein wirst.
    Da ist es egal warum du gekündigt wurdest oder wie lange du krank warst.
    Ich weiß nicht, ob es ausnahmeregelungen gibt wenn du in einer Klinik warst und dich daher nicht melden konntest. Vielleicht können Beratungsstellen dir da aber auch was zu sagen.

    Der Punkt ist du hast Anspruch ab Meldung und bist verpflichtet dich zu melden. Der Anspruch sind normalerweise 12 Monate Alg 1. Wenn du nun seit 1.11.19 arbeitslos bist und dich aber erst am 1.6.20 arbeitslos meldest verlierst du den Anspruch für den bereits verstrichenen Zeitraum, auch wenn du in der Zeit krank warst (wie gesagt weiß ich nicht ob es ausnahmen gibt wie oben erwähnt). Dann bleiben dir nur noch 4 Monate.
    Angenommen du meldest dich jetzt arbeitslos um dir diese 4 Monate zu sichern, und bist trotzdem noch krank mit Krankengeld bis zum Mutterschutz bzw. Elternzeit, dann hast du diese 4 Monate dadurch noch nicht in Anspruch nehmen können und kannst sie nach deiner Elternzeit in Anspruch nehmen, wenn du dann wieder gesund bist und nicht sofort Arbeit findest.
    So hatte ich es zumindest verstanden, als ich mich informiert hab.

    Wenn du das online gemacht hast, ist es aber ganz wichtig noch einmal diese kostenfreie hotline anzurufen und dich dort am Telefon arbeitslos zu melden, damit der Anspruch entsteht, das ist der Ersatz für das persönliche Erscheinen zur Zeit.

    Viel Glück
    Antwort

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