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Urlaubsanspruch bei Beschäftigungsverbot etc.

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 13.05.2020 17:04
    Hallo,

    Evtl könnt ihr mir bei folgendem Helfen.

    Situation:
    Beschäftigungsverbot: Oktober 2019 - Mutterschutz

    Rest Urlaub 2019: 2 Tage
    Jahresurlaub Vollzeit: 30 Tage
    Ende Mutterschutz: 30.6.
    Ab 01.07.2020: 30 h Teilzeit

    Ist meine Berechnung der Urlaubstage für 2020 korrekt?

    Rest Urlaub 2020 + Vollzeit Urlaub bis 01.07. + Anteilig 3/4 bis Ende des Jahres

    2 Tage + 15 Tage + 12 Tage = 29 Tage Urlaub ab Juli?

    Im Beschäftigungsverbot verfällt ja der Urlaub nicht, ebenso im Mutterschutz, oder?
    Antwort
  • Profilfoto  Klee1980
    Kommentar vom 13.05.2020 19:27
    Hallo, ich beantworte dir sehr gern deine Frage. Solche Berechnungen gehören in meinem Job zum täglichen Geschäft ;)
    Also, wenn du die 30 Stunden an 5 Tagen der Woche ableistest (wie auch Vollzeitkräfte bei euch) dann darf keine Urlaubskürzung erfolgen. Du hast also für 2020 vollen Urlaubsanspruch = 30 Tage + den Resturlaub aus 2019.
    wie du schon richtig sagtest, urlaubskürzung aufgrund von BV und Mutterschutz ist nicht erlaubt. Solltest du weitere Fragen haben, aber es für dich unverständlich sein, dann melde dich bitte noch einmal.
    VG
    Antwort
  • Profilfoto  Klee1980
    Kommentar vom 13.05.2020 19:29
    Oder für dich unverständlich sein .., sry, da hat sich oben ein Fehler eingeschlichen
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.05.2020 07:20
    Hallo,

    Vielen Dank.

    Zur Ergänzung: Bei 30 Std arbeite ich nur noch 4 Tage die Woche, dann dürfte die Urlaubskürzung passen, oder?

    Ich sage nicht nein dazu, aber 29 Tage auf einem halben Jahr ist schon viel 😯 Das ist an sich ziemlich cool, weil ich mehr Zeit mit den Kleinen verbringen kann, als ich dachte.
    Antwort
  • Profilfoto  Klee1980
    Kommentar vom 14.05.2020 07:42
    Guten Morgen, das ist natürlich noch eine wichtige Info:) und somit stimmt deine Berechnung.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.05.2020 15:48
    Klee1980 vielleicht kannst du mir auch helfen?
    Arbeite 40 Stunden die Woche bei 30 Tagen Urlaub. Hatte Anfang des Jahres schon welche genommen. Bin seit April im BV, mein ET ist für Mitte November ausgerechnet. Danach ist Mutterschutz+ mindestens 1 Jahr Elternzeit. Muss ich denn beim Arbeitgeber beantragen, dass ich den Resturlaub von diesem Jahr mit rübernehmen muss/will, weil ich dieses Jahr definitiv ja nicht mehr arbeite? Und könnte man den auch auszahlen lassen? Weil in der Elternzeit besteht doch auch Urlaubsanspruch oder? Da ich vielleicht ja auch 2021 noch gar nicht wieder arbeite. Dann müsste ich den ja bis 2022 mitnehmen. Könnte man auch nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sagen, dass man direkt die 30 Tage Urlaub von 2021 nimmt, da man dann 100% Gehalt bekommen würde und nach den 30 Tagen erst in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen?
    Hoffe, das ist einigermaßen verständlich 🙈
    Antwort
  • Profilfoto  Klee1980
    Kommentar vom 16.05.2020 18:50
    Sehr gern:-)
    Eine Beantragung zum Übertrag ins neue Jahr ist nicht notwendig, da dies im Gesetz so regelt ist. Er verfällt also nicht. Du kannst ihn im Anschluss an das BV oder den Mutterschutz oder die EZ nehmen.
    Jedoch erwirbst du in deiner Elternteil keinen Urlaub. Für jeden vollen Elternzeitmonat wird um 1/12 gekürzt. Die Mutterschutzzeit zählt nicht mit hinein. Wenn z.B. deine mutterschutzfrist bis zum 15.1.2021 geht, dann hast du für das Jahr 2020 deinen vollen Urlaubsanspruch. In 2021 kann er dann ab Februar gekürzt werden. Je nach dem wie lange du EZ machst.
    Den Urlaub mach den Mutterschutz zu nehmen und dann erst im Anschluss EZ zu beantragen kann erhebliche Einbußen beim Eltergeld geben. Dieses wird nämlich für die Lebensmonate deines Kindes errechnet. Da erkundige dich bitte unbedingt vorher. Ich rate davon ab. Wie gesagt, der Urlaub geht ja nicht verloren.
    Zu deiner Frage hinsichtlich einer Auszahlung deines Urlaubes. Das ist nicht möglich. Hierzu muss das Beschäftigungsverhältnis enden. Sprich nur mit Beendigung ist eine Auszahlung von Urlaub möglich. Du könntest es in deiner Firma erfragen, aber einen Anspruch darauf hast du nicht.

    So, ich hoffe, ich konnte deine Fragen beantworten und vor allem verständlich für dich :-) wenn nicht, dann frage ruhig nach. VG
    Antwort
  • Profilfoto  Klee1980
    Kommentar vom 16.05.2020 18:55
    Achso, vielleicht noch ergänzend. Solltest du im Anschluss an die EZ gern in Teilzeit arbeiten, aber den Resturlaub aus 2020 gern noch in VZ gezahlt bekommen, dann könntest du den Resturlaub auch direkt im Anschluss an deine EZ nehmen und danach erst mit der Teilzeit beginnen. Beachte bitte aber unbedingt, dass du die Teilzeit mindestens drei Monate vor Beginn beantragst! Wenn du keinen kulanten AG hast, kann er es dir sonst verwehren.
    Antwort

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