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Beschädtigungsverbot

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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 14.08.2020 07:19
    Hallo ihr lieben, ich habe gestern von meiner FA ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da ich ab Montag aber erstmal drei Wochen Urlaub habe und nicht wollte das der Arbeitgeber mir den noch gut schreiben muss hab ich gesagt erst ab dem 7.09 . Ich würde es aber meinem Arbeitgeber heute gerne mitteilen das es einfach erledigt ist. Kann ich das machen oder würdet ihr warten da es vordatiert ist? Würde es natürlich so begründen wie es auch wirklich ist , mit dem Urlaub. Liebe Grüße
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.08.2020 07:42
    Hallo Lisschen.
    Ich würde es davon abhängig machen, in welcher Woche du bist und womit du dich wohl fühlst.
    Ich kann verstehen, dass du deinen Urlaub nehmen magst. Aber bedenke, dass es dir, je nach errechneten Termin, auch zu gute kommen kann, wenn du deinen Urlaub'zurückholst'.
    Ich habe bspw. vor meinem geplanten Urlaub das Beschäftigungsverbot genutzt. Ich bin für Ende Januar ausgezählt und möchte meinen Urlaub lieber nächstes Jahr nutzen, wenn das Baby da ist oder zur Überbrückung, bis eine Betreuung beginnt. Es gibt sicher immer Gelegenheiten, wo man den Urlaub besser nutzen kann. Ich bin sonst auch ein Typ vom Gefühl dem Arbeitgeber entgegen zu kommen. Aber das dankt einem keiner und für die kleine Familie ist es wichtiger :)
    Selbst wenn du jetzt den Urlaub nehmen möchtest und danach ins Beschäftigungsverbot gehst, kannst du es jetzt mitteilen, denke ich. Dann können die ja schon anders planen.
    Alles Gute dir :)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.08.2020 07:46
    Oh vielen Dank für die schnelle und liebe Antwort! Mich belastet das und ich möchte es gerne abhacken ich hab jetzt nur bedenken da es mit 7.09 vordatiert ist das es irgendwie Probleme geben könnte oder der Arbeitgeber es falsch versteht?!<br />
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.08.2020 08:45
    Wie meinst du das mit dem Vordatiert? Ich hab es jetzt so verstanden,dass jetzt dein Urlaub anfängt und dann der 7.9. ist doch nach drei Wochen? Gäbe es denn Bedenken oder Gründe, wieso du nach den drei Wochen kein Beschäftigungsverbot mehr haben solltest? Oder würde der Arzt dich eh komplett in der Schwangerschaft raus nehmen?
    LG :)
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.08.2020 09:14
    Hallo Lisschen :),

    ich habe im Rettungsdienst auch ein Beschäftigungsverbot und bin laut Dienstvorschrift sogar verpflichtet ab Tag 1. der bekannten Schwangerschaft ( also positivem Test ), meine SS zu melden. Mach dich erstmal schlaub ob es bei dir auch so ist oder ob du es erst ab der 12. SSW melden musst 😊. Bei allem weiteren wäre ich bei einem guten vertrauten Arbeitsverhältnis ganz offen und ehrlich um deine Fragen zu klären. Es ist ja eine gute Einstellung die du da hast :)

    Alles liebe ♡
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.08.2020 01:07
    Respekt vor so viel Rückgrat und Loyalität zum Arbeitgeber. Ich verstehe dich grundsätzlich total, denke aber, dass es in deinem Fall nicht so problematisch ist, weil "weg" bis du ohnehin, egal ob im Urlaub oder im BV. Aber gehe mit der Lösung, mit der du dich besser fühlt. Viele Grüße
    Antwort

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