Hallo zusammen! Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur bei einem Doppelnamen (mit Bindestrich) der komplette Name immer und überall ausgeschrieben werden MUSS. Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, dass diese Pflicht, seit rund zwei Jahren, auch bei der Wahl eines Zweitnamen (ohne Bindestrich) gilt. Sprich, wenn ich zum Rufnamen zum Beispiel noch die Patentante/ den Patenonkel als Zweitnamen nehme, muss dieser Name in der Schule, beim Arzt, ja einfach überall mit angegebenen werden. Das wäre wirklich ärgerlich!
Habt ihr davon schon was gehört oder Erfahrungen?
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Zweitname: Muss dieser später überall mit angegeben werden?
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Eintrag vom 13.03.2021 22:01Antwort
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Kommentar vom 14.03.2021 10:44Ich weiß von mehreren Leuten, dass sie an verschiedenen Orten nur mit Rufnamen angemeldet sind. Vor einigen Jahren stand sogar auf meiner Bankkarte nur mein Rufname.Antwort
Ganz aktuell aus diesem Jahr: Auf meinem Examenszeugnis - also definitiv kein unwichtiges Dokument - sollte nur mein Rufname stehen. Das habe ich (bin mit beiden Namen angemeldet) nur durch Zufall mitbekommen und dann wurde mir gesagt, ich muss seperat formlos beantragen, dass mein Zweitname auch draufsteht.
Frag sonst doch mal beim Standesamt o. ä. nach.
Ich gebe meinen Zweitnamen aber ohnehin eigentlich überall mit an. -
Kommentar vom 14.03.2021 10:58Hallo Lullaby,Antwort
unser Sohn hat einen Zweitnamen und ich kenne es bisher so, dass auf wichtigen Dokumenten und z.b. dem Versichertenkärtchen sein voller Name steht. Allerdings habe ich den Zweitnamen bei Ärzten, Kita etc. nicht angegeben und das war kein Problem. Da hat auch keiner nach gefragt. Ich gehe also davon aus, dass das bei solchen Sachen nicht so wichtig ist - kenne allerdings die gesetzliche Grundlage nicht.
Wir hatten bisher keine Probleme bzw. Umstände deswegen 🤷♀️
Alles Gute Dir😊 -
Kommentar vom 14.03.2021 12:52Danke euch für die Antworten! Ich selber habe ja auch einen Zweitnamen, den ich aber nie nutze. Er steht lediglich auf meinem Auswei und wird demnach überall dort mit aufgeschrieben, wo ich meinen Ausweis vorlegen muss. Habe mir darüber auch nie weiter Gedanken gemacht.Antwort
Aber bei Geburten ab 2018 oder 2019 soll es wohl anders sein.