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Eintrag vom 06.05.2021 19:35Hallo ihr lieben,Antwort
Ich habe mal ne Frage an euch ...vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich hatte letzte Woche in der ca. 9ssw eine Fehlgeburt.
Meinem Arbeitgeber habe ich bin Anfang an von der ssw erzählt, da ich in einem medizinischen Beruf arbeite.
Nun lese ich im Internet das man nur wenn man nach der 12 ssw eine Fehlgeburt hatte, diesen Kündigungsschutz von 4 Monaten hat. Heißt das, dass ich keinen Schutz bekomme?
Ich bin momentan krank geschrieben und gehe nächste Woche wieder zur Arbeit und da werde ich meinem Chef von der Fehlgeburt berichten. Nur habe ich Angst das er mich kündigen wird, jetzt wo er weiß das ich einen Kinderwunsch habe 😢 hat jemand vielleicht Erfahrungen damit ?
Liebe Grüße.Artikel und Info zum Thema:
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Kommentar vom 07.05.2021 12:09Huhu, ich schon wieder 😬Antwort
also erstmal, würde ich gerne wissen wie lange du denn bei deinem AG angestellt bist, daran bemisst sich die Kündigungsfrist, hast du einen gewöhnlichen Arbeitsvertrag (dann gilt das BGB) oder aber arbeitest tariflich (dann gilt dein Tarifvertrag für die Kündigung)? 😊
LG -
Kommentar vom 07.05.2021 14:02Hallo liebe lecy😁Antwort
Ich bin seit dem 1 April aus der Probezeit raus.
Und ich habe eigentlich einen ganz normalen Vertrag.
Ich dachte nur das man durch die Fehlgeburt vielleicht so ein extra Schutz hätte, dass er mich nicht kündigen kann. Weißt du?