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  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Eintrag vom 26.09.2023 08:48
    Guten Morgen,
    ich bin zurzeit in der 14. SSW. Das ist meine erste Schwangerschaft und ich habe noch viele Fragen dazu.
    1. Zurzeit arbeite ich noch zum Mutterschutz hin und bekomme normales Gehalt. Muss man sich noch bei der Krankenkasse wegen dem Muttergeld informieren?
    2. Wie läuft es nach der Geburt mit dem Elterngeld ab? Wann und wo soll ich es beantragen? Ich arbeite im Kindergartenbereich und möchte etwa zwei Jahre Elternzeit machen?
    3. Thema Elternzeit:
    Kann ich zwei Jahre Elternzeit und mein Mann das dritte Jahr Elternzeit machen? Wie sieht es finanziell aus?
    4. Wann soll ich mich um einen Krankenhausplatz für die Geburt suchen?
    5. Wie läuft der Kinderzuschlag ab, wenn das Kind auf der Welt ist?

    Ich wäre für jede Antwort dankbar:-)

    Einen schönen Tag wünsche ich !

    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 30.09.2023 07:50
    Hallo, ich antworte dir mal so gut ich kann. Man erfährt aber auch wirklich viel übers Internet, zum Beispiel beim Bundesministerium für Familie.


    1. Zurzeit arbeite ich noch zum Mutterschutz hin und bekomme normales Gehalt. Muss man sich noch bei der Krankenkasse wegen dem Muttergeld informieren?

    Das würde ich auf jeden Fall tun. Du bekommst von deiner Krankenkasse wahrscheinlich auch etliches Informationsmaterial rund um die Schwangerschaft. Du musst deinen ET dort melden und erfährst dann den letzten Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes. Im Mutterschutz (in der Regel 6 Wochen vor, 8 Wochen nach Geburt) bekommst du eine Gehaltersatzleistung, die ungefähr dem vorherigen Gehalt entspricht. Ab dem dritten Monat nach Geburt gehst du entweder wieder arbeiten oder beziehst Elterngeld.

    2. Wie läuft es nach der Geburt mit dem Elterngeld ab? Wann und wo soll ich es beantragen? Ich arbeite im Kindergartenbereich und möchte etwa zwei Jahre Elternzeit machen?

    Die Elternzeit musst du rechtzeitig beim Arbeitgeber ankündigen - wichtig: nicht beantragen. Der Arbeitgeber muss in aller Regel den von dir gewählten Zeitpunkt akzeptieren. Du informiert ihn lediglich über deine Ansichten. Das kann formlos als Brief sein. Lass dir vom Arbeitgeber die Zeiträume der Elternzeit bestätigen. Wann du das machen musst, habe ich nicht mehr im Kopf, aber das lässt sich leicht googlen. Ich glaube, bis einen Monat nach Geburt musst du deine Pläne für die ersten zwei Lebensjahr mitteilen. Da bin ich mir gerade nicht ganz sicher.

    Eine Frage an dich: Wenn du mit Kindern arbeitest, müsstest du nicht sofort ein Beschäftigungsverbot von dem/der Gyn bekommen?

    3. Thema Elternzeit:
    Kann ich zwei Jahre Elternzeit und mein Mann das dritte Jahr Elternzeit machen? Wie sieht es finanziell aus?

    Du kannst innerhalb der ersten acht Lebensjahr Elternzeit nehmen. In den ersten drei Jahren kannst du ziemlich frei entscheiden, wie du sie dir einteilst. Um Elterngeld zu beziehen, musst du in Elternzeit sein. Aber Elternzeit kannst du auch haben ohne Elterngeld zu beziehen. Dein Mann und du könnt, sofern ihr beide Elternzeit macht, gemeinschaftlich 12 Monate Elterngeld beziehen. Zum Beispiel: du 8 und er 4 oder beide 6. Die ersten zwei Lebensmonate bist du noch in Mutterschutz und brauchst keine Elternzeit zu nehmen. Um euer Elterngeld zu berechnen, gibt es einen Blitzrechner von Familienministerium: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner/elterngeldrechner

    Ihr könnt wie gesagt auch noch Elterngeld in Elternzeit sein. Weil es in den allermeisten Fällen dann finanziell knapp wird (man lebt dann ja nur von einem Gehalt), kann man auch in Elternzeit-Teilzeit arbeiten. Da darf man nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 oder 32 Stunden arbeiten. Das Besondere daran ist außerdem, dass man Sonderkündigungsschutz genießt, wie in der Schwangerschaft.

    4. Wann soll ich mich um einen Krankenhausplatz für die Geburt suchen?

    Das ist glaube ich je nach Krankenhaus verschieden. In der Regel meldet man sich denke ich so vier bis sechs Wochen vor ET an. Streng genommen musst du dich auch gar nicht anmelden, aber so ist es natürlich später einfacher, wenn der Papierkram schon erledigt ist bei der Geburt. Du kannst während der Schwangerschaft Kreißsaalbesichtigungen der umliegenden Krankenhäuser machen, ich denke, dafür eignet sich das zweite Trimester.

    5. Wie läuft der Kinderzuschlag ab, wenn das Kind auf der Welt ist?

    Zum neuen Kinderzuschlag kann ich leider noch nichts sagen. Das Kindergeld beträgt aktuell 250 € und wird monatlich auf das Konto ausgezahlt. Wichtig bei Kindergeld und Elterngeld ist noch, dass es am Anfang etwas dauern kann, bis man es bekommt (Bürokratie). Beides kann man inzwischen online beantragen.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 10.10.2023 09:22
    Liebe bouleau,
    vielen lieben Dank für Deine Antworten.
    Leider hatte ich letzte Woche in der 15. SSW eine Fehlgeburt. Unser Kind ist seit 3 Wochen nicht mehr gewachsen und ich hatte keinerlei Anzeichen gehabt. Es kam so plötzlich, da ich Schmierblutung bekam und ins Krankenhaus fuhr. Dort erfuhren wir, dass das Kind keine Herztöne und keine Bewegungen mehr aufzeigen kann. Mein Mann und ich sind in Trauer. Unser erstes Kind :-( Ich habe mich für eine "stille Geburt" entschieden. Ich konnte mich von unserem Kind durch die Geburt verabschieden. Es wäre ein Junge gewesen. Ich glaube Gott hat geholfen, da ich schnell wieder zu Kräften kam, aber mein Herz ist gebrochen und meine Seele leer.

    Auch hätte ich als Erzieherin ab jetzt Beschäftigungsverbot bekommen. Gerne hätte ich mein Kind behalten als Beschäftigungsverbot.

    Danke, dass Du mir Antworten bei meinen Fragen gegeben hast.

    Eine gesegnete Woche wünsche ich Dir und Deiner Familie
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 17.10.2023 17:42
    Hallo zusammen,

    für eine Online-Fragebogenstudie im Rahmen meiner Masterarbeit an der RWTH Aachen University suchen wir werdende Väter. Genauer: Erwerbstätige Männer, deren Partnerin gegenwärtig ein Kind erwartet. Dabei muss es sich nicht um das erste Kind handeln.

    Die Studie besteht aus vier Zeitpunkten: während der Schwangerschaft, ca. 1 Monat, 12 Monate und 16 Monate nach der Geburt ihres Kindes (Bearbeitungszeit: jeweils max. 20 Minuten). Eine Teilnahme an dem ersten Fragebogen ist jedoch auch möglich, ohne an weiteren Befragungen teilzunehmen.

    Als Dankeschön für die Teilnahme werden nach jeder der vier Befragungen jeweils 7 x 50 € und 3 x 100 € verlost. Teilnehmer, die alle Befragungen ausfüllen, können an einer Sonderverlosung von 150€ teilnehmen. Zusätzlich wird für jeden abgeschlossenen Fragebogen nach Abschluss der Datenerhebung 1€ an einen Hilfsfonds für Kinder in Not gespendet ("Nele und Hanns Bittmann e.V.") werden.

    Teilt gerne den folgenden Link zur Teilnahme mit euren Partnern:
    https://www.soscisurvey.de/Vaterstudie/

    Vielen Dank!
    Annabelle Humeny

    E-Mail: Vaeter@psych.rwth-aachen.de oder annabelle.humeny@rwth-aachen.de
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 18.10.2023 11:29
    In addition to the details provided here [url=https://fivenightsatfreddys3.com]five nights at freddy's[/url] , I'll also introduce you online. This is a very nice list of the games I've played, which includes some of my all-time favorites and most well-known titles. another subject. Different games that I bet you'll like.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 14.12.2023 08:01
    Yes, you and your husband can split your parental leave however you like, https://fnfgo.org up to a total of 24 months. Your husband can take the third year of leave if you wish.
    Antwort
  • Schattenbild Community-Mitglied ohne Profilfoto
    Kommentar vom 16.07.2024 05:27
    It aims to reduce the financial burden on families during the early months of a child's life, promoting a better work-life balance. https://geometrydashrazorleaf.com
    Antwort

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